MASSNAHME
Relativ ausgewogenes Tilgungsprofil - Zinsfixierungszeitraum
Massnahme nicht erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Zinsfixierungszeitraum-Bandbreite
Details zum Meilenstein
Istzustand (2017)
Der Zinsfixierungszeitraum liegt bei 10,8 Jahren.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2014
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Der Zinsfixierungszeitraum liegt bei 8,2 Jahren.
Zielzustand (Datum)
30. Dezember 2017
Zielzustand (Beschreibung)
Die Zinsfixierungszeitraum-Bandbreite von 8,0 bis 8,5 Jahren wird eingehalten.
Erläuterung der Entwicklung
Die Überschreitung der Bandbreite ist darauf zurückzuführen, dass abweichend von der dem BVA 2017 zugrundeliegenden Finanzierungsplanung im September 2017 eine 100-jähirge Bundesanleihe begeben wurde, um das zu dem Zeitpunkt vorherrschende absolut niedrige Zinsniveau zu nutzen. Es wurde im Vorfeld der Finanzierung die Überschreitung der Bandbreite mit dem BMF abgestimmt.
Im Rahmen der Schuldenmanagementstrategie gemäß § 79 Abs. 5 BHG 2013 erfolgt die Festlegung eines zulässigen Korridors für den Zinsfixierungszeitraum. Damit wird ein ausgewogenes Verhältnis zwischen zu erwarteten Zinskosten und dem Budgetrisiko erreicht. Per Ende 2016 lag der Zinsfixierungszeitraum bei 8,91 Jahre.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
nicht erreicht