Vorhaben
Vereinbarung über polizeiliche Zusammenarbeit zwischen Österreich und Montenegro
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2013
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2013
Nettoergebnis in Tsd. €: 0
Vorhabensart: Über- oder zwischenstaatliche Vereinbarung
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Verbesserung der polizeilichen Zusammenarbeit mit den montenegrinischen Behörden bei der Bekämpfung von Bedrohungen für die öffentliche Sicherheit/Ordnung sowie zur Verhinderung, Aufdeckung und Ermittlung von strafbaren Handlungen
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: rechtliche Vereinbarung zur polizeiliche Zusammenarbeit zwischen Österreich und Montenegro
Ausgangszustand 2013:
Derzeit besteht keine zeitgemäße rechtliche Vereinbarung, welche die polizeiliche Zusammenarbeit zwischen Österreich und Montenegro regelt.
Zielzustand 2018:
Die Durchführungsvereinbarung wurde unterzeichnet und ist in Kraft. Die rechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit der österreichischen Sicherheitsbehörden mit den zuständigen Behörden in Montenegro besteht in den durch das Abkommen geregelten Bereichen.
Istzustand 2018:
Der bilaterale Verbindungsbeamte hatte 2018 in seinem Büro 105 Akte zur Destination Montenegro in Bearbeitung. Das bedeutete eine Verdoppelung zu 2014 (50 Akte) und entspricht ebenso konstant seit 4 Jahren etwa 10% der Gesamtaktenleistung der Destination „Serbien, Mitbetreuung Montenegro“. Die Police Cooperation Convention (PCC) wurde vor allem im Bereich „Bilaterale Maßnahmen, wie Entsendung von Dokumentenberatern, bzw. Grenzschutzschwerpunkten an der Grenze zu Albanien und Alpinausbildung und andere Formen von Ausbildung“ herangezogen.
Datenquelle:
Protokollaufzeichnungen des Verbindungsbeamten in Belgrad
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Abschluss der gegenständlichen Durchführungsvereinbarung
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Zur praktischen Umsetzung der Konvention ist der Abschluss der gegenständlichen Durchführungsvereinbarung notwendig.
Die Durchführungsvereinbarung enthält konkrete Bestimmungen über die Benennung der zuständigen Behörden, Beamten und anzuwendenden Vorgehensweisen und Verfahren in den Bereichen Verbindungsbeamte, Zeugenschutzprogramme, grenzüberschreitende Observation, verdeckte Ermittlungen, Zusammenarbeit in gemeinsamen Zentren und Beilegung von Streitigkeiten.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Aus dem Vorhaben ergaben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Bundeshaushalt
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.