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Vorhaben

Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über zusätzliche Mittel für den Ausbau ganztägiger Schulformen - Zusatzvereinbarung

2016
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2014

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2014

Nettoergebnis in Tsd. €: -215.042

Vorhabensart: Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Die gezielte Förderung von Kindern insbesondere berufstätiger Eltern, aus Alleinerzieherfamilien bzw. aus bildungsfernem Milieu gelingt nachhaltiger und effektiver in ganztägigen Schulformen. Damit wird auch für die betroffenen Erziehungsberechtigten die Vereinbarkeit von Kind und Beruf unterstützt. Der Bedarf an ganztägigen Schulplätzen übersteigt allerdings das bestehende Angebot. Ein bedarfsgerechter, qualitätsvoller Ausbau ist dringend erforderlich, jedoch mit entsprechenden Aufwendungen für die jeweiligen Schulerhalter verbunden.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Die Zielsetzung eines qualitativen und quantitativen Ausbaus der ganztägigen Schulformen (GTS) von der 1. bis zur 9. Schulstufe ist im Regierungsprogramm 2013 – 2018 verankert. Die im Regierungsprogramm als Herausforderung formulierte Sicherstellung des Angebots an GTS in beiden Formen (verschränkt und getrennt) nach entsprechenden Qualitätskriterien in zumutbarer Entfernung konnte in den Jahren von 2013 bis 2016 sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht entsprechend gemeistert werden.

Die ganztägigen Schulformen tragen zur Chancengerechtigkeit bei und entsprechen daher den allgemein strategischen Vorgaben der Bundesregierung in Hinblick auf die Sicherung des sozialen Ausgleichs.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Durch die mit der Vereinbarung vorgesehene Verlängerung bis zum Ende des Schuljahres 2018/19 sowie die Zusatzmittel sollen die Schulerhalter in die Lage versetzt werden, ganztägige Schulformen bedarfsgerecht und qualitätsvoll auszubauen.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

In der schulischen Tagesbetreuung geschaffene Plätze bis zum Schuljahr 2016/17 [Anzahl]

Istwert

159.000

Anzahl

Zielzustand

174.000

Anzahl

Datenquelle: BMB, Präs. C


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Zusatzvereinbarung zur Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über zusätzliche Mittel für den Ausbau ganztägiger Schulformen, BGBl. I Nr. 115/2011

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Zusätzlich zur bestehenden Vereinbarung wird der Bund für das Jahr 2014 einen Zweckzuschuss im Höchstausmaß von 78.534.000,00 Euro zur Verfügung stellen. Ein Anteil dieses Betrages kann nach Maßgabe des Verteilungsschlüssels auch für infrastrukturelle Maßnahmen verwendet werden. Weiters wird der Bund in den Jahren 2015-2018 einen Zweckzuschuss in der Höhe von insgesamt höchstens 375.402.000,00 Euro zur Verfügung stellen. Ein Teilbetrag kann nach Maßgabe des Verteilungsschlüssels auch für infrastrukturelle Maßnahmen verwendet werden.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2014 - 2016
2014
2015
2016

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-215.042

Tsd. Euro

Plan

-453.936

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

215.042

Tsd. Euro

Plan

453.936

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

215.042

Tsd. Euro

Plan

453.936

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-28.293

Tsd. Euro

Plan

-78.534

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

28.293

Tsd. Euro

Plan

78.534

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

28.293

Tsd. Euro

Plan

78.534

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-96.082

Tsd. Euro

Plan

-109.368

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

96.082

Tsd. Euro

Plan

109.368

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

96.082

Tsd. Euro

Plan

109.368

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-90.667

Tsd. Euro

Plan

-99.023

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

90.667

Tsd. Euro

Plan

99.023

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

90.667

Tsd. Euro

Plan

99.023

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Im Zeitpunkt der Planung und Erstellung der gegenständlichen WFA wurde für das Jahr 2014 mit Aufwänden in Höhe von 78,534 Mio. Euro gerechnet. Mit der Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG, mit der bisherige Vereinbarungen über den Ausbau ganztägiger Schulformen geändert werden, BGBl. I Nr. 84/2014 vom 24. November 2014, erfolgte hinsichtlich des seinerzeit für 2014 gerechneten Aufwandes eine Reduzierung auf 28,293 Mio. Euro für 2014. Grund für die angeführte Änderung 2014 war eine Neufestlegung der Mittel für die Jahre 2014, 2017 und 2018 dahingehend, dass aus vergangenen Jahren seitens der Länder nicht verbrauchte Mittel für die Jahre 2017 und 2018 bereitgestellt werden.

Im Jahr 2015 und 2016 erfolgten die Anforderungen der Länder in geringerem Ausmaß als in der Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG über den weiteren Ausbau ganztägiger Schulformen festgelegt (2015 minus 13,286 Mio. Euro und 2016 minus 8,356 Mio. Euro). Festzuhalten ist, dass gemäß den Bestimmungen des Artikel 5 Abs. 5 der Vereinbarung gem. Art. 15a 2013 festgelegt ist, dass die Anschubfinanzierungsmittel des Bundes von den Ländern unter Beibehaltung der Zweckwidmung bis spätestens Ende des Unterrichtsjahres 2018/19 in die nächsten Jahre übertragen werden können, wenn ein Land diese Mittel in einem Jahr nicht zur Gänze ausschöpft. Erst am Ende der Laufzeit nicht verbrauchte Mittel sind an den Bund zurückzuzahlen. Seitens der Länder erfolgen laufend Zusagen für Zweckzuschüsse an die Schulerhalter. Vor allem im Bereich der Infrastruktur erfolgt die Auszahlung an die Schulerhalter oftmals erst lange nach Zusage, da beispielsweise Bautätigkeiten erst abgeschlossen werden müssen. Es wird daher davon ausgegangen, dass für derzeit von den Ländern noch nicht abgerufene Gelder bereits Zusagen an Schulerhalter erfolgten, deren Auszahlung aber erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Gesamtwirtschaft Soziales Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Gesamtwirtschaft

Subdimension(en)

  • Nachfrage
  • Angebot und gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen inkl. Arbeitsmarkt

Für Infrastruktur wurde an den APS Standorten mit ganztägigem Angebot in den Schuljahren 2011/12 bis 2015/16 mehr als 80 Mio. Euro an Fördergeldern ausgegeben. Der Großteil der angegebenen Summe floss in den Ausbau von Schulstandorten. Es ist davon auszugehen, dass dadurch die örtliche Bauwirtschaft Aufträge erhalten hat. In Bezug auf den Arbeitsmarkt ist anzumerken, dass der Ausbau der ganztägigen Schulformen auch die Anstellung von zusätzlichem Personal für die Freizeitbetreuung erfordert. Die geförderten Personalkosten in den Schuljahren 2011/12 bis 2015/16 betragen rd. 160 Mio. Euro.

Zur Umsetzung der formulierten Zielsetzungen wurden an den Pädagogischen Hochschulen Freizeitpädagoginnen und Freizeitpädagogen in Hochschullehrgängen qualifiziert und stehen nunmehr den ganztägigen Schulformen zur Verfügung. Von 2013 bis 2015/16 wurden 1691 Absolventinnen und Absolventen der FreizeitpädagogInnen-Lehrgänge gezählt.

Soziales

Subdimension(en)

  • Arbeitsbedingungen

Das Vorhandensein entsprechender Betreuungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche im schulpflichtigem Alter beeinflusst die Möglichkeit der Erziehungsberechtigten, einer Erwerbsarbeit nachzugehen. Besonders Alleinerziehende sind auf solche Angebote angewiesen. Das Vorhaben des Ressorts unterstützt die Erziehungsberechtigten bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Ca. 80 % von befragten Eltern gaben in einer IHS Studie für das BMB an (IHS 2015; interne Studie für das BMB), dass Sie ihr Kind in erster Linie aufgrund des bestehenden Betreuungsbedarfes an einer GTS anmelden.

Kinder und Jugend

Subdimension(en)

  • Schutz sowie Förderung der Gesundheit, Entwicklung und Entfaltung junger Menschen (bis 30 Jahre)

Mit dem qualitativen Ausbau der ganztägigen Schulformen wird ein pädagogisch wertvolles Angebot zur Verfügung gestellt, das zur optimalen Entwicklung der Kinder und Jugendlichen beiträgt. Mit Schuljahr 2015/16 wurden in den Lehrplänen der betroffenen Schularten sogenannte „Betreuungspläne“ verankert (BGBl. II Nr. 174/2015). Damit wurden klare Vorgaben für die Schulstandorte geschaffen und die pädagogische Arbeit im Betreuungsteil detailliert definiert.

Die Aufgaben des Betreuungsteils sind durch die Betreuungspläne gegliedert in allgemeine Aufgaben (Individuelle Interessens- und Begabungsförderung, Soziales Lernen, Bestärken des Zusammenlebens und Persönlichkeitsbildung, sprachliche Förderung, Leseförderung und Förderung des Gesundheitsbewusstseins) und Aufgaben bezüglich Freizeit und Lernzeiten.

Die Verankerung der Betreuungspläne in den Lehrplänen stellt einen wesentlichen Meilenstein in der qualitativen Entwicklung der ganztägigen Schulformen dar. Gleichzeitig wurde der Betreuungsteil der GTS auch in das Aufgabenprofil der Schulaufsicht übernommen (Änderung des §18 Bundes-Schulaufsichtsgesetz, BGBl. I Nr. 38/2015).

Diese Verbesserung der Qualität ganztägiger Schulformen trägt zur Förderung der Gesundheit (Gestaltung von Bewegungseinheiten, gesunde Mittagspause etc.) sowie besonders zur sozialen Entwicklung und Entfaltung junger Menschen bei.

Gesamtbeurteilung

Ziel der Vereinbarung 2013 war es, durch zusätzliche Mittel für den Ausbau der ganztägigen Schulformen (GTS) die Betreuungsquote der Schülerinnen und Schüler an öffentlichen APS (allgemein bildende Pflichtschulen) und an Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht weiter zu erhöhen. Die Geltungsdauer der Vereinbarung 2011 wurde bis zum Ende des Schuljahres 2018/19 verlängert und mit der gegenständlichen Vereinbarung inhaltlich erweitert.

Zur Umsetzung des Vorhabens wurden den Schulerhaltern Mittel für Vorhaben zur Verfügung gestellt, die bislang keine spezielle Förderung erhielten, deren Umsetzung jedoch die Qualität der GTS steigern konnte und somit auch den quantitativen Ausbau vorantrieb. Diese sogenannten „erweiterten Zielsetzungen“ umfassten den Ausbau des integrativen Betreuungsangebotes für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf und den Ausbau der Tagesbetreuung mit besonderen Qualitätskriterien, zum Beispiel durch Sicherstellung einer sinnvollen Freizeitgestaltung mit Angeboten in den Bereichen schulische Kulturarbeit, Soziales Lernen, Sprach- und Leseförderung etc. Zur Qualitätssicherung wurden eine Zwischenevaluierung im Jahr 2016 sowie im Jahr 2019 eine Endevaluierung durch den Bund vorgesehen. Erstere wurde 2016 erstellt, sie enthält eine zusammenfassende Darstellung der Maßnahmen.

Die Ziel- und Istwerte, betreffend die Ausbauzahlen, weisen Abweichungen auf, die sich wie folgt erklären: Die Bezeichnung „Betreuungsplätze“ wurde zum Zeitpunkt der Erstellung der WFA mit der tatsächlichen Anzahl der SchülerInnen in GTS-Gruppen bzw. GTS-Klassen gleich gesetzt. Festzustellen ist jedoch, dass die maximale Kapazität an GTS-Plätzen höher ist, als die SchülerInnenzahl, die an GTS verzeichnet wird. Seit dem Schuljahr 2015/16 wird daher zusätzlich zur tatsächlichen Auslastung bzw. SchülerInnenzahl auch die maximale Kapazität an GTS-Plätzen dargestellt. Multipliziert man die Anzahl der gebildeten Gruppen mit der nach landesgesetzlichen Regelungen maximal möglichen Auslastung, erhält man als Ergebnis die geschaffene Anzahl an Plätzen in der GTS. Legt man diesen korrekteren Maßstab an, ist der Zielerreichungsgrad mit den so errechneten zur Verfügung stehenden Betreuungsplätzen durchaus mit „zur Gänze erreicht“ zu beurteilen.

Bereits im Schuljahr 2015/16 wurde sogar eine Übererfüllung des Zieles erreicht, zumal bereits 192.127 geschaffene Betreuungsplätze zu verzeichnen waren (tatsächliche Auslastung: 150.390 GTS-SchülerInnen) – während in der WFA für 2016/17 eine Zielsetzung von 174.000 Plätzen vorgesehen war. Aufgrund der automatisierten Beurteilung im Evaluationstool werden jedoch beide Kennzahlen unter Ziel 1 mit „nicht erreicht“ beurteilt.

Die Zielsetzung des bedarfsgerechten und qualitätsvollen Ausbaus ganztägiger Schulformen ist im Beobachtungszeitraum zur Gänze erreicht, zumal in ausreichendem Maß Betreuungsplätze zur Verfügung gestellt wurden, der Bedarf also gedeckt werden konnte. Die maximal zur Verfügung stehenden Betreuungsplätze wurden nicht voll ausgeschöpft, der Bedarf war also geringer als das Angebot.

Die Zurverfügungstellung zusätzlicher Mittel mit der gegenständlichen Vereinbarung hat sich insgesamt als positiv für die Gesamtentwicklung des Ausbaus der GTS erwiesen. Die Schulerhalter zeigten dadurch eine höhere Bereitschaft, den Ausbau der ganztägigen Schulformen voranzutreiben.


Verbesserungspotentiale

Verbesserungspotential in Hinblick auf die Formulierung der Ziele ist insofern gegeben, als sich die Zahlenangaben beim Ausgangzustand auf die Zielsetzung für das Schuljahr 2014/15 beziehen, tatsächlicher Ausgangszustand jedoch das Jahr 2013 war, also Schuljahr 2013/14 mit 131.000 Schülerinnen in den GTS.

In Hinblick auf die formulierte Kennzahl „geschaffene Plätze…“ ist anzumerken, dass diese klarer hätte definiert werden sollen. Diese Bezeichnung wurde zum Zeitpunkt der Erstellung der WFA mit der tatsächlichen Anzahl der SchülerInnen in GTS-Gruppen bzw. GTS-Klassen gleich gesetzt. Festzustellen ist jedoch, dass die maximale Kapazität an GTS-Schulplätzen bzw. Betreuungsplätzen höher ist, als die SchülerInnenzahl, die an GTS verzeichnet wird. Multipliziert man die Anzahl der gebildeten Gruppen mit der nach landesgesetzlichen Regelungen maximal möglichen Auslastung, erhält man als Ergebnis die geschaffene Anzahl an Plätzen in der GTS. Diese Zahl hätte als Kennzahl höhere Aussagekraft für die Auswirkungen der vom Bund gesetzten Maßnahmen.

Zudem wären auch Kennzahlen zur in der WFA formulierten Zielsetzung eines qualitativen Ausbaus der GTS zu formulieren.


Weitere Evaluierungen

Artikel 6 Abs. 5 der Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG über den weiteren Ausbau ganztägiger Schulformen, BGBl. I Nr. 192/2013 legt fest, dass nach der Zwischenevaluierung 2016 im Jahr 2019 eine Endevaluierung durch den Bund durchzuführen ist. Da die angesprochene Vereinbarung bis zum Ende des Schuljahres 2018/19 gilt und die darauf folgende Abrechnung der Länder bis Ende des Kalenderjahres 2019 zu erfolgen hat, erfolgt die Evaluierung im Laufe des Jahres 2020 auf Basis der Datenlage bis 2018/19.


Weiterführende Informationen