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MASSNAHME

Neustrukturierung der Exportagenden

Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Operative Umsetzung und Weiterentwicklung des BvZert

Details zum Meilenstein

2017

Istzustand (2017)

Der Personalstand des Bvzert wurde verfestigt und die internen Abläufe der Steuerung zwischen den beteiligten Organisation festgelegt.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2016

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Etablierung des BvZert gemäß BGBl I Nr. 144/2015 (GESG Novelle) Erarbeitung des Organisationskonzepts und Umsetzung der 1. Ausbaustufe des BvZert.

Zielzustand (Datum)

30. Dezember 2017

Zielzustand (Beschreibung)

Operative Umsetzung und Weiterentwicklung des Büros für veterinärbehördliche Zertifizierung (BvZert)

Erläuterung der Entwicklung

Im Laufe des Jahres 2017 wurden die Verhandlungen zum Export von Rindfleisch nach Japan sowie die Verhandlungen über Schweinefleischexporte nach Taiwan abgeschlossen. Im Zuge eines bilateralen Treffens mit den chinesischen Behörde wurde der Grundstein für die endgültige Zulassung von 5 Betrieben für den Export von Schweinefleisch nach China erreicht.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze