Vorhaben
Standardentgelte und Nutzungsbedingungen 2014 für Daten des Adressregisters
Vorhaben nicht erreicht
Finanzjahr: 2014
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2014
Nettoergebnis in Tsd. €: 0
Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 59 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Anbieten und Nutzung von Online-Anbindung für Echtzeitzugriff und -abfrage des Adressregisters
Beschreibung des Ziels
Mit der direkten Anbindung an das Adressregister wird ein vielfach vorhandener Kundenbedarf abgedeckt. Eine Erhöhung der Kundenanzahl wird dadurch erwartet.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Nutzer der Services [Anzahl]
Istwert
0Anzahl
Zielzustand
310Anzahl
Datenquelle: Auftragsreport aus SAP
Meilenstein 1: Datenabgabe über Services
Ausgangszustand 2014:
Derzeit ist die Datenabgabe nur physisch (auf Datenträger) oder per E-Mail, nicht jedoch über Services möglich.
Zielzustand 2016:
Kunden können neben dem bisherigen Angebot nun in Echtzeit über Services auf die aktuellen Daten des Adressregisters zugreifen.
Istzustand 2016:
Services noch nicht freigeschaltet.
Datenquelle:
Auftragsreport aus SAP
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
noch nicht ermittelt
Ziel 2: Erhöhung der Einnahmen
Beschreibung des Ziels
Durch das Anbieten der Services soll eine Erhöhung der Einnahmen erreicht werden.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Einnahmen durch Services [€]
Istwert
0€
Zielzustand
9.108€
Datenquelle: Einnahmenreport aus SAP
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Festlegung der rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Form von Standardentgelten und Nutzungsbedingungen
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Gemäß § 48 Abs. 3 Vermessungsgesetz, BGBl. Nr. 306/1968 in der geltenden Fassung, ist für die Abgabe von Geobasisdaten, die Geobasisdienste und die Verwertung der Geobasisdaten eine angemessene Vergütung zu entrichten. Die Vergütung in Standardentgelten und die Nutzungsbedingungen sind vom Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen festzulegen. Vor der Festsetzung der Entgelte für Abfragen und Auszüge aus dem Adressregister sind der Gemeindebund und der Städtebund anzuhören. Die Standardentgelte haben grundsätzlich den zusätzlichen Aufwand für die Reproduktion und Verbreitung der Geobasisdaten abzudecken.
Da die Abstimmung sowohl mit dem Gemeindebund als auch mit dem Städtebund bereits erfolgte, können die Standardentgelte und Nutzungsbedingungen nun festgelegt werden.
Die Standardentgelte und Nutzungsbedingungen für Daten des Adressregisters werden im Amtsblatt für das Vermessungswesen auf der Homepage des BEV www.bev.gv.at veröffentlicht.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Keine finanzielle Auswirkung, da die Services noch nicht freigeschalten sind.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
2018