MASSNAHME
Sicherstellung der Hilfe an Geschädigte von Naturkatastrophen
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Milderung der Auswirkungen von Naturkatastrophen durch finanzielle Unterstützung
Details zum Meilenstein
Istzustand (2021)
Schäden von privaten Personen und Unternehmen wurden im Evaluierungsjahr aus Mitteln des Katastrophenfonds mit 21,55 Mio. € abgegolten. Für die umfassende Ernteversicherung wurden im Jahr 2021 50,76 Mio. € zur Stützung der Versicherungsprämien bereitgestellt.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.07.2020
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Zusammenarbeit mit den Ländern zur Beseitigung von Schäden nach Naturkatastrophen bei privaten Personen und Unternehmen. Im Jahr 2020 wurden neue Anreize zur Beteiligung an Einsatzorganisationen geschaffen (pauschale Aufwandsabgeltung an Arbeitgeber bei Lohnfortzahlung).
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2021
Zielzustand (Beschreibung)
Zur Beseitigung von Schäden nach Naturkatastrophen wurden bei privaten Personen und Unternehmen 60% der Unterstützung finanziert, Anreize zur Eigenvorsorge durch Versicherung unterstützt.
Erläuterung der Entwicklung
Der Bund trägt 60% der von den Ländern an Private und an Unternehmen gewährten finanziellen Hilfen zur Beseitigung der Katastrophenschäden und zum Wiederaufbau. Die Länder gewähren ihre Hilfen auf Grund von Landesgesetzen bzw. von entsprechend festgesetzten Richtlinien. Der Bund stützt die Versicherungsprämien für die Ernteversicherung in Höhe von 27,5 %, soweit die Länder in gleicher Höhe Unterstützungen leisten.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze