MASSNAHME
Aufrechterhaltung der hohen Effizienz der sozialpolitischen Transfers
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Hoher Umverteilungscharakter und armutspräventive Funktion von Sozialleistungen soll im gleichen Ausmaß beibehalten werden. Armutsgefährdungsquote soll wie bisher durch Sozialleistungen und Pensionen um mindestens zwei Drittel reduziert werden.
Details zum Meilenstein
Istzustand (2016)
Die Armutsgefährdungsrate liegt bei 14 %, nach Pensionsleistungen bei 26 % und vor Pensions- und Sozialleistungen bei 45 %.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2014
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Die Sozialpolitik reduziert die Armutsgefährdungsquote um zwei Drittel (Sozialleistungen und Pensionen) bzw. um knapp die Hälfte, wenn nur der Beitrag der Sozialleistungen gewertet wird (jährliche Aktualisierung durch EU-SILC-Erhebung).
Zielzustand (Datum)
30. Dezember 2016
Zielzustand (Beschreibung)
Hoher Umverteilungscharakter und armutspräventive Funktion von Sozialleistungen soll im gleichen Ausmaß beibehalten werden. Armutsgefährdungsquote soll wie bisher durch Sozialleistungen und Pensionen um mindestens zwei Drittel reduziert werden.
Erläuterung der Entwicklung
Der hohe Umverteilungscharakter und die armutspräventive Funktion von Sozialleistungen konnte im Jahr 2016 im gleichen Ausmaß beibehalten werden. Die Armutsgefährdungsrate liegt bei 14 %, nach Pensionsleistungen bei 26 % und vor Pensions- und Sozialleistungen bei 45 %. Damit ist eine Reduktion von mindestens zwei Drittel erreicht.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze