MASSNAHME
relativ ausgewogenen Tilgungsprofils
Massnahme gesetzt
Daten folgen
Das Jahr 2023 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2024 verfügbar sein.
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Refinanzierungsvolumen bezogen auf das Bruttoinlandsprodukt des Vorjahres
Details zum Meilenstein
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.08.2022
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Die Fälligkeiten von Finanzschulden in einem zukünftigen Kalenderjahr betragen in den nächsten zehn Jahren max. 9,55% und in den darauffolgenden Jahren max. 3,49% und jene in einem zukünftigen Kalenderquartal in den nächsten zehn Jahren max. 3,46% des zuletzt von der Statistik Austria veröffentlichten Bruttoinlandsprodukts des Jahres 2021.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2023
Zielzustand (Beschreibung)
Die Fälligkeiten von Finanzschulden dürfen gemäß Liquiditätsrisikorichtlinie der OeBFA in einem zukünftigen Kalenderjahr in den nächsten zehn Jahren 13% und in den darauffolgenden Jahren 4% und jene in einem zukünftigen Kalenderquartal in den nächsten zehn Jahren 7% des zuletzt von der Statistik Austria veröffentlichten Bruttoinlandsprodukts des Vorjahres nicht überschreiten.