Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen Suchen Seite downloaden Seite teilen
Ergebnisse werden geladen. Dies kann bis zu einer Minute dauern.
Vorhaben

Verlängerung der Sonderrichtlinie zur Förderung der Landwirtschaft aus nationalen Mitteln

2015
Vorhaben überwiegend erreicht

Finanzjahr: 2013

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2014

Nettoergebnis in Tsd. €: -27.647

Vorhabensart: sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

-1 Erhaltung und Sicherung einer bäuerlich strukturierten Landwirtschaft unter Berücksichtigung der sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Erfordernisse,
-2 Verbesserung der Qualifikationen, vor allem im fachlichen, wirtschaftlichen, ökologischen Bereich und den damit verbundenen persönlichen, sozialen und kommunikativen Kompetenzen der bäuerlichen Familien und Unternehmen,
-3 Entwicklung und Verbreitung von Kenntnissen, Fertigkeiten und Verfahren sowie Information,
-4 Verbreitung von landwirtschaftlichen Produktionsweisen, welche die Produktionsintensität gering halten und ökologische Erfordernisse besonders berücksichtigen,
-5 Verbesserungen in der pflanzlichen und tierischen Erzeugung,
-6 Einführung von alternativen Produktionsformen und Produkten,
-7 Optimierung des Produktionsmitteleinsatzes,
-8 stärkere Anpassung an die Markterfordernisse

Betroffen sind rund 300 Vorhaben, die Zuschüsse aus Bundesmitteln betragen rund 9.3 Mio. EUR.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Das Vorhaben dient der Erreichung der Ziele aus dem Landwirtschaftsgesetz (darauf wird im Allgemeinen Teil der SRL Bezug genommen) und hat flankierenden Charakter zum Programm für die Entwicklung des Ländlichen Raums LE 2007-2014, insoweit, dass Maßnahmen, die aufgrund ihrer geringen budgetären Dimension oder Mangels inhaltlicher Deckung nicht im LE-Programm implementiert werden konnten, in der Nationalen Sonderrichtlinie zusammengefasst wurden.
Die Ziele der einzelnen Maßnahmen finden in den Zielen des LWG Deckung.
Ziele aus dem Landwirtschaftsgesetz:
Ziele
§ 1. Ziel der Agrarpolitik und dieses Bundesgesetzes ist es, unter Bedachtnahme auf die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP)
1. eine wirtschaftlich gesunde, leistungsfähige, bäuerliche Land- und Forstwirtschaft in einem funktionsfähigen ländlichen Raum zu erhalten, wobei auf die soziale Orientierung, die ökologische Verträglichkeit und die regionale Ausgewogenheit unter besonderer Berücksichtigung der Berggebiete und sonstigen benachteiligten Gebiete Bedacht zu nehmen ist,
2. die vielfältigen Erwerbs- und Beschäftigungskombinationen zwischen der Landwirtschaft und anderen Wirtschaftsbereichen auszubauen,
3. die agrarische Produktion, Verarbeitung und Vermarktung marktorientiert auszurichten,
4. die Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft, insbesondere durch strukturelle Maßnahmen zu erhöhen, dabei ist auf eine leistungsfähige, umweltschonende, sozialorientierte, bäuerliche Landwirtschaft besonders Bedacht zu nehmen,
5. den in der Land- und Forstwirtschaft tätigen Personen die Teilnahme am sozialen und wirtschaftlichen Wohlstand zu ermöglichen und
6. die Landwirtschaft unter Bedachtnahme auf die Gesamtwirtschaft und die Interessen der Verbraucher zu fördern, damit sie imstande ist,
a) naturbedingte Nachteile gegenüber anderen Wirtschaftszweigen auszugleichen,
b) der Bevölkerung die bestmögliche Versorgung mit qualitativ hochwertigen Lebensmitteln und Rohstoffen zu sichern,
c) sich den Änderungen der volkswirtschaftlichen Verhältnisse anzupassen und
d) die natürlichen Lebensgrundlagen Boden, Wasser und Luft nachhaltig zu sichern, die Kultur- und Erholungslandschaft zu erhalten und zu gestalten sowie den Schutz vor Naturgefahren zu unterstützen und
7. für die Land- und Forstwirtschaft EU-Kofinanzierungsmöglichkeiten umfassend auszuschöpfen.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Verbreitung von landwirtschaftlichen Produktionsweisen, welche die Produktionsintensität gering halten und ökologische Erfordernisse besonders berücksichtigen

