Vorhaben
Seltene Erkrankungen
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2013
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2013
Nettoergebnis in Tsd. €: -3.076
Vorhabensart: sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Intensivierung von Forschungsaktivitäten im Bereich Seltene Erkrankungen
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Erreichen der Phase II klinischer Studien [%]
Istwert
n.v.%
Zielzustand
20,0%
Datenquelle: Interne Evaluierung (FFG) der Programmlinie "Seltene Erkrankungen" (2015)
Ziel 2: Verminderung des Marktversagens im Bereich Seltene Erkrankungen
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Anteil Projekte welche ohne Förderung nicht oder nur in stark reduziertem Umfang durchgeführt worden wären [%]
Istwert
87,5%
Zielzustand
70,0%
Datenquelle: Interne Evaluierung (FFG) der Programmlinie "Seltene Erkrankungen" (2015)
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Programmlinie (Basisprogramme/FFG) "Seltene Erkrankungen"
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Im Rahmen der Basisprogramme der FFG wird eine eigene Programmlinie zur Erforschung seltener Krankheiten eröffnet. Die Antragstellung kann laufend unter den sonst für die Basisprogramme geltenden Bedingungen erfolgen.
Gefördert werden Einzelvorhaben i.S.d. § 3 Abs. 2 Z. 1 FFG-G. Antragsberechtigt sind Unternehmen, die F&E-Projekte im Bereich „Seltene Erkrankungen“ durchführen.
Zusätzlich werden für die Programmlinie folgende Kriterien wirksam:
1. Technische Qualität: Das Vorhaben muss entweder beim Innovationsgehalt oder bei der Schwierigkeit der Entwicklung eine überdurchschnittlich hohe Bewertung aufweisen.
2. Wirtschaftliche Verwertung: Bei der Bewertung der Kriterien „Marktaussichten“ und „Verwertungspotential“ wird das zielgruppenspezifisch erhöhte wirtschaftliche Risiko im Sinne der Intention der Programmlinie positiv berücksichtigt.
3. Programmrelevanz: Das Forschungsvorhaben muss einen thematischen Fokus auf Seltene Erkrankungen haben, d.h. die Projekte müssen als Ziel haben Prävention, Diagnose, Therapie und Medikamente für Seltene Erkrankungen entweder zu verbessern oder neue Präventions-, Diagnose- oder Therapiemöglichkeiten für zu entwickeln.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Aufgrund des im Jahreslaufes verspäteten Beginnes des Programms (September 2013) ergab sich eine grundsätzliche Verschiebung der finanziellen Auswirkungen. Dadurch konnten die bereitgestellten Fördermittel (v.a. im Jahr 2014) nicht zur Gänze ausgeschöpft werden. Die verbleibenden Restmittel wurden dem Budget 2015/16 übertragen.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es wurde die Programmlinie bis Ende 2016 im Wesentlichen unverändert beauftragt. Die Zielwerte für die Weiterführung wurden auf Basis der internen Evaluierung 2015 angepasst; eine interne Evaluierung der Weiterführung ist für Anfang 2017 vorgesehen.