MASSNAHME
Bekämpfung der irregulären Migration
Massnahme gesetzt
Daten folgen
Das Jahr 2023 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2024 verfügbar sein.
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Missbrauchsquote Visa (Asylanträge nach Visa-Einreise an erteilten Schengenvisa gesamt)
Details zur Kennzahl
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2021
Ausgangspunkt der Planung
0,13
Zielzustand
0.039
Messgrößenangabe
%
Quelle
Administrative Aufzeichnungen BMI
Berechnungsmethode
Asylanträge nach Visa-Einreise an erteilten Schengenvisa gesamt
Kennzahl: Asylanträge nach Visa in Relation zu Asylanträgen gesamt
Details zur Kennzahl
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2021
Ausgangspunkt der Planung
0,13
Zielzustand
0.32
Messgrößenangabe
%
Quelle
Administrative Aufzeichnungen BMI
Berechnungsmethode
Asylanträge nach Visa in Relation zu Asylanträgen gesamt
Meilenstein: Umsetzung ETIAS - Europäisches Reiseinformations- und Reisegenehmigungs-System
Details zum Meilenstein
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2021
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Technische Entwicklung von ETIAS, Planung der organisatorischen Umsetzung.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2023
Zielzustand (Beschreibung)
Betriebsbeginn ETIAS im 4. Quartal 2023