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Bio Austria Mitgliedsbetriebe [Anzahl]

Istwert

12.600

Anzahl

Zielzustand

12.300

Anzahl

Datenquelle: Bio Austria

Ziel 2: Verbesserungen in der pflanzlichen und tierischen Erzeugung

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Kühe unter Milchleistungsprüfung [Anzahl]

Istwert

397.930

Anzahl

Zielzustand

398.000

Anzahl

Datenquelle: Grüner Bericht 2015 und Erhebungen der Fachabteilung

Geförderte Dachorganisationen der Tierzucht [Anzahl]

Istwert

11

Anzahl

Zielzustand

10

Anzahl

Datenquelle: Förderungsstatistik intern

Ziel 3: Einführung von alternativen Produktionsformen und Produkten

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Geförderte Pilotprojekte [Anzahl]

Istwert

0

Anzahl

Zielzustand

1

Anzahl

Datenquelle: Förderungsmaßnahme Innovationen wurde 2015 nicht mehr in der Nationalen SRL umgesetzt, sondern in der LE-Schiene neu programmiert.

Ziel 4: Optimierung des Produktionsmitteleinsatzes

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Anteil der ordentlichen Maschinenringmitglieder an den Mehrfachantragsstellenden Betrieben [%]

Istwert

63

%

Zielzustand

60

%

Datenquelle: Bundesverband Maschinenring Österreich

Einsatzstunden für soziale Betriebshilfe [h]

Istwert

425.667

h

Zielzustand

813.000

h

Datenquelle: Bundesverband Maschinenring Österreich

Ziel 5: stärkere Anpassung an die Markterfordernisse

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Messeveranstaltungen: Systemänderung 2015 - Beschränkung auf Projekte der Bundesebene, Wegfall von landesspezifischen Projekten (zu LE) [Anzahl]

Istwert

7

Anzahl

Zielzustand

7

Anzahl

Datenquelle: Fachabteilung, Förderungsdaten

Direktvermarktungsprojekte: Systemänderung 2015 - Beschränkung auf Projekte der Bundesebene, Wegfall von landesspezifischen Projekten (zu LE) [Anzahl]

Istwert

2

Anzahl

Zielzustand

2

Anzahl

Datenquelle: Fachabteilung - Förderungsdaten


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Gewährung von Zuschüssen

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2
Beitrag zu Ziel 3
Beitrag zu Ziel 4
Beitrag zu Ziel 5

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Unterstützung in den Bereichen
BERATUNG UND BILDUNG IN DER LANDWIRTSCHAFT
BIOLOGISCHE LANDWIRTSCHAFT (BIOVERBÄNDE)
VERARBEITUNG, VERMARKTUNG UND MARKTERSCHLIESSUNG LANDWIRTSCHAFTLICHER PRODUKTE
INNOVATIONEN IN DER LANDWIRTSCHAFT
LANDTECHNISCHE MASSNAHMEN
PFLANZENBAU UND SAATGUTWIRTSCHAFT
INTEGRIERTER PFLANZENSCHUTZ
GARTEN-, GEMÜSE-, OBST- UND WEINBAU
QUALITÄTSVERBESSERUNG IN DER TIERHALTUNG

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2014 - 2015
2014
2015

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-27.647

Tsd. Euro

Plan

-20.541

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

282

Tsd. Euro

Plan

282

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

26.573

Tsd. Euro

Plan

19.467

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

792

Tsd. Euro

Plan

792

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

27.647

Tsd. Euro

Plan

20.541

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-10.208

Tsd. Euro

Plan

-6.669

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

94

Tsd. Euro

Plan

94

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

9.850

Tsd. Euro

Plan

6.311

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

264

Tsd. Euro

Plan

264

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

10.208

Tsd. Euro

Plan

6.669

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-11.411

Tsd. Euro

Plan

-8.880

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

94

Tsd. Euro

Plan

94

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

11.053

Tsd. Euro

Plan

8.522

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

264

Tsd. Euro

Plan

264

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

11.411

Tsd. Euro

Plan

8.880

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die Ergebnisrechnung 2013 war nicht unmittelbar Gegenstand der zu evaluierenden WFA, welche sich nur auf die Verlängerung der Sonderrichtlinie für das Jahr 2014 bezog.
Ad) Personalaufwand und betrieblicher Sachaufwand:
Dieser Aufwand wurde je Maßnahme von den zuständigen Fachabteilungen geschätzt (Plan). Es gibt keine Vorhabens-spezifischen Auswertungen der abwickelnden Abteilungen diesbezüglich (Ist). Auswertungen der vorhandenen Kostenstellen werden von den betroffenen Abteilungen bisher nicht ausreichend homogen genutzt sind daher für eine Auswertung nicht geeignet.
Ad) Transferaufwand Bundesmittel:
Die obige Tabelle umfasst die Finanziellen Auswirkungen des Bundes. Zusätzlich zum Transferaufwand aus Bundesmitteln sind noch Landesmittel im Verhältnis 60/40 für Bund/Land verausgabt worden – Vergleiche Punkt 1.7 (Finanzierung) der Nationalen SRL.
Die Mittel in der nationalen Sonderrichtlinie wurden ab 2015 ausschließlich für Maßnahmen verwendet, die auf Bundesebene bzw. länderübergreifend inhaltlich relevant waren. Landesspezifische Vorhaben sind in den EU-kofinanzierten Bereich „Entwicklung des Ländlichen Raums“ transferiert worden. Dies führte zu geringeren Aufwendungen im Ergebnishaushalt (Plan und Ist) für 2015.
Die Anträge für 2015 wurden noch im Jahr 2014 auf Grundlage der Nationalen SRL genehmigt (die Gültigkeit der SRL war bis 31.12.2014 begrenzt) und aus dem Budget 2015 finanziert.
Ad) Unterschied Plan/Ist-Zahlen beim Transferaufwand:
Das Verhalten der Antragsteller und die Interessensschwerpunkte bei den kofinanzierenden Bundesländern konnte nur bedingt voraus geplant werden. Daher wurde im Verlauf der jährlichen Verhandlungen mit den Bundesländern, sowie wegen der Aktualisierung von Verteilungsschlüsseln und im Zuge der Antragsgenehmigungen – im Rahmen der dem Ressort zur Verfügung stehenden internen Umschichtungsmöglichkeiten – budgetäre Anpassungen vorgenommen.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Gesamtwirtschaft Unternehmen
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Gesamtwirtschaft

Subdimension(en)

  • Angebot und gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen inkl. Arbeitsmarkt

Die Produktivität in der Landwirtschaft wurde erhöht und die Nachhaltigkeit der Produktion gesteigert.
Beispielsweise wurde die Förderung auf Regionalvermarktung und auf die Produktion von Bioprodukten fokussiert. Damit wurde auch kürzeren Transportwegen und einer umweltschonenden Produktion von Lebensmitteln Rechnung getragen. Durch Qualitätsverbesserungsmaßnahmen in der Tierhaltung konnte die Aufrechterhaltung der extensiven Bewirtschaftung in den Berggebieten unterstützt werden. Die Einrichtung von Warndiensten und Anwenderschulungen im Pflanzenschutzbereich fördern den effizienten Einsatz von Wirkstoffen zur Absicherung der Lebensmittelproduktion auch unter ungünstigen Bedingungen (Wetterereignisse, Schadorganismen).

