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Vorhaben

Änderung des Universitätsgesetzes 2002, Implementierung der kapazitätsorientierten, studierendenbezogenen Universitätsfinanzierung

2015
Vorhaben überwiegend erreicht

Finanzjahr: 2013

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2013

Nettoergebnis in Tsd. €: -36.300

Vorhabensart: Bundesgesetz

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Zehn Jahre nach Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetzes 2002 – UG), BGBl. I Nr. 120/2002, idF des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 18/2013, stehen die Universitäten, vor allem deren Finanzierung, vor neuen Herausforderungen. Es sind dies einerseits die Folgen der Tatsache, dass einige Universitäten zu Massenuniversitäten geworden sind, und deshalb in manchen Studienfeldern die Betreuungsverhältnisse zwischen Universitätsprofessorinnen und -professoren oder anderen Personen mit universitärer Lehrbefugnis und Studierenden nicht den gewünschten, international vergleichbaren Standards entsprechen. Dieser Entwicklung soll im Zusammenhang mit dem neuen Universitätsfinanzierungsmodell „kapazitätsorientierte, studierendenbezogene Universitätsfinanzierung“ entgegengetreten werden.
Andererseits verlangen allgemein immer knapper werdende Mittel eine transparente Nachvollziehbarkeit der entstehenden Kosten – so auch der Kosten eines Universitätsbetriebs. Daraus folgt die Forderung nach Kostenwahrheit und Transparenz der Universitätsbudgetierung. Die Trennung der Kosten für Lehre einerseits und Kosten für die Forschung bzw. Entwicklung und Erschließung der Künste andererseits, die das zentrale Element der kapazitätsorientierten, studierendenbezogenen Universitätsfinanzierung darstellt, bedeutet einen wesentlichen Schritt in diesen Richtung.
Die Einführung der kapazitätsorientierten, studierendenbezogenen Universitätsfinanzierung erfolgt in zwei Etappen. Mit der vorliegenden Schaffung und Aufnahme eines neuen Unterabschnitts 2a. in das UG werden die Ziele und Grundprinzipien der neuen Universitätsfinanzierung sowie deren schrittweiser Implementierung im Sinne einer Verpflichtung für den Gesetzgeber definiert, in naher Zukunft die konkreten Inhalte der kapazitätsorientierten, studierendenbezogenen Universitätsfinanzierung und deren Umsetzung durch eine Änderung der betreffenden Bestimmungen des UG gesetzlich zu regeln.
Die Gesetzesvorlage definiert aber nicht nur die Ziele und Eckpunkte einer neu zu schaffenden Struktur der Universitätsfinanzierung, die prozessualen Umsetzungsschritte vom derzeitigen Finanzierungsmodell weg hin zu einem kapazitätsorientierten, studierendenbezogenen Modell der Studienplatzfinanzierung sondern enthält auch ein Qualitätsverbesserungspaket für besonders stark nachgefragte Studienfelder. In einer ersten Phase der Umsetzung geht es um die Schaffung adäquater Übergangsbestimmungen und eine Verbesserung der Rahmenbedingungen in den nachfolgend genannten, besonders stark nachgefragten Studienfeldern: Architektur und Städteplanung, Informatik, Biologie und Biochemie, Pharmazie, Management und Verwaltung/Wirtschaft und Verwaltung/Wirtschaftswissenschaften. Die Verbesserung der Betreuungsverhältnisse wird vor allem über zwei Maßnahmen erfolgen:
. Ausbau der Personalressourcen: 95 zusätzliche Professorinnen und Professoren (oder Äquivalente) werden österreichweit im Zeitraum 2013 bis 2015 ermöglicht.
. Stabilisierung der Zahl der Studienanfängerinnen und -anfänger: Durch eine Festlegung einer Anzahl an Studienplätzen für Studienanfängerinnen und -anfänger pro Studienjahr und Studienfeld werden klare Zielwerte für die Lehrkapazitäten definiert. Bei Überschreitung der Mindestzahlen an einzelnen Standorten wird der jeweiligen Universität die Möglichkeit eingeräumt, Zugangsregeln zu erlassen, welche zur Sicherstellung von Fairness und Transparenz klar gesetzlich geregelt werden.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Dieses Vorhaben hat seine Grundlage im Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung für die Jahre 2013 bis 2018 und findet sich auch in den mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts wieder.

Auszug aus dem Arbeitsprogramm (https://www.bka.gv.at/DocView.axd?CobId=53264, Seite 44):

„die weiteren gesetzlichen Schritte zur Studienplatzfinanzierung werden wie vorgesehen umgesetzt, der gesamtösterreichische Universitätsentwicklungsplan wird erstellt, die Gesamtzahl der an den Universitäten zugelassenen Studierenden soll nicht verringert werden. Im Zuge der Ausweitung der derzeitigen Kapazitätsregelung (derzeit fünf Felder) werden dabei weitere Stellen für Professoren bzw. Professorinnen (bis zu 200 Stellen im Sinn der bisherigen Vorgangsweise) geschaffen und die Betreuungsverhältnisse verbessert;“

Auszug aus dem gesamtösterreichischen Universitätsentwicklungsplan 2016 – 2021(http://wissenschaft.bmwfw.gv.at/fileadmin/user_upload/wissenschaft/publikationen/2015_goe_UEP-Lang.pdf, Seite 32):

„2. Qualitäts- und kapazitätsorientierte Weiterentwicklung der Universitätsfinanzierung:
Eine „Studienplatzfinanzierung“ ist im Regierungsprogramm vorgesehen. Die Umstellung auf ein solches neues System der Universitätsfinanzierung kostet jedoch, wenn die Gesamtzahl der Studierenden nicht verringert und die Betreuungsverhältnisse verbessert werden sollen, wesentlich mehr Geld. Für die kommende LV-Periode 2016–2018 wären dafür zusätzlich zu der vereinbarten Aufstockung des Universitätsbudgets um 615 Millionen Euro zumindest weitere 485 Millionen Euro erforderlich gewesen. Dazu kommt, dass eine „Studienplatzfinanzierung“ auch die universitären Kapazitäten berücksichtigen muss. Im Rahmen der UG-Novelle 2015 wurde die StEOP bis 2021 verlängert und klarer profiliert, doch ein Lösungsmechanismus über die bestehenden Zugangsregelungen hinaus, auch für andere Fächer, konnte noch nicht gefunden werden.
Im Sinne einer konsequenten Verfolgung des gesteckten Ziels werden daher in den Jahren 2016–2018 die HRSM von bisher 450 auf 750 Millionen Euro erhöht. Diese Mittel werden bereits jetzt nach Kriterien vergeben, die sich an den Grundsätzen der „Studienplatzfinanzierung“ orientieren (Gliederung aller Studien in sieben Fächergruppen mit differenzierter Gewichtung; prüfungsaktive Studien als wichtigster Vergabeindikator). Wie groß der nächste Schritt in Richtung einer echten „Studienplatzfinanzierung“ sein kann, wird 2017 entschieden werden, wenn das Universitätsbudget für die Jahre 2019–2021 festzulegen ist.
Die Konkretisierung der neuen Universitätsfinanzierung stellt einen wesentlichen Schritt in Richtung Steuerung von Studierendenströmen dar. Die 2015 veröffentlichten Evaluierungsergebnisse der bestehenden Zugangsregelungen haben ergeben, dass Zugangsregelungen einerseits die Betreuungsverhältnisse verbessern und andererseits durch gezieltere Studienwahl und höhere Verbindlichkeit im Studium die Drop-out-Rate senken bzw. den Studienerfolg steigern. Daher wird angestrebt, die Möglichkeiten der Einführung von Zugangsregelungen zu erhöhen und die bestehenden Regelungen weiter zu vereinheitlichen.
Auch der Rechnungshof hält fest, dass die Grundlage des Modells der neuen Universitätsfinanzierung eine Festlegung wäre, wie viele Studienplätze zur Verfügung stehen und welche Mittel – zur Gewährleistung definierter Qualitätsstandards – hierfür bereitgestellt werden müssen. Die Regelung des Zugangs soll einerseits eine selbstreflexive Auswahlentscheidung seitens der Studierenden und andererseits eine moderate Steuerung der Studierendenströme (durch eine regulierte Entwicklung der Zahl der Studienanfängerinnen und -anfänger) fördern. Aktuell beträgt der Anteil der Studienanfängerinnen und -anfänger in den fünf via § 14h UG (ab 1.1.2016 § 71c UG) regelbaren Studienfeldern an allen begonnenen Bachelor- und Diplomstudien 21%. Berücksichtigt man noch die Studien, in denen bereits länger Zugangsregelungen implementiert sind, unterliegen aktuell ca. ein Drittel der ordentlichen Studienanfängerinnen und -anfänger an den öffentlichen Universitäten irgendeiner Art der „Zugangsregelung“.
Zusammenfassung
– Das BMWFW wird sich mittel- bis langfristig für Budgetsteigerungen – sowohl durch staatliche als auch ergänzend durch private Mittel – einsetzen.
– Die Universitäten sollen, aufbauend auf den Leistungen, die das österreichische Universitätssystem seit 2004 im Rahmen des UG auch in Form von Effizienzgewinnen erbracht hat (z.B. Verarbeitung der steigenden Studierendenzahlen, mehr Studienabschlüsse, mehr Publikationen, mehr Drittmittel), durch Strukturveränderungen und Hebung von Effizienzpotenzialen einen Beitrag zur Erweiterung ihrer eigenen finanziellen Spielräume leisten.
– Die Einführung einer kapazitätsorientierten, studierendenbezogenen Universitätsfinanzierung wird im Sinne einer laufend angestrebten Verbesserung der Steuerungsmöglichkeiten der Studienanfängerinnen- und Studienanfängerzahlen weiter verfolgt.“

