Vorhaben
15a-Vereinbarung zum Ausbau des Kinderbetreuungsangebots
Vorhaben überwiegend erreicht
Finanzjahr: 2014
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2014
Nettoergebnis in Tsd. €: -357.500
Vorhabensart: Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Bestehen eines bedarfsgerechten ganzjährigen, ganztägigen Betreuungsangebots für Kinder bis zum Schuleintritt, das zumindest den Barcelona-Zielen (Betreuungsquote 33% für Unter-Drei-Jährige und mind. 90% für Drei- bis Sechsjährige) entspricht, im gesamten Bundesgebiet
Beschreibung des Ziels
Die Vereinbarung setzt als Schwerpunkt die Erhöhung des Betreuungsangebots für Unter-Drei-Jährige, wobei die mit einer Vollbeschäftigung der Eltern zu vereinbarende Kinderbetreuung besonders zu berücksichtigen ist. Für die Drei- bis Sechsjährigen sollen zur Beseitigung regionaler Defizite Anreize für die qualifizierte Ganztagesbetreuung, die mit einer Vollbeschäftigung der Eltern vereinbar ist, geschaffen werden.
Ein weiterer Schwerpunkt der gegenständlichen Vereinbarung liegt in der quantitativen und qualitativen Förderung von Tageselternangeboten. Die Erhöhung des Tagesmütter- und Tagesväterangebots erfolgt durch Übernahme der Ausbildungskosten, Investitionskosten und durch die sozialrechtliche Absicherung mittels Anstellungsverhältnisses.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Betreuungsquote Unter-Drei-Jährige [%]
Istwert
28,6%
Zielzustand
33,0%
Datenquelle: Kindertagesheimstatistik 2017/18
Betreuungsquote Drei- bis Sechsjährige [%]
Istwert
94,7%
Zielzustand
95,0%
Datenquelle: Kindertagesheimstatistik 2017/18
Ziel 2: Angebot von Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen, die einen Betreuungsschlüssel von 1:4 für Unter-Drei-Jährige und 1:10 für Drei- bis Sechsjährige bieten, an mehreren Standorten und Regionen
Beschreibung des Ziels
Durch die Vereinbarung soll eine Steigerung der Betreuungsqualität in bestehenden Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen durch freiwillige Verbesserung des Betreuungsschlüssels über die Einstellung von zusätzlichen Betreuungspersonen erreicht werden.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Beschäftigte in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen - Null- bis Sechsjährigen [Anzahl]
Istwert
n.v.Anzahl
Zielzustand
49.000Anzahl
Datenquelle: Kindertagesheimstatistik 2017/18 (Angaben nur ohne Bundesland Wien verfügbar)
Fachkräfte in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen -Null- bis Sechsjährige [Anzahl]
Istwert
n.v.Anzahl
Zielzustand
27.500Anzahl
Datenquelle: Kindertagesheimstatistik 2017/18, (Angaben nur ohne Bundesland Wien verfügbar)
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Zusatzvereinbarung zur Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots BGBl. I Nr. 120/2011, mit der diese bis 2017 verlängert, die Zweckzuschüsse des Bundes angehoben und die Verwendungszwecke erweitert werden
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die bestehende Vereinbarung wird bis Ende 2017 verlängert und der Zweckzuschuss des Bundes für das Jahr 2014 auf 100 000 000 Euro angehoben. Weiters wird der Bund in den Jahren 2015 bis 2017 einen Zweckzuschuss in der Höhe von insgesamt 205 000 000 Euro zur Verfügung stellen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Die Bundeszuschüsse wurden in den Jahren 2014 bis 2017 unter Berücksichtigung der prognostizierten Inanspruchnahme der Zweckzuschüsse durch die Länder vom BMF in der angegeben Höhe (Ist) an die Länder überwiesen. Diese Beträge enthalten im Vergleich zu Art. 3 der gegenständlichen 15a-Vereinbarung (Plan) einerseits geringere Auszahlungsbeträge als auch Nachzahlungsbeträge für bereits verwendete Mittel. Im Jahr 2014 wurden von den 100 Mio. Euro nur 80,272 Mio., im Jahr 2015 wurden statt 100 Mio. Euro 95,286 Mio. Euro, im Jahr 2016 statt 52,5 Mio. Euro 64,719 Mio. Euro sowie im Jahr 2017 statt 52,5 Mio. Euro 64,723 Mio. Euro ausbezahlt . Die nicht verwendeten Bundeszuschüsse wurden gemäß Artikel 6 Abs. 2 der gegenständlichen Vereinbarung in das darauffolgende Jahr übertragen.
Die Zuschüsse für die Jahre 2014, 2015 und 2016 konnten widmungsgemäß verwendet und vollständig abgerechnet werden, jene für 2017 wurden in der Höhe von 45.025.786,58 Euro verwendet und abgerechnet. Die verbleibenden Zuschussmittel in der Höhe von 7.474.213,42 Euro wurden gemäß Art. 6 Abs. 2 der gegenständlichen 15a-Vereinbarung in das Jahr 2018 übertragen und konnten mit den Zuschussmittel für das Jahr 2018 verwendet werden, da die gegenständliche Vereinbarung im Herbst 2017 bis 31.12.2018 inhaltlich und betraglich unverändert um ein weiteres Jahr verlängert wurde (15a-Vereinbarung BGBl. I Nr. 6/2018). Eine Rückzahlung von Zweckzuschüssen des Bundes ist daher nicht erfolgt.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Direkte Leistungen
- Bildung, Erwerbstätigkeit und Einkommen
Das Vorhaben verursachte positive Auswirkungen auf die Beschäftigung von Frauen in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen, da durch die Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen neue Arbeitsplätze für Elementarpädagoginnen und -pädagogen sowie Kindergartenassistentinnen und -assistenten entstanden. Durch den Ausbau von Betreuungsplätzen wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert, und die Kompetenzen von Frauen und Männern – die auch Eltern sind – können am Arbeitsmarkt besser genutzt werden.
Die Wesentlichkeitsgrenze der Wirkungsdimension von mehr als 50.000 Erwerbstätigen – von denen ein Geschlecht erheblich unterrepräsentiert ist – galt während des Evaluierungszeitraums und bezogen auf die Personalstruktur in elementaren Bildungseinrichtungen unverändert, zumal der Männeranteil am gesamten Betreuungspersonal per 2017/2018 (exklusive Wien) lediglich 1,33% betrug. Die im Rahmen des gegenständlichen Vorhabens durchgeführten bewusstseinsbildende Maßnahmen, um mehr männliches Personal zu gewinnen, bewirkten nur einen geringfügigen Anstieg des Männeranteils in der Elementarpädagogik. Auf dieses Gleichstellungsthema wird auch in der Gesamtbeurteilung, Punkt Verbesserungspotentiale eingegangen.
Im Zuge der Evaluierung des Vorhabens ergaben sich keine weiteren wesentlichen Auswirkungen in den übrigen Subdimensionen dieser Wirkungsdimension.
Subdimension(en)
- Arbeitsbedingungen
- Gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung (in Hinblick auf deren Beschäftigungssituation sowie außerhalb der Arbeitswelt)
- Sonstige wesentliche Auswirkungen
In der Subdimension „Arbeitsbedingungen“ der Wirkungsdimension „Soziales“ traten keine wesentlichen Auswirkungen auf, weil die Wesentlichkeitsgrenze von mehr als 150.000 betroffenen Bediensteten nicht erreicht wurde – tatsächlich waren rund 55.000 Bedienstete betroffen. Unbenommen dessen erhöhte sich die Anzahl der Beschäftigten in Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen deutlich: in allen Bundesländern, außer Wien, um 7.212. Eine bundesweite Anzahl ist statistisch nicht erfasst, weil seit dem Berichtsjahr 2014/15 Wien die Daten zum Personal nicht mehr in die Kindertagesheimstatistik einmeldet. Ebenso wenig liegen konkrete Zahlen zu den Beschäftigungseffekten bei den Eltern der betreuten Kinder, insbesondere bei den Müttern, vor. Durch die Verwendung des Bundeszuschusses für Investitionskosten zur Erreichung der Barrierefreiheit von elementaren Bildungseinrichtungen kam es zu positiven Auswirkungen auf den Zugang für Kinder mit Behinderung zu vorschulischer Bildung. Im Zuge der Evaluierung des Vorhabens ergaben sich keine weiteren wesentlichen Auswirkungen in den übrigen Subdimensionen dieser Wirkungsdimension.
Subdimension(en)
- Unterhaltsversorgung, Ausgleich für Kinderkosten, Betreuung von Kindern (bis 18 Jahre)
Durch die Ausbauinitiativen konnten von 2013 bis 2017 insgesamt 39.503 zusätzliche Plätze geschaffen werden, davon 18.711 für unter 3-Jährige. Weiters konnte durch die Maßnahme die Betreuungsquote von 22,9 % auf 28,6% bei den unter 3-Jährigen angehoben werden. Bei den 3- bis 6-Jährigen stieg sie im Jahr 2015/16 von 92,2% auf 95,1 % an und ging danach wieder leicht zurück auf 94,7 %.
Die Öffnungszeiten in den Betreuungseinrichtungen wurden bis zum Kindergartenjahr 2017/18 verlängert. Das zeigt sich daran, dass 2017 60,1% der unter 3-Jährigen und 43,6% der 3- bis 6-Jährigen in VIF-konformen Einrichtungen (mind. 45 Wochenstunden; mind. 47 Wochen pro Jahr geöffnet) betreut wurden. Schließzeiten zu Mittag sind eine Seltenheit geworden – österreichweit nur mehr in weniger als 1% (0,8%) der Kindergärten.
Um den Ausbau des institutionellen Kinderbildungs- und -betreuungsangebots finanziell auch für 2018 sicherzustellen, wurde die bis 2017 geltende Vereinbarung gemäß Art. 15a Bundes-Verfassungsgesetz als kurzfristige Maßnahme inhaltlich und betraglich unverändert um ein weiteres Jahr verlängert. Im Zuge der Evaluierung des Vorhabens ergaben sich keine weiteren wesentlichen Auswirkungen in den übrigen Subdimensionen dieser Wirkungsdimension.
Subdimension(en)
- Nachfrage
- Angebot und gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen inkl. Arbeitsmarkt
- Sonstige wesentliche Auswirkungen
Durch die gegenständliche gemeinsame Ausbauinitiativen von Bund, Ländern und Gemeinden konnten insgesamt 39.503 Betreuungsplätze für Kinder bis zum Schuleintritt geschaffen werden. Dafür waren durch Investitionen von Gemeinden und privaten Trägern von Bildungs- und Betreuungseinrichtungen Räumlichkeiten durch Bau- und Umbaumaßnahmen zu erweitern und auszustatten, wodurch die Nachfrage im Baugewerbe und bei Handwerksunternehmen (Elektriker, Installateure, Tapezierer, Bodenleger etc.) anstieg. Weiters stieg die Anzahl der Betreuungsgruppen in den Einrichtungen um 2.571 Gruppen, wofür Fach-, Assistenz-, Verwaltungs- und Reinigungspersonal neu anzustellen bzw. deren Beschäftigungsausmaß zu erhöhen war. Die konkrete Anzahl ist statistisch nicht erfasst, weil seit dem Berichtsjahr 2014/15 Wien die Daten zum Personal nicht mehr in die Kindertagesheimstatistik einmeldet. Aber ohne Wien erhöhte sich die Zahl der in Kindertagesheimen Beschäftigten um 7.212 Personen. Neben dem Beschäftigungseffekt bei Personal in elementaren Bildungseinrichtungen ermöglichen zusätzliche Betreuungsplätze und längere Öffnungszeiten auch die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Eltern, insbesondere von Müttern. Im Zuge der Evaluierung des Vorhabens ergaben sich keine weiteren wesentlichen Auswirkungen in den übrigen Subdimensionen dieser Wirkungsdimension.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.