MASSNAHME
Flächendeckende Umsetzung von Glücksspielkontrollen, Schwarzarbeitskontrollen und sonstigen finanzpolizeilichen Kontrollen
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Kontrollierte Betriebe auf Grund finanzpolizeilicher Befugnisse
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
30.439Anzahl
Zielzustand
30.000Anzahl
Erläuterung der Entwicklung
Die Prüfungs- und Kontrollmaßnahmen konnten trotz immer komplexerer Aufgaben umgesetzt werden.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2013
Ausgangspunkt der Planung
37.000
Quelle
Kennzahlenabfrage; BMF/Leistungsorientierte Steuerung (LoS)
Berechnungsmethode
Anzahl der finanzpolizeilichen Kontrollen gesamt (inkl. Glücksspielkontrollen)