MASSNAHME
Asylmissbrauch noch weiter zurückdrängen - Effizienz der Außerlandesbringungen weiter optimieren
Massnahme teilweise erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Anzahl der durch das Erhebungsteam festgestellten Verdachtsfälle mit Grundversorgungsbezug bzw. ungerechtfertigten Bezugs von Leistungen
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl
Istwert
47.053Anzahl
Zielzustand
15.000Anzahl
Erläuterung der Entwicklung
Die Kennzahl ist abhängig von der Anzahl der Personen in Grundversorgung und der durchgeführten Kontrollen. Im Jahr 2022 wurden 47.053 Fälle identifiziert (2021: 15.276), die dann zum weiteren Vollzug den zuständigen Stellen in den Ländern übermittelt werden. Im Verlauf des Jahres 2022 wurden die Vertriebenen aus der Ukraine im Kontrollsystem integriert, aufgrund der dadurch gestiegenen Grundgesamtheit auf das 3fache ist die Anzahl der Verdachtsfälle stark angestiegen. Weitere Schwerpunkte werden künftig gesetzt. Verdachtsfälle sind beispielhaft die Beschäftigungsaufnahme durch GVS-Bezieher, Auslandsreisen leistungsbeziehender Fremder und Hilfebedürftigkeitsüberprüfungen.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2020
Ausgangspunkt der Planung
15.292
Quelle
Aufzeichnungen BMI u. Behörden
Berechnungsmethode
Anzahl der durch das Erhebungsteam festgestellten Verdachtsfälle mit Grundversorgungsbezug bzw. ungerechtfertigten Bezugs von Leistungen
Kennzahl: Anzahl Aberkennungen vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl
Istwert
2.174Anzahl
Zielzustand
3.000Anzahl
Erläuterung der Entwicklung
Die Kennzahl ist abhängig von der Anzahl der Zuerkennungen von Asyl und subsidiärem Schutz, von wesentlichen, dauerhaften Veränderung der spezifischen, insbesondere politischen Verhältnisse im Herkunftsstaat der/des Asylberechtigten und von sonstigen Aberkennungsgründen (z.B. rechtskräftige Verurteilung wegen eines schweren Verbrechens). Die Anzahl der Aberkennungen von Asyl und subsidiärem Schutz vor dem BFA konnte von 3.218 im Jahr 2021 auf 2.174 nicht gesteigert werden, das Jahresziel wurde nicht erfüllt.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2020
Ausgangspunkt der Planung
4.426
Quelle
Integrierte Fremdenadministration (IFA)
Berechnungsmethode
Anzahl Aberkennungen vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl
Kennzahl: Anzahl der zwangsweisen Außerlandesbringungen (ad Maßnahme 6)
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
4.471Anzahl
Zielzustand
5.000Anzahl
Erläuterung der Entwicklung
Die Kennzahl ist von der Anzahl durchsetzbarer Rückkehrentscheidungen, Anordnungen zur Außerlandesbringung, Ausweisungen oder Aufenthaltsverboten abhängig. Trotz der Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19 – Pandemie (Reisebeschränkungen, Einschränkung Flugverkehr etc.), welche im Laufe des Jahres stetig aufgelockert wurden, konnte das Ziel nicht erreicht werden. Es ist jedoch eine Steigerung des Istzustandes im Jahr 2022 (4.471) im Vergleich zum Istzustand 2021 (4.172) zu vermelden.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2020
Ausgangspunkt der Planung
4.247
Quelle
Administrative Aufzeichnungen Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl
Berechnungsmethode
Anzahl der zwangsweisen Außerlandesbringungen (ad Maßnahme 6)
Kennzahl: Anteil freiwillige Ausreisen an Außerlandesbringungen vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl gesamt (ad Maßnahme 6)
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
64%
Zielzustand
50%
Erläuterung der Entwicklung
Die Kennzahl hängt von der Anzahl der Asylanträge und der Anzahl der zwangsweisen Außerlandesbringungen ab. Grundsätzlich kann die Entscheidung zur freiwilligen Rückkehr in jedem Verfahrensstadium getroffen werden. Auch Personen, die sich in einem laufenden asyl- oder fremdenrechtlichen Verfahren befinden oder auch rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten, können sich für die freiwillige Rückkehr entscheiden. Zum dritten Mal seit 2016 beträgt der Anteil der freiwilligen Ausreisen bzw. Rückkehren über 50 %.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2020
Ausgangspunkt der Planung
51
Quelle
Administrative Aufzeichnungen Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl
Berechnungsmethode
Anteil freiwillige Ausreisen an Außerlandesbringungen vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) gesamt (ad Maßnahme 6)