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MASSNAHME

Entwicklung einer vollelektronischen Verfahrensführung (Justiz 3.0)

2018
Massnahme zur Gänze erreicht

Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Entwicklung von Modulen

Details zur Kennzahl

2018

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

7

Anzahl

Zielzustand

5

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Die bereits bis 2017 im Rahmen der Strategischen Initiative Justiz 3.0 entwickelten fünf Module (elektronischen Integrationsportal, Aktensystem, Taskmanagementsystem, Organisationsdaten/Rollen- und Rechteverwaltung und elektronische Akteneinsicht) konnten im letzten Jahr um Cognitive Services und PDF-Services erweitert werden, sodass mit Stand 2018 insgesamt sieben Module bestehen.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2016

Ausgangspunkt der Planung

10


Quelle

BMJ

Berechnungsmethode

Zählung