KENNZAHL
Wirksamkeit Betretungsverbot
Entwicklung der Wirkungskennzahl
Grafik
Tabelle
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Das Betretungsverbot als Instrument zum Schutz von Frauen vor Gewalt im sozialen Naheverhältnis lag 2018 etwas höher als 2017. Bei knapp sieben Prozent der Kontrollen wurde der Gefährder wieder angetroffen. Das Betretungsverbot wurde ab September 2013 auf Schulen, institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen und Horts ausgeweitet und kann ab 2016 auch unabhängig von einem Betretungsverbot für eine Wohnung oder ein Wohnhaus für diese Einrichtungen ausgesprochen werden. Insgesamt wurden 2018 rund 6.800 Kontrollen durchgeführt.
Quelle
Auswertungen Elektronische Dienstdokumentation (EDD), Protokollierungs-, Anzeigen- und Datenmodul (PAD), BMI
Berechnungsmethode
Anzahl der Kontrollen, bei denen die durch Betretungsverbot gemäß § 38a Sicherheitspolizeigesetz (SPG) Weggewiesenen in der Wohnung angetroffen werden im Verhältnis zur Anzahl der Gesamtkontrollen