MASSNAHME
Sicherstellung der Mittel für die Auszahlung der Pensionen an die LeistungsempfängerInnen.
Massnahme gesetzt
Daten folgen
Das Jahr 2023 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2024 verfügbar sein.
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Die auszahlenden Stellen können die Auszahlungen fristgerecht in die Wege leiten.
Details zum Meilenstein
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2021
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
100% der finanziellen Leistungen wurden fristgerecht angewiesen.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2023
Zielzustand (Beschreibung)
Die auszahlenden Stellen können die Auszahlungen fristgerecht in die Wege leiten. 100% der finanziellen Leistungen werden fristgerecht angewiesen.
Meilenstein: Die auszahlenden Stellen können die Auszahlungen in der gebührenden Höhe in die Wege leiten.
Details zum Meilenstein
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2021
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
100% der finanziellen Leistungen wurden in der gebührenden Höhe angewiesen.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2023
Zielzustand (Beschreibung)
Die auszahlenden Stellen können die Auszahlungen in der gebührenden Höhe in die Wege leiten. 100% der finanziellen Leistungen werden in der gebührenden Höhe angewiesen.