KENNZAHL
Wirksamkeit Annäherungsverbot
Entwicklung der Wirkungskennzahl
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Tabelle
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Das Annäherungsverbot ist ein wichtiges Instrument zum Schutz von Frauen vor Gewalt im sozialen Naheverhältnis. Bei 3,7 % der Kontrollen haben Gefährder die Anordnungen nicht eingehalten. Das Betretungsverbot wurde ab September 2013 auf Schulen, institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen und Horts ausgeweitet und kann ab 2016 auch unabhängig von einem Betretungsverbot für eine Wohnung oder ein Wohnhaus für diese Einrichtungen ausgesprochen werden. Mit dem Gewaltschutzgesetz 2019, das mit 01.01.2020 in Kraft trat, wurde dieses Instrument zu einem Annäherungsverbot weiter ausgeweitet. Vergleiche im Zeitverlauf sind daher nur eingeschränkt möglich, im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Werte um 0,2 % verbessert.
Quelle
Auswertungen aus Protokollierungs-, Anzeigen- und Datenmodul (PAD) des BMI
Berechnungsmethode
Verhältnis der Anzahl von Missachtungen des Annäherungsverbotes gem. Sicherheitspolizeigesetz (SPG) § 84/1b/2 zur Anzahl der ausgesprochenen Betretungsverbote/Annäherungsverbote gem. SPG § 38a