MASSNAHME
Investitionsvolumen auf Grundlage KIG 2020
Massnahme gesetzt
Daten folgen
Das Jahr 2023 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2024 verfügbar sein.
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Summe des jährlichen - durch den Bund unterstützten - Investitionsvolumens auf der Grundlage des Kommunalinvestitionsgesetzes 2020
Details zum Meilenstein
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
30.09.2022
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Die Antragsfrist für KIG-2020 Mittel endet per 31.12.2022. Mit Stand 31.8.2022 wurden insgesamt rund 3,5 Mrd.€ an Investitionen unterstützt.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2023
Zielzustand (Beschreibung)
Durch die kommunalen Zweckzuschüsse des Bundes konnte im Jahr 2023 ein jährliches Investitionsvolumen in den Gemeinden iHv. 50 Mio.€ erreicht werden. Die Antragsfrist für KIG-2020 Mittel endet per 31.12.2022; somit gelangen im Jahr 2023 nur noch jene Zweckzuschüsse zur Auszahlung, die fristgerecht am Ende des Jahres eingereicht wurden.