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KENNZAHL

(Teilweise) Umgesetzte bzw. zugesagte Empfehlungen - Nachfrageverfahren

2020
Kennzahl überplanmäßig erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Die Wirksamkeit des Rechnungshofes zeigt sich insbesondere in der Umsetzung seiner Empfehlungen. Um seine Wirkung zu messen, aber auch um sie zu verstärken, führt der Rechnungshof ein zweistufiges Verfahren zur Wirkungskontrolle durch. Im ersten Schritt werden alle im Vorjahr veröffentlichten Empfehlungen bei den überprüften Stellen auf ihren Umsetzungsstand nachgefragt. Das Ergebnis der Nachfrage basiert somit auf den Angaben der überprüften Stellen, eine Prüfungshandlung des Rechnungshofes erfolgt dabei nicht. Im Jahr 2020 fragte der Rechnungshof 114 überprüfte Stellen nach dem Umsetzungsstand seiner Empfehlungen des Jahres 2019. Das Ergebnis zeigte, dass von den insgesamt 2.247 bewerteten Empfehlungen 891 umgesetzt und 220 teilweise umgesetzt waren bzw. bei 684 Empfehlungen die Umsetzung zugesagt wurde. Quantitativ ergab sich somit ein hoher Wirkungsgrad von 79,9 %. Der Wirkungsgrad bei den 514 zentralen Empfehlungen lag bei 76,5 %. Nähere Informationen zu den Ergebnissen finden sich unter https://www.rechnungshof.gv.at/.


Quelle

Befragungsergebnis

Berechnungsmethode

Anteil der (teilweise) umgesetzten bzw. zugesagten Empfehlungen an den gesamten Empfehlungen auf Basis von Mitteilungen der überprüften Stellen ein Jahr nach Veröffentlichung des jeweiligen Berichtes