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KENNZAHL

Durchschnittliche Verfahrensdauer zur Gewährung von Pflegegeld

2016
Kennzahl zur Gänze erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Die rasche Durchführung von Pflegegeldverfahren durch die Entscheidungsträger stellt eine wichtige Maßnahme dar, um den pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen in kurzer Zeit die notwendige finanzielle Hilfe zukommen zu lassen. In diesem Sinne wurde ein Zielwert für die Entscheidungsträger von 60 Tagen für die Durchführung dieser Verfahren vom Sozialministerium festgelegt. Die Einhaltung dieses Zielwerts wird anhand von statistischen Auswertungen aus der Anwendung PFIF des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger vom Sozialministerium überprüft, um bei Überschreitungen geeignete Maßnahmen setzen zu können. Die durchschnittliche Verfahrendauer bei Neuzuerkennungen von Pflegegeld betrug 2016 bei allen Entscheidungsträgern 59,8 Tage. Dadurch wurde das Ziel einer durchschnittlichen Verfahrensdauer unter 60 Tagen bei allen Entscheidungsträgern wie auch in den Vorjahren erreicht.


Quelle

Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungtsräger

Berechnungsmethode

Anzahl der Tage bei Neuanträgen