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KENNZAHL

Frauenanteil in Aufsichtsgremien von Unternehmen, an denen der Bund mit 50 % und mehr beteiligt ist

2018
Kennzahl überplanmäßig erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Die österreichische Bundesregierung verpflichtete sich per Ministerratsbeschluss vom 15. März 2011, den Frauenanteil in Aufsichtsgremien der Unternehmen, an denen der Bund mit 50 % oder mehr beteiligt ist, bis 31. Dezember 2013 auf 25 % zu erhöhen. Bis 31. Dezember 2018 sollte die Beteiligung der Frauen auf 35 % angehoben werden. Um die Vorbildwirkung des Bundes zu unterstreichen und das Bewusstsein für die Vorteile einer stärkeren Einbindung von Frauen zu erhöhen, hat sich die Bundesregierung dazu verpflichtet, die Umsetzung dieser Quotenregelung jährlich zu überprüfen und den gemeinsamen Fortschrittsbericht dem Ministerrat vorzulegen. Die Kennzahl ist ein Durchschnittswert über alle Bundes-Unternehmen. Da kein Unternehmen aus der Verpflichtung zur Frauenquote entlassen ist, nur weil andere Unternehmen diese bereits übererfüllen, wird auch erhoben, wie viele Unternehmen die Quote noch nicht erfüllen.
126 der 289 vom Bund entsandten Aufsichtsratsmitglieder sind Frauen (2017: 135 Frauen). Damit betrug der Bundes-Frauenanteil in den 54 betroffenen Unternehmen im Berichtszeitraum 2018 durchschnittlich 43,6 %. Im Vergleich zum Vorjahr (46,7 %) bedeutet das einen Rückgang um 3,1 Prozentpunkte.
Die überwiegende Zahl, nämlich 34 Unternehmen, erfüllen bereits die bis Ende 2018 umzusetzende Bundes-Frauenquote von 35 % oder liegen sogar darüber (2017: 37 Unternehmen; 2011: 17 Unternehmen). 15 Unternehmen weisen eine Bundes-Frauenquote zwischen 25 % und 35 % auf, von denen wiederum 10 Unternehmen mit 33 % Frauenanteil der 35 %-Quote schon sehr nahe kommen. 5 der insgesamt 54 Unternehmen erfüllen die Ende 2013 zu erreichende Quote von 25 % noch nicht.
Insgesamt wurden in der Berichtsperiode 79 Personen in 27 Unternehmen vom Bund entsandt oder neu aufgestellt, wovon 32 Frauen waren (40,5 %).
Zur Fortsetzung der Vorbildwirkung des Bundes und um das Bewusstsein für Vorteile einer stärkeren Einbindung von Frauen weiterhin zu erhöhen, hat sich die Bundesregierung dazu verpflichtet, bis 31. Dezember 2019 weiterhin darauf hinzuwirken, den Frauenanteil in den Aufsichtsgremien jener Unternehmen, an denen der Bund mit 50 % oder mehr beteiligt ist, auf 35 % zu erhöhen.


Quelle

Jährlicher gemeinsamer Fortschrittsbericht des Wirtschaftsressorts und der Sektion Frauenangelegenheiten und Gleichstellung des BKA (vormals BMGF)

Berechnungsmethode

Anzahl der Frauen in Aufsichtsgremien von Unternehmen, an denen der Bund mit 50 % und mehr beteiligt ist / Gesamtzahl der Aufsichtsratsmitglieder