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KENNZAHL

Vollelektronische Einbringung von Anfragen und Anliegen

2018
Kennzahl nicht erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Im Berichtsjahr 2018 sind im Verfassungsgerichtshof 95 % der Anfragen und Anliegen vollelektronisch eingebracht worden. Ziel ist die Einbringung aller Anfragen und Anliegen in vollelektronischer Form. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bürgerservice sind angewiesen, verstärkt darauf hinzuwirken, dass Anfragen und Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern an den Verfassungsgerichtshof auf elektronischem Weg eingebracht werden. Auch die Landesverwaltungsgerichte werden laufend ersucht und motiviert, den Aktentransfer und sonstige Kontaktnahmen mit dem Verfassungsgerichtshof elektronisch abzuwickeln. Den Landesverwaltungsgerichten wird seitens des Verfassungsgerichtshofes auch angeboten, sie bei allfälligen technischen Problemen im Zusammenhang mit der Einbringung zu unterstützen.


Quelle

VfGH/interne Aufzeichnungen der Protokollabteilung und des Bürgerservice

Berechnungsmethode

Anzahl der auf elektronischem Weg an den Verfassungsgerichtshof herangetragenen Anfragen und Anliegen