MASSNAHME
Information im Rahmen des Pensionskontos über die Vorteile länger zu arbeiten bzw. Teilzeitphasen zu begrenzen.
Massnahme nicht erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Steuerung und Begleitung der Information (Pensionsvorausberechnung) von pensionsnahen Jahrgängen.
Details zum Meilenstein
Istzustand (2019)
Die Maßnahme wurde im Jahr 2019 ausgesetzt.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2017
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Steuerung und Begleitung der Information (Pensionsvorausberechnung) von pensionsnahen Jahrgängen (Frauen der Jahrgänge 1957 bis 1962 und Männer der Jahrgänge 1955 bis 1962) wurde durchgeführt.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2019
Zielzustand (Beschreibung)
Steuerung und Begleitung der Information (Pensionsvorausberechnung) von pensionsnahen Jahrgängen (Frauen der Jahrgänge 1959 bis 1964 und Männer der Jahrgänge 1955 bis 1964) wurde durchgeführt.
Erläuterung der Entwicklung
Durch die kurzfristige Einführung der „Abschlagsfreiheit bei 45 Jahren“ (BGBl. I Nr.98/2019 vom 22.10.2019) entstanden zu klärende offene Rechtsfragen sowie notwendige Neuprogrammierungen. Daher musste von einer Versendung Abstand genommen werden.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
nicht erreicht