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Qualitätsverbesserungspaket für besonders stark nachgefragte Studienfelder

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Studienanfängerinnen und -anfänger in Bachelor- und Diplomstudien im Studienfeld: Architektur und Städteplanung [Anzahl]

Istwert

1.875

Anzahl

Zielzustand

2.020

Anzahl

Datenquelle: uni:data

Studienanfängerinnen und -anfänger in Bachelor- und Diplomstudien im Studienfeld: Biologie und Biochemie [Anzahl]

Istwert

2.398

Anzahl

Zielzustand

3.700

Anzahl

Datenquelle: uni:data

Studienanfängerinnen und -anfänger in Bachelor- und Diplomstudien im Studienfeld: Informatik [Anzahl]

Istwert

2.591

Anzahl

Zielzustand

2.500

Anzahl

Datenquelle: uni:data

Studienanfängerinnen und -anfänger in Bachelor- und Diplomstudien im Studienfeld: Pharmazie [Anzahl]

Istwert

974

Anzahl

Zielzustand

1.370

Anzahl

Datenquelle: uni:data

Studienanfängerinnen und -anfänger in Bachelor- und Diplomstudien im Studienfeld: Wirtschaft [Anzahl]

Istwert

5.971

Anzahl

Zielzustand

10.630

Anzahl

Datenquelle: uni:data


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Stabilisierung der Zahl der Studienanfängerinnen und -anfänger

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Durch eine Festlegung einer Anzahl an Studienplätzen für Studienanfängerinnen und -anfänger pro Studienjahr und Studienfeld werden klare Zielwerte für die Lehrkapazitäten definiert. Bei Überschreitung der Mindestzahlen an einzelnen Standorten wird der jeweiligen Universität die Möglichkeit eingeräumt, Zugangsregeln zu erlassen, welche zur Sicherstellung von Fairness und Transparenz klar gesetzlich geregelt werden.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überwiegend erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2013 - 2015
2013
2014
2015

