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Vorhaben

Arbeits- und Sozialgericht Wien - Neuunterbringung

2017
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2016

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2015

Nettoergebnis in Tsd. €: -7.096

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Das Arbeits- und Sozialgericht Wien (ASG) ist seit seinem Bestehen ab 1.1.1987 in Wien 8., Wickenburggasse 8-10 eingemietet. Der im Eigentum der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter stehende Gebäudekomplex besteht aus zwei vor etwa 100 Jahren ursprünglich zu Wohnzwecken errichteten Häusern. Im Haus Nr. 10 befindet sich nach wie vor eine bewohnte, nur über den Gerichtsbereich zugängliche Wohnung, was sowohl für die Bewohnerin als auch für den Gerichtsbetrieb ein erhebliches Sicherheitsrisiko bedeutet. Im Laufe der Jahre wurde das ASG sukzessive von 22 auf 34 Gerichtsabteilungen vergrößert. Dadurch ist die Unterbringung mittlerweile so beengt, dass auch an sich ungeeignete Räume für den Gerichtsbetrieb genutzt werden müssen und elementare Anforderungen an Barrierefreiheit, Dienstnehmerschutz und Sicherheit (Zutrittskontrollen, Entfluchtung) nicht mehr erfüllt werden können. Bereits 1998 beanstandete die Volksanwaltschaft die mangelnde Barrierefreiheit. Das wiegt beim ASG besonders schwer, weil überdurchschnittlich viele Verfahrensparteien in Sozialrechtssachen (hier geht es u.a. um Invaliditätspensionen und Pflegegeld) leider behindert und/oder gebrechlich sind.
Im Hinblick auf das zumindest seit dem Jahr 2008 bekannte Erfordernis einer Neuunterbringung des ASG wurden die an sich dringend notwendigen Baumaßnahmen immer wieder verschoben.
Mit dem im Eigentum der Bundesimmobiliengesellschaft mbH (BIG) stehenden Gebäude in Wien 9., Althanstraße 29-45 steht nun eine preisgünstige, auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln barrierefrei erreichbare Unterkunft zur Verfügung.


Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Erfüllung des Raum- und Funktionsprogramms, barrierefreie Erschließung, Errichtung eines Justiz-Servicecenters, Schaffung einer Eingangsschleuse

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Dienstnehmerschutzbestimmungen

Ausgangszustand 2016:

Mangel an Dienstnehmerschutzvorschriften und einem modernen Amtsbetrieb entsprechenden Amtsräumen

Zielzustand 2017:

Zeitgemäße, Dienstnehmerschutzbestimmungen entsprechende Arbeitsplätze für alle Bediensteten

Istzustand 2017:

Zeitgemäße, Dienstnehmerschutzbestimmungen entsprechende Arbeitsplätze für alle Bediensteten

Datenquelle:
Broschüre der BIG und persönliche Wahrnehmungen von Bediensteten der Zentralstelle

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Meilenstein 2: Barrierefreie Erreichbarkeit und Erschließung

Ausgangszustand 2016:

Mangelnde Barrierefreiheit

Zielzustand 2017:

barrierefreie Erreichbarkeit und durchgehende barrierefreie Erschließung

Istzustand 2017:

barrierefreie Erreichbarkeit und durchgehende barrierefreie Erschließung

Datenquelle:
Broschüre der BIG und persönliche Wahrnehmungen von Bediensteten der Zentralstelle

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Meilenstein 3: Raumreserven für Teilauslastungen und Auszubildende

Ausgangszustand 2016:

Beengtheit und Unübersichtlichkeit, Erfordernis der Nutzung auch ungeeigneter Räume, fehlende Raumreserven

Zielzustand 2017:

ausreichende Raumreserven für Teilauslastungen und Auszubildende

Istzustand 2017:

ausreichende Raumreserven für Teilauslastungen und Auszubildende

Datenquelle:
Broschüre der BIG und persönliche Wahrnehmungen von Bediensteten der Zentralstelle

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Meilenstein 4: Justiz-Servicecenter

Ausgangszustand 2016:

kein Justiz-Servicecenter

Zielzustand 2017:

zentrales Justiz-Servicecenter in Eingangsnähe, gute Orientierung für Parteien

Istzustand 2017:

zentrales Justiz-Servicecenter in Eingangsnähe, gute Orientierung für Parteien

Datenquelle:
Broschüre der BIG und persönliche Wahrnehmungen von Bediensteten der Zentralstelle

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Meilenstein 5: Zentraler kontrollierter Zugang über Vereinzelungsschleuse

Ausgangszustand 2016:

Sicherheitsrisiko durch im Raumverband gelegene Fremdnutzung (Wohnung)

Zielzustand 2017:

Zentraler kontrollierter Zugang über Vereinzelungsschleuse

Istzustand 2017:

Zentraler kontrollierter Zugang über Vereinzelungsschleuse

Datenquelle:
Broschüre der BIG und persönliche Wahrnehmungen von Bediensteten der Zentralstelle

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Überwachung des Bauprojekts

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Überwachung der Adaptierungsmaßnahmen

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2015 - 2017
2015
2016
2017

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-7.096

Tsd. Euro

Plan

-7.032

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

665

Tsd. Euro

Plan

1.126

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

6.431

Tsd. Euro

Plan

5.906

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

7.096

Tsd. Euro

Plan

7.032

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-608

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

477

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

131

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

608

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-1.763

Tsd. Euro

Plan

-2.307

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

188

Tsd. Euro

Plan

1.126

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

1.575

Tsd. Euro

Plan

1.181

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

1.763

Tsd. Euro

Plan

2.307

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-1.575

Tsd. Euro

Plan

-1.575

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

1.575

Tsd. Euro

Plan

1.575

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

1.575

Tsd. Euro

Plan

1.575

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die während des laufenden Bauvorhabens beschlossene Kühlung sämtlicher Verhandlungssäle und der Büros im Dachgeschoss ließ für das Jahr 2017 zusätzliche Aufwendungen an Bruttoherstellungskosten von € 765.600 sowie für die deshalb angenommene 6-monatige Bauzeitverlängerung zusätzliche Baustellengemeinkosten von brutto € 360.000, insgesamt daher € 1.125.600, erwarten.
Diese Prognose konnte erfreulicherweise nach unten korrigiert werden, weil einerseits die Bruttoherstellungskosten der Kühlung lediglich € 664.966,95 (€ 476.934 bezahlt im August 2016 und € 188.032,95 bezahlt im August 2017) betrugen und andererseits dank der professionellen Projektabwicklung durch die BIG doch keine Bauzeitverlängerung erfolgte, sodass die dafür erwarteten Mehraufwendungen von brutto € 360.000 wegfielen. Die monatlichen Mietkosten in Höhe von € 131.260 fielen somit nicht, wie angenommen, ab April 2017, sondern bereits ab Dezember 2016 an, sodass sich trotz unerwarteter Minderaufwendungen die Summe der Aufwendungen erhöhte. Insgesamt führte dieses Pardoxon, nämlich die Möglichkeit der vorzeitigen Übernahme des Hauses und somit die Optimierung des Bauablaufes, zu einer Verteuerung um € 64.000.

Gesamtbeurteilung

Vor dem Hintergrund der eingangs beschriebenen und von der Volksanwaltschaft kritisierten Unterbringung des ASG in der Wickenburggasse 8-10 hätte auf Grund der baulichen Gegebenheiten selbst durch eine Generalsanierung kein zur Gänze den Anforderungen an einen modernen Gerichtsbetrieb entsprechender Gebäudekomplex geschaffen werden können.
Die Möglichkeit der Anmietung von zuvor durch die WU Wien genutzten Institutsräumen bot sich daher als willkommene Gelegenheit zur Verbesserung der Unterbringungssituation. Mit Abschluss des Mietvertrages wurden mit der BIG auch Sanierungs- und Adaptierungsmaßnahmen vereinbart. Während der Baumaßnahmen ergab sich, einem dringenden und nachvollziehbaren Nutzer/innenwunsch folgend, die zusätzliche Notwendigkeit des Einbaues einer Kühlung für die Verhandlungssäle und für die Büros im Dachgeschoss. Nur eine vorbildliche Projektabwicklung durch die BIG in Zusammenarbeit mit dem Präsidenten des Oberlandesgerichtes (OLG) Wien und seiner Bauabteilung ermöglichte die Vermeidung der angenommenen Bauzeitverzögerung. Die Erhöhung der Aufwendungen infolge der früher einsetzenden Mietzinszahlungen muss vor dem Hintergrund, dass dadurch den Bediensteten und Gerichtsbesuchern das Gebäude früher als angenommen zur Verfügung stand, relativiert werden.
Mit der Umsetzung dieses Vorhabens wurden Beengtheit, Unübersichtlichkeit, Nutzung ungeeigneter Räume und fehlende Raumreserven beseitigt und zeitgemäße, Dienstnehmerschutzvorschriften entsprechende Arbeitsplätze sowie, in Erfüllung des Raum- und Funktionsprogramms, auch Raumreserven für Teilauslastungen und Auszubildende geschaffen. Die fehlende Barrierefreiheit wich einem barrierefrei erreichbaren und benutzbaren Gebäude. Das neue Justiz-Servicecenter in Eingangsnähe bietet den Parteien eine gute Orientierungshilfe. Ein zentral kontrollierter Zugang über eine Sicherheitsschleuse beseitigte das Sicherheitsrisiko in Folge der im Raumverband bestandenen Fremdnutzung. Das in der WFA genannte Ziel wurde durch Erreichung dieser Meilensteine zur Gänze erfüllt. Das Projekt konnte erfreulicherweise früher als geplant fertiggstellt werden. Das Bauvorhaben wurde durch die Bauabteilungen des BMJ und des OLG Wien überwacht. Es konnte den Nutzerinnen und Nutzern, die sich mit hohem Engagement an diesem Bauvorhaben beteiligten, ein Gebäude mit hochwertiger, moderner Infrastruktur übergeben werden, das alle Anforderungen an einen zeitgemäßen Gerichtsbetrieb mit bürgernahem Service erfüllt. Darüber hinaus bestätigen positive Rückmeldungen sowohl der Bediensteten als auch der Besucher/innen ein besonders gelungenes Bauvorhaben.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.