MASSNAHME
Rechtliche Vertretung des Bundes und Rechtsträger gem. ProkG; sowie beratende Einbindung in grundlegende strategische Entscheidungsfindungen
Massnahme überplanmäßig erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Aufrechterhaltung und gegebenenfalls weitere Verbesserung der anwaltlichen Erfolgsquote
Details zum Meilenstein
Istzustand (2021)
82,98 % aller von der Finanzprokuratur geführten Prozesse endeten in der zehnjährigen Betrachtungsweise (2012-2021) mit einem für die Mandantschaft positiven Ergebnis.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2019
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
71,78 % aller von der Finanzprokuratur geführten Prozesse endeten in der zehnjährigen Betrachtungsweise (2010-2019) mit einem für die Mandantschaft positiven Ergebnis.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2021
Zielzustand (Beschreibung)
Aufrechterhaltung und gegebenenfalls weitere Verbesserung der anwaltlichen Erfolgsquote von 68 %.
Erläuterung der Entwicklung
Die Kennzahl konnte in den letzten Jahren auf hohem Niveau gehalten werden, was nicht zuletzt auf die ausgezeichnete Fachexpertise in der Finanzprokuratur zurückzuführen ist.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
überplanmäßig