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-36.300

Tsd. Euro

Plan

-36.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

36.300

Tsd. Euro

Plan

36.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

36.300

Tsd. Euro

Plan

36.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-12.100

Tsd. Euro

Plan

-12.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

12.100

Tsd. Euro

Plan

12.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

12.100

Tsd. Euro

Plan

12.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-12.100

Tsd. Euro

Plan

-12.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

12.100

Tsd. Euro

Plan

12.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

12.100

Tsd. Euro

Plan

12.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-12.100

Tsd. Euro

Plan

-12.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

12.100

Tsd. Euro

Plan

12.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

12.100

Tsd. Euro

Plan

12.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

In den Leistungsvereinbarungen mit den Universitäten wurde für die LV-Periode 2013-2015 im Rahmen des „Qualitätspakets Lehre“ eine Reihe von Vorhaben (einschließlich der veranschlagten Aufwendungen lt. obiger Tabelle) abgeschlossen. Darüber hinaus wurden im Rahmen des „Qualitätspakets Lehre“ 95 zusätzliche Stellen im Bereich Lehre in den Personalkategorien Universitätsprofessorinnen und –professoren gemäß § 98 und § 99 UG, Assoziierte Professorinnen und Professoren sowie Personen, die eine Lehrbefugnis gemäß § 103 UG („Habilitierte“) erworben haben, geschaffen, um – begleitend zur damaligen Einführung der § 14h UG Zugangsregelungen (nunmehr § 71c UG) – eine Stabilisierung der Kapazitätssituation in den am stärksten nachgefragten Studienfeldern zu gewährleisten. Konkret realisiert wurden die folgenden Vorhaben (da es sich teilweise um größere Sammelvorhaben handelt, wurde nur der monetäre Anteil für das Qualitätspaket Lehre exzerpiert):

– Universität Wien: Durchfinanzierung der Erhöhung der Anzahl der Professorinnen-, Professoren- und Laufbahnstellen unter Berücksichtigung des Qualitätspaketes Lehre, 27 geschaffene Stellen, EUR 10,5 Mio.
– WU Wien: Qualitätspaket Lehre, EUR 5,85 Mio., 15 geschaffene Stellen
– Universität Innsbruck: Qualitätspaket, 12 geschaffene Stellen, EUR 4,0 Mio.
– Universität Graz: Verbesserung der Betreuungsrelationen, EUR 3,9 Mio., 10 geschaffene Stellen
– TU Wien: Qualitätspaket Lehre, EUR 3,5 Mio., 9 geschaffene Stellen
– Universität Linz: Qualitätspaket, EUR 3,5 Mio., 9 geschaffene Stellen
– TU Graz: Profilbildung@TU Graz: F&E (inkl. Qualitätspaket Lehre), EUR 2,7 Mio., 7 geschaffene Stellen
– Universität Klagenfurt: Mehrere Einzelvorhaben und Ausstattung, EUR 1,95 Mio., 5 geschaffene Stellen
– Universität für Bodenkultur: Halten bzw. Verbesserung der Betreuungsrelationen inkl. Qualitätspaket Lehre, EUR 0,4 Mio., 1 geschaffene Stelle

Im Rahmen der Leistungsvereinbarungen der Periode 2016-2018 werden die in der LV 2013-2015 geschaffenen 95 Stellen im Rahmen des Globalbudgets weitergeführt.

Gesamtbeurteilung

Mit der Änderung des Universitätsgesetzes 2002 – UG, BGBl. I Nr. 52/2013, wurden im Jahr 2013 die ersten Implementierungsschritte einer zukünftigen kapazitätsorientierten, studierendenbezogenen Universitätsfinanzierung normiert. Ziel der kapazitätsorientierten, studierendenbezogenen Universitätsfinanzierung war in erster Linie, eine ausreichende Anzahl an Studienplätzen unter im Vergleich international adäquaten Studienbedingungen zu schaffen. Zur Verbesserung der Betreuungssituation wurden zwei Maßnahmen ergriffen. Einerseits sollte dort, wo dies erforderlich ist, die Personalausstattung ausgebaut werden. In einer ersten Phase der Umsetzung der kapazitätsorientierten, studierendenbezogenen Universitätsfinanzierung wurden daher im Sinne einer Verbesserung der Rahmenbedingungen in den genannten besonders stark nachgefragten Studien die Personalressourcen ausgebaut, um die Betreuungsverhältnisse signifikant zu verbessern. Insgesamt wurden 95 zusätzliche Stellen für Universitätsprofessorinnen und -professoren (oder Äquivalente) österreichweit für den Zeitraum 2013 bis 2015 zur Verfügung gestellt. Die Weiterfinanzierung dieser Stellen in der nächsten Leistungsvereinbarungsperiode 2016 bis 2018 ist gesichert.
Andererseits wurde den Universitäten die Möglichkeit eingeräumt, Zugangsregelungen in jenen Studien vorzusehen, in denen die Anzahl der prüfungsaktiv betriebenen Studien die Anzahl der mit der verfügbaren Lehrkapazität darstellbaren Studienplätze in einem unvertretbaren Ausmaß übersteigt. Die Festlegung dieser Studien erfolgte vorerst befristet bis 31. Dezember 2015. Durch die letzte Änderung des UG durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 131/2015 wurde die Weiterführung der kapazitätsorientierten Zugangsregelungen über den 31. Dezember 2015 hinaus normiert, nachdem die Evaluierung dieser Bestimmungen im Wesentlichen die geplanten Steuerungseffekte bestätigt hat. Die Befristung der Zugangsregelungen ist nunmehr bis zum 31.12.2021 fixiert.

