Vorhaben
Garantieübernahmen gemäß § 1 und § 11 Garantiegesetz ("Inlands-" und "Internationalisierungsgarantien")
Vorhaben überwiegend erreicht
Finanzjahr: 2014
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2014
Nettoergebnis in Tsd. €: -26.056
Vorhabensart: sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Verbesserter Finanzierungszugang für KMU und mittelständische Unternehmen
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Zustimmung zu Frage bzgl. "Senkung der Finanzierungskosten des Unternehmens" [%]
Istwert
84,1%
Zielzustand
76,3%
Datenquelle: aws (Befragung im Zuge des Wirkungsmonitorings)
Zustimmung zu Frage bzgl. "Erleichterung Zugang zu erforderlichen Finanzierungsmitteln" [%]
Istwert
89,7%
Zielzustand
88,0%
Datenquelle: aws (Befragung im Zuge des Wirkungsmonitorings)
Zustimmung zu Frage bzgl. "Verbesserung der Finanzierungsstruktur des Unternehmens" [%]
Istwert
84,1%
Zielzustand
75,3%
Datenquelle: aws (Befragung im Zuge des Wirkungsmonitorings)
Neuobligo gem. § 1 und § 11 Garantiegesetz [€]
Istwert
231.400.000€
Zielzustand
282.000.000€
Datenquelle: aws
Ziel 2: Erhöhte Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit von KMU und mittelständischen Unternehmen, insbesondere in den Bereichen Umwelttechnologie, Energieeffizienz, Forschungs- & Entwicklungsvorhaben sowie Wachstums- und Innovationsprojekte.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Zustimmung zu Frage bzgl. "Großer Projektbeitrag zu Wachstums- und Wettbewerbsstrategien durch Modernisierung der Angebotskapazitäten" [%]
Istwert
75,8%
Zielzustand
43,3%
Datenquelle: aws (Befragung im Zuge des Wirkungsmonitorings)
Zustimmung zu Frage bzgl. "Großer Projektbeitrag zu Wachstums- und Wettbewerbsstrategien durch Auf- oder Ausbau von Angebotskapazitäten" [%]
Istwert
89,1%
Zielzustand
73,2%
Datenquelle: aws (Befragung im Zuge des Wirkungsmonitorings)
Zustimmung zu Frage bzgl. "Großer Projektbeitrag zu Wachstums- u. Wettbewerbsstrategien durch Erweiterung der Produktpalette" [%]
Istwert
61,7%
Zielzustand
44,3%
Datenquelle: aws (Befragung im Zuge des Wirkungsmonitorings)
Ziel 3: Erhöhte Internationalisierung der österreichischen Wirtschaft durch Unterstützung von Beteiligungsvorhaben im Ausland durch österreichische KMU und mittelständische Unternehmen
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Wahrnehmung der Größe des Projektbeitrags zur Absicherung oder zum Ausbau der Position auf internationalen Märkten durch GarantienehmerInnen [%]
Istwert
52,3%
Zielzustand
27,8%
Datenquelle: aws
Neuobligo der Internationalisierungsgarantien [€]
Istwert
17.050.000€
Zielzustand
42.000.000€
Datenquelle: aws
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Inlandsgarantien gemäß § 1 Garantiegesetz iVm der aws-Garantierichtlinie 2014
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Garantieübernahmen für Finanzierungen von Projekten, die der Errichtung, Erweiterung, Modernisierung eines österreichischen Unternehmens, der Einführung von Innovationen oder dem Kauf von oder der Beteiligung an Unternehmen im Inland dienen.
Garantiefähige Unternehmen müssen in einem der folgenden Wirtschaftszweige tätig sein: industrielle oder gewerbliche Produktion, Forschung und Entwicklung, Dienstleistungen, Tourismus- und Freizeitwirtschaft, Transport- und Verkehrswirtschaft, Verarbeitungsunternehmen von landwirtschaftlichen Produkten der ersten Verarbeitungsstufe, Handel.
Garantiefähige Unternehmen müssen über einen Sitz oder eine Betriebsstätte in Österreich verfügen.
Förderbare Projekte
Die Garantien müssen der Aufbringung von Eigenkapital oder zur langfristigen Finanzierung folgender Projekte dienen:
– materielle und immaterielle Investitionen einschließlich nicht aktivierungsfähiger Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Projekt (z.B. Technologietransfer, Produktdesign, Marketing, Patentanmeldungen, Lizenzen)
– Unternehmensübernahmen und -nachfolgen (einschließlich der Beteiligung an einer Gesellschaft im Inland)
– Forschungs- und Entwicklungsprojekte
– Projekte in allgemeine Umweltschutzmaßnahmen sowie Energieeffizienzmaßnahmen
– Verbesserungen der Finanzierungsstruktur durch gegenüber den übrigen Gläubigern nachrangige Finanzierungen oder durch sonstige langfristige Kreditfinanzierungen
– Betriebsmittel (z.B. Wareneinkäufe) im Zusammenhang mit Investitionsprojekten.
