Vorhaben
Rahmenlehrpläne für Berufsschulen
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2015
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2015
Nettoergebnis in Tsd. €: 0
Vorhabensart: Verordnung
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Gewährleistung einer zeitgemäßen, den wirtschaftlichen Erfordernissen und branchenspezifischen Entwicklungen entsprechenden schulischen Ausbildung
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Lehrlinge im 1. Lehrjahr in Relation zum Altersjahrgang der 15-Jährigen [%]
Istwert
40,0%
Zielzustand
39,9%
Datenquelle: Altersjahrgang der 15-Jährigen: STATcube – Statistische Datenbank von STATISTIK AUSTRIA, Bevölkerung zum Jahresdurchschnitt 1952 bis 2100 (Hauptszenario); Zahl der Lehrlinge im 1. Lehrjahr: Lehrlingsstatistik der WKO
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Flächendeckendes Inkrafttreten der Lehrplanverordnung
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Mit den neuen Berufsschulrahmenlehrplänen sollen Entwicklungen in den Branchen, in der Technik und in der Berufspraxis berücksichtigt und formaler Teil der Ausbildung werden.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Durch das gegenständliche Vorhaben wurden die Schulversuchslehrpläne für die Lehrberufe Betriebsdienstleistung, Betriebslogistikkaufmann/-frau, Binnenschifffahrt, Drogist/in, EDV-Systemtechnik, Finanzdienstleistungskaufmann/-frau, Finanz- und Rechnungswesenassistenz, Lebensmitteltechnik, Mobilitätsservice, Pharmatechnologie sowie Transportbetontechnik in das Regelschulwesen übernommen. Da bei der Verordnung der ehemals als Schulversuch geführten Lehrpläne keine Änderungen an der Stundentafel vorgenommen wurden, sind keine finanziellen Auswirkungen eingetreten, die ursächlich auf das gegenständliche Vorhaben zurückzuführen sind. Dieser Umstand stimmt mit der Planung zum Zeitpunkt der Erstellung der WFA überein.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.