KENNZAHL
Wirksamkeit Betretungsverbot
Entwicklung der Wirkungskennzahl
Grafik
Tabelle
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Das Betretungsverbot als Instrument zum Schutz von Frauen vor Gewalt im sozialen Naheverhältnis lag 2016 deutlich unter dem Niveau der letzten Jahre. Bei knapp fünf Prozent der Kontrollen wurde der Gefährder wieder angetroffen. Das Betretungsverbot wurde ab September 2013 auf Schulen, institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen und Horts ausgeweitet und kann ab 2015 auch unabhängig von einem Betretungsverbot für eine Wohnung oder ein Wohnhaus für diese Einrichtungen ausgesprochen werden.
Quelle
Auswertungen Elektronische Dienstdokumentation (EDD), Protokollierungs-, Anzeigen- und Datenmodul (PAD), BM.I
Berechnungsmethode
Anzahl der Kontrollen, bei denen die durch Betretungsverbot gemäß § 38a Sicherheitspolizeigesetz (SPG) Weggewiesenen in der Wohnung angetroffen werden im Verhältnis zur Anzahl der Gesamtkontrollen