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KENNZAHL

Reduktion von Bundesgesetzen und Verordnungen im Rahmen der Rechtsbereinigung

2019
Keine Bewertung

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Mit dem 2. Bundesrechtsbereinigungsgesetz, BGBl. I Nr. 61/2018, wurde eine umfassende formelle Aufhebung überflüssig gewordener, veralteter Bundesgesetz und Verordnungen, die vor dem 1. Jänner 2000 im BGBl. veröffentlicht wurden, vorgenommen. Damit wurde auch der Zielzustand für das Jahr 2019 schon mit- bzw. überfüllt.


Quelle

Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz

Berechnungsmethode

Zählung