MASSNAHME
Ausbau der elektronischen Einbringungsmöglichkeiten sowie der elektronischen Zustellungen
Massnahme nicht erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Anteil der auf elektronischem Weg eingebrachten Exekutionsanträge
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
75%
Zielzustand
73%
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2010
Ausgangspunkt der Planung
69
Quelle
VJ
Berechnungsmethode
Zählung der in einem Jahr elektronisch eingebrachten Anträge im Verhältnis zum Gesamtanfall
Kennzahl: Anzahl der von Gerichtssachverständigen und -dolmetscherInnen im elektronischen Weg eingebrachten Dokumente
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
15.139Anzahl
Zielzustand
3.000Anzahl
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2011
Ausgangspunkt der Planung
1.500
Quelle
Dokumenteneinbringungsservice
Berechnungsmethode
Zählung der in einem Jahr elektronisch eingebrachten Anträge
Kennzahl: Anzahl der elektronischen Zustellungen
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
7,063Mio.
Zielzustand
7Mio.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2011
Ausgangspunkt der Planung
6,5
Quelle
VJ, Eingaben- und Zustellstatistik
Berechnungsmethode
Zählung der elektronischen Zustellungen