Förderungsart
Garantie, wobei die Garantiequote bis zu 80 % der garantiefähigen Finanzierungsmittel beträgt.
Finanzierungsvolumen
Die Obergrenze des garantierten Obligos darf grundsätzlich pro Projekt den Betrag von 7,5 Mio. Euro nicht überschreiten.
Pro Unternehmen gilt grundsätzlich die Obergrenze von 25 Mio. Euro an insgesamt aushaftendem aws-Obligo. Bei Garantien für Unternehmen, die Teil einer Gruppe verbundener Unternehmen sind, gilt grundsätzlich die Obergrenze von 25 Mio. Euro an aushaftendem aws-Obligo für die gesamte Gruppe.
In begründeten Einzelfällen (bei besonderem volkswirtschaftlichen Ertrag und zusätzlich guten Bonitäten) kann mit Zustimmung des Aufsichtsrates von diesen Grenzen abgewichen werden.
Laufzeit
Die maximale Garantielaufzeit beträgt 20 Jahre für Investitionsfinanzierungen und 5 Jahre für Betriebsmittelfinanzierungen (zuzüglich tilgungsfreier Zeiträume von maximal 3 Jahren).
Kosten
Das Garantieentgelt ist grundsätzlich abhängig von der Ratingklasse des Unternehmens, zu dessen Gunsten die Garantie übernommen wird, von der Laufzeit der garantierten Finanzierung sowie von der Einstufung des garantierelevanten Projektes nach Förderungsschwerpunkten und beträgt mindestens 0,6 % p.a. des garantierten aushaftenden Obligos.
Das Mindestentgelt von 0,6 % p.a. darf dabei jedoch nicht unterschritten werden. Dies wird durch eine Bürgschaft innerhalb des Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) ermöglicht.
Garantien für Kredite an KMU mit einem Betrag über 2,5 Mio. Euro und für Kredite an mittelständische Unternehmen, die außerhalb der aws-Förderungsschwerpunkte investieren, wird ein ratingabhängiges gefördertes bzw. beihilfefreies Garantieentgelt verrechnet.
Details sind in den Konditionenblättern zu den einzelnen Garantieprogrammen angeführt.
Für Inlandsgarantien beträgt das einmalige Bearbeitungsentgelt bei Neuanträgen 0,5 % des Kreditvolumens für die ersten 2,5 Mio. Euro sowie 0,3 % des Kreditvolumens für den 2,5 Mio. Euro übersteigenden Betrag. Bei Abänderungen mit einer wesentlichen Risikoerhöhung für die aws und Abänderungen mit wesentlichem Arbeitsaufwand wird ein Bearbeitungsentgelt von 0,15 % des aushaftenden garantierten Kreditteilbetrags in Rechnung gestellt.
Bei Ausstellung einer Kreditgarantiepromesse – für den Fall, dass binnen 60 Tagen nach Garantiebeschluss noch keine Garantieerklärung ausgefertigt werden kann – mit der Gültigkeitsdauer von 6 Monaten beträgt das einmalige Promessenentgelt 0,2 % des zugesagten, maximalen Garantieobligos (Verlängerungsmöglichkeit für max. zwei Quartale, weiteres Promessenentgelt von 0,1 % pro Verlängerungsquartal).
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Internationalisierungsgarantien gemäß § 11 Garantiegesetz iVm der aws-Garantierichtlinie 2014
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Garantieübernahmen für Finanzierungen von Projekten, die der Errichtung, Erweiterung, Modernisierung eines österreichischen Unternehmens, der Einführung von Innovationen oder dem Kauf von oder der Beteiligung an Unternehmen im Ausland (Zielland) dienen.
Garantiefähige Unternehmen müssen in einem der folgenden Wirtschaftszweige tätig sein: industrielle oder gewerbliche Produktion, Forschung und Entwicklung, Dienstleistungen, Tourismus- und Freizeitwirtschaft, Transport- und Verkehrswirtschaft, Verarbeitungsunternehmen von landwirtschaftlichen Produkten der ersten Verarbeitungsstufe, Handel.
Garantiefähige Unternehmen müssen über einen Sitz oder eine Betriebsstätte in Österreich verfügen.
Förderbare Projekte
Die Garantien müssen
(a) zur Aufbringung von langfristigen Kreditfinanzierungen von Investitionen im Wege eines Beteiligungsunternehmens in einem Zielland (Finanzierungsgarantien; Garantienehmer ist das finanzierende Institut) oder
(b) zur teilweisen Deckung von wirtschaftlichen Risiken eines inländischen Unternehmens im Zusammenhang mit Beteiligungen oder sonstige Investitionen in einem Zielland (Projektgarantien; Garantienehmer ist das inländische Unternehmen)
dienen, wenn mit diesen Projekten die Erschließung von Märkten oder die Intensivierung der wirtschaftlichen Beziehungen angestrebt wird und erreichbar erscheint.