Die weitere Implementierung der Studienplatzfinanzierung kann – obwohl im aktuellen Regierungsprogramm vorgesehen – in der ursprünglich geplanten Form derzeit aufgrund der budgetären Möglichkeiten nicht erfolgen und muss auf einen längeren Zeitraum erstreckt werden.

Gewisse Elemente der Studienplatzfinanzierung werden jedoch bereits jetzt umgesetzt:
Im Rahmen der Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Bemessung der Hochschulraum-Strukturmittel (Hochschulraum-Strukturmittelverordnung – HRSMV), BGBl. II Nr. 292/2012, fließt die Anzahl der prüfungsaktiven Studien in die Finanzierung der universitären Lehre ein. (d.h. Geld folgt Studierenden). Insgesamt wurde das für die Hochschulraum-Strukturmittel zur Verfügung stehende Budget von 450 Mio. Euro (für die LV-Periode 13-15) auf EUR 750 Mio. (LV-Periode 16-18) erhöht.

Ein weiteres Element der Studienplatzfinanzierung, nämlich der Forschungsfinanzierung anhand der Berücksichtigung der Doktorandinnen- und Doktorandenausbildung, wurde durch eine Änderung der Hochschulraum-Strukturmittel-Verordnung im Jahr 2015 umgesetzt (Änderung der HRSMV durch die Verordnung BGBl. II Nr. 228/2015).

Erläuterung zur graphischen Darstellung des Zieles „Qualitätsverbesserungspaket für besonders stark nachgefragte Studienfelder“:

Durch eine Festlegung einer Anzahl an Studienplätzen für Studienanfängerinnen und -anfänger pro Studienjahr und Studienfeld wurden Zielwerte für die Lehrkapazitäten definiert. Diese festgelegte Anzahl an Studienplätzen muss daher von den Universitäten zur Verfügung gestellt werden. Die Aufteilung der anzubietenden Studienplätze je Studienfeld auf die Universitäten und Studien erfolgt in den Leistungsvereinbarungen. Bei Überschreitung der Mindestzahlen an einzelnen Standorten wird der jeweiligen Universität die Möglichkeit eingeräumt, Zugangsregeln zu erlassen, welche zur Sicherstellung von Fairness und Transparenz klar gesetzlich geregelt sind. Da die im Zielzustand definierte Anzahl der Studienplätze als Maximalgröße zu verstehen ist, bedeutet dies im Ergebnis, dass eine geringere Anzahl von Studienanfängerinnen und -anfängern in einem Studienfeld zu einer faktischen Verbesserung der Studierendensituation führt. Die im Zielzustand abgebildete Anzahl an Studienplätzen (festgelegt nunmehr in § 71c UG) muss von den Universitäten angeboten werden. Sollte nun die tatsächliche Anzahl an Studienanfängerinnen- und anfängern (= Istzustand Wert 2015) geringer sein als der festgelegte Wert des Zielzustandes, so ist das Ziel jedenfalls als erreicht anzusehen, obwohl die Anzahl an Studienanfängerinnen- und anfängern (= Istzustand Wert 2015) hinter dem Zielwert zurückbleibt. Dies gewährleistet eine Verbesserung des Betreuungsverhältnisses zwischen Universitätsprofessorinnen und -professoren oder anderen Personen mit vergleichbaren universitären
Qualifikationen und Studierenden und führt zu einer schrittweisen Optimierung der Studienbedingungen u.a. durch eine Verbesserung der Betreuungsrelationen.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

In § 143 Abs. 42 UG ist festgehalten, dass vor dem Auslaufen der Zugangsregelungen eine Evaluierung durchzuführen ist.


Weiterführende Informationen