MASSNAHME
Bereitstellung sämtlicher Berichte auf der Homepage des Rechnungshofs
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Veröffentlichung von Prüfungen des Rechnungshofs
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
95Anzahl
Zielzustand
95Anzahl
Erläuterung der Entwicklung
Nachdem im Jahr 2013 der Zielwert aufgrund der Übertragung administrativer Zusatzaufgaben im Zusammenhang mit dem Medientransparenz- und Parteiengesetz nicht erreicht werden konnte (-10), gelang es dem Rechnungshof im Jahr 2014, das gesetzte Ziel zu erreichen. Der Rechnungshof weist jedoch darauf hin, dass aufgrund der administrativen Zusatzaufgaben in der Anzahl der veröffentlichten Prüfungen weniger ressourcenintensive Schwerpunkt- und Querschnittsprüfungen enthalten sind.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2011
Ausgangspunkt der Planung
94
Quelle
Kennzahlenauswertung des Rechnungshofs
Berechnungsmethode
Anzahl der veröffentlichten Prüfungen des Rechnungshofs in einem Jahr