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KENNZAHL

Verfahrensdauer

2018
Kennzahl überplanmäßig erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Im internationalen Vergleich ist die durchschnittliche Dauer der Verfahren vor dem österreichischen Verfassungsgerichtshof bemerkenswert kurz. Die deutliche Verringerung der Verfahrensdauer ab dem Berichtsjahr 2015 erklärt sich durch eine Änderung des Verfassungsgerichtshofgesetzes, die eine Vereinfachung des Verfahrens vor dem Verfassungsgerichtshof ermöglichte.
Als Folge der Änderung in der personellen Zusammensetzung des Verfassungsgerichtshofes musste im ersten Halbjahr 2018 mit bloß neun anstatt zwölf ständigen Referenten versucht werden, das Arbeitspensum zu bewältigen. Ungeachtet dessen war es auch im Berichtsjahr möglich, 5.481 Fälle zu erledigen und die durchschnittliche Verfahrensdauer abermals zu senken.


Quelle

VfGH/Auswertung aus Verfahrensstatistik

Berechnungsmethode

Erledigungsdauer aller Verfahren ab dem Tag des Einlangens der Beschwerde bis zum Tag der Abfertigung des Erkenntnisses/der Entscheidung