Förderungsart
Garantie, wobei die Garantiequote bis zu 80 % der garantiefähigen Finanzierungsmittel beträgt.
Finanzierungsvolumen
Die Obergrenze des garantierten Obligos darf grundsätzlich pro Projekt den Betrag von 7,5 Mio. Euro nicht überschreiten.
Pro Unternehmen gilt grundsätzlich die Obergrenze von 25 Mio. Euro an insgesamt aushaftendem aws-Obligo. Bei Garantien für Unternehmen, die Teil einer Gruppe verbundener Unternehmen sind, gilt grundsätzlich die Obergrenze von 25 Mio. Euro an aushaftendem aws-Obligo für die gesamte Gruppe.
In begründeten Einzelfällen (bei besonderem volkswirtschaftlichen Ertrag und zusätzlich guten Bonitäten) kann mit Zustimmung des Aufsichtsrates von diesen Grenzen abgewichen werden.
Laufzeit
Die maximale Garantielaufzeit beträgt 20 Jahre für Finanzierungsgarantien und 10 Jahre für Projektgarantien.
Kosten
Das Garantieentgelt ist grundsätzlich abhängig von der Ratingklasse des Unternehmens, zu dessen Gunsten die Garantie übernommen wird, von der Laufzeit der garantierten Finanzierung sowie von der Einstufung des garantierelevanten Projektes nach Förderungsschwerpunkten und beträgt mindestens 0,6 % p.a. des garantierten aushaftenden Obligos.
Das Mindestentgelt von 0,6 % p.a. darf dabei jedoch nicht unterschritten werden. Dies wird durch eine Bürgschaft innerhalb des Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) ermöglicht.
Garantien für Kredite an KMU mit einem Betrag über 2,5 Mio. Euro und für Kredite an mittelständische Unternehmen, die außerhalb der aws-Förderungsschwerpunkte investieren, wird ein ratingabhängiges gefördertes bzw. beihilfefreies Garantieentgelt verrechnet.
Details sind in den Konditionenblättern zu den einzelnen Garantieprogrammen angeführt.
Für Internationalisierungsgarantien beträgt das einmalige Bearbeitungsentgelt für Neuanträge: 0,5 % des garantierelevanten Beteiligungsprojektes. Bei Abänderungen mit einer wesentlichen Risikoerhöhung für die aws und Abänderungen mit wesentlichem Arbeitsaufwand wird ein Bearbeitungsentgelt von 0,15 % des aushaftenden garantierten Kreditteilbetrags in Rechnung gestellt.
Bei Ausstellung einer Kreditgarantiepromesse – für den Fall, dass binnen 60 Tagen nach Garantiebeschluss noch keine Garantieerklärung ausgefertigt werden kann – mit der Gültigkeitsdauer von 6 Monaten beträgt das einmalige Promessenentgelt 0,2 % des zugesagten, maximalen Garantieobligos (Verlängerungsmöglichkeit für max. zwei Quartale, weiteres Promessenentgelt von 0,1 % pro Verlängerungsquartal).
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
teilweise erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Die Position „Werkleistungen“ stellt den Zuschuss des Bundes für den Abwicklungsaufwand (Personal– und Sachaufwand) für die Abwicklung der Inlands- und Internationalisierungsgarantien gem. Garantiegesetz, der nicht durch Bearbeitungs- und Abänderungsentgelte bzw. Garantieentgeltteile (d. i. bei beihilfenfreien Garantien die Verwaltungskostenkomponente) gedeckt ist, dar. Die Position „Transferaufwand“ stellt die Beträge des Bundes zur Schadloshaltung gemäß Garantiegesetz für die Inlands- und Internationalisierungsgarantien dar. Die budgetierten Werte beruhten auf aws-Annahmen der zu erwartenden Ausfälle. Aufgrund des wirtschaftlichen Umfelds wurden seitens der Unternehmen weniger Investitionsprojekte durchgeführt, welche mit einer aws-Garantie besichert wurden, als erwartet.
Bei den Planwerten für den Transferaufwand wurden auch die Kapitalgarantien mit einbezogen, welche jedoch nicht unter den Anwendungsbereich der evaluierten Richtlinie fallen. Daher wurde auf eine Einbeziehung bei den Ist-Werten verzichtet.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen
- Auswirkungen auf die Phasen des Unternehmenszyklus
In den Evaluierungszeitraum fielen insgesamt 309 eingereichte Garantieanträge, davon 244 Inlandsgarantien und 65 Internationalisierungsgarantien. Davon wurden bei den Inlandsgarantien 107 und bei den Internationalisierungsgarantien 21 positiv beschlossen. Soweit es sich nachträglich feststellen ließ, wurde ein Großteil der abgelehnten bzw. zurückgezogenen Projekte nicht oder im geringeren Umfang realisiert. Durch aws Garantieübernahmen konnte bei den Inlandsgarantien ein Projektkostenvolumen von 602,91 Mio. Euro gehebelt werden und bei den Internationalisierungsgarantien ein Volumen von 39,46 Mio. Euro.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.