MASSNAHME
Einrichtung von Kommissionen zur Vorortprüfungen und Darstellung der Ergebnisse in den Berichten an die allgemeinen Vertretungskörper.
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Kommissionen, die qualitativ hochwertige Leistungsprozesse (Visitationen, Demonstrationsbegleitungen, Prüfverfahren) durchführen.
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
501Anzahl
Zielzustand
500Anzahl
Erläuterung der Entwicklung
Die Kommissionen hatten im Berichtsjahr insgesamt 501 Einsätze. Sie besuchten Orte der Anhaltung im Sinne des OPCAT-Mandats, Behinderteneinrichtungen nach der UN-BRK und beobachteten polizeiliche Zwangsakte. In 439 Fällen waren die Besuche und Beobachtungen unangekündigt, in 62 Fällen angekündigt. Die durchschnittliche Besuchsdauer betrug etwa sechseinhalb Stunden.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2013
Ausgangspunkt der Planung
530
Quelle
Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und an den Bundesrat
Berechnungsmethode
Gesamtsumme der Visitationen, Demonstrationsbegleitungen, Prüfverfahren