KENNZAHL
Struktureller Saldo Bund und SV gem. BHG 2013
Entwicklung der Wirkungskennzahl
Grafik
Tabelle
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Aufgrund des starken Konjunktureinbruchs, der bei der Schätzung des Potentialoutputs gem. EK-Methode unzureichend berücksichtig wird, würden sich für die Vorjahre starke Verschlechterungen des strukturellen Saldos des Bundes ergeben. Daher werden die Istzustände der Vorjahre vorläufig nicht aktualisiert und 2020 auf eine Ergebnisdarstellung gänzlich verzichtet, da im Lichte der Krise Ende März 2020 die Allgemeine Ausweichklausel des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts von den EU-Finanzministerinnen und -ministern aktiviert wurde. Demnach ist es den Mitgliedsstaaten erlaubt, vorübergehend von den normalerweise geltenden Haushaltsanforderungen, wie z. B. einem mittelfristigen Zielwert von -0,5 % des BIP für den strukturellen Saldo als auch einem Maastricht-Defizit von max. 3 % des BIP, abzuweichen. Dementsprechend wird auch auf eine Darstellung der Indikatoren gem. § 2 Abs. 4–7 BHG 2013 verzichtet.
Quelle
Bundesministerium für Finanzen, WIFO, Statistik Austria
Berechnungsmethode
Europäische Kommission, Innerösterreichischer Stabilitätspakt/BHG 2013 und Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen 2010 (ESVG 2010). Das ESVG 2010 bietet auf makroökonomischer Ebene den statistischen Rechnungslegungsrahmen für die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung in der EU. Der strukturelle Saldo des Bundes und der Sozialversicherung entspricht der Definition gem. BHG 2013 § 2 Abs. 4-7. Die Salden der Bundeskammern sind von der Berechnung ausgenommen.