Unternehmen

Subdimension(en)

  • Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen

Die Unterstützung von Leistungsangeboten hat eine Erhöhung der Produktqualität im Sektor ermöglicht.
Beispielsweise waren Gütesiegel die Basis der Direktvermarktungsprojekte. Prämierungsveranstaltungen und die Auszeichnung von Produkten steigerten das Image der heimischen landwirtschaftlichen Produktion. Dadurch konnte die Wertschöpfung im Sektor erhöht werden. Durch die Unterstützung der Vermittlungstätigkeit der Maschinenringe konnten auch kleinen bäuerlichen Betrieben moderne und leistungsfähige Maschinen samt Dienstleistung zur Verfügung gestellt werden und den Anbietern wurde gleichzeitig die Auslastung ihres Maschinenparks und damit ein Zuverdienst ermöglicht. Damit wurden Arbeitsplätze im Ländlichen Raum erhalten, wobei auch der Landwirtschaft vor- und nachgelagerte Bereiche partizipieren.

Gesamtbeurteilung

Die Wirkung der Maßnahmen ist mittel- bis langfristig gegeben. Die hier evaluierte Verlängerung der Sonderrichtlinie um ein Jahr ist nur bedingt aussagekräftig. Es handelt sich um eine kontinuierliche Weiterführung vorhandener Vorhaben auf Bundesebene, um die Ressourcen und das Leistungsangebot der fachlich relevanten Verbände und Einrichtungen (Förderungswerber) mit deren Know-How zu erhalten. Diese Infrastruktur ist die Grundlage für die Möglichkeit Projekte im Rahmen der Entwicklung des ländlichen Raums zu beantragen. Hingewiesen sei auch auf die strategische Funktion, wenn Bundesverbände bzw. Dachorganisationen als homogene fachliche Plattform wirken können. Eine Selbsterhaltung dieser gemeinnützigen Organisationen ausschließlich aus eigenen Mitteln – ohne öffentliche Zuschüsse – könnte deren Bestand nicht sichern.
Sowohl die rechtlichen Vorgaben für die WFA-Thematik als auch speziell die Aufgabenverteilung im betroffenen BMLFUW (infolge Reorganisation 2014) haben sich seit der Erstellung der WFA für das Vorhaben wesentlich geändert, wodurch die inhaltlich optimale Kontinuität der Betreuung nicht gegeben war. Aus Sicht des BMLFUW war außerdem klar, dass es sich beim Vorhaben lediglich um eine einjährige Richtlinienverlängerung handelt (dies wurde gegenüber der Wirkungscontrolling-Stelle auch so kommuniziert), um die Überbrückung zum Start der Umsetzung des Programms zur Entwicklung des Ländlichen Raums LE 2014-2020 zu schaffen. Soweit möglich, wurden die Inhalte aus der ehemaligen Nationalen Sonderrichtlinie für die Landwirtschaft mittlerweile zur LE-Schiene transferiert. In diesem einen Verlängerungsjahr 2014 konnte aufgrund des kurzen Zeitraums und der begrenzten Anreizwirkung, die sich durch freiwillige Maßnahmen im Förderungsbereich ergeben, keine wesentliche Veränderung in den Kennzahlen erwartet werden.
Zu Ziel 5 – betreffend Messeveranstaltungen und Direktvermarktungsprojekte wird die Abweichung des Zielzustands zwischen WFA und Evaluierung mit einer Systemänderung 2015 begründet: Beschränkung auf Projekte der Bundesebene, Wegfall von landesspezifischen Projekten, die zur LE-Schiene transferiert wurden.


Verbesserungspotentiale

Die konsistente Zielorientierung der einzelnen Maßnahmen und die Auswahl von aussagekräftigen Indikatoren kann inhaltlich noch präzisiert werden. Voraussetzung dafür ist jedoch das Gelingen einer weiteren Sensibilisierung der für die einzelnen Maßnahmen zuständigen Fachabteilungen im Hinblick auf die Aussagekraft und den Nutzen einer WFA samt nachfolgender Evaluierung.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.