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Vorhaben

Gemeinnützige Arbeitskräfteüberlassung Wien - Trendwerk 2017; JobTransfair 2017

2018
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2016

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2017

Nettoergebnis in Tsd. €: -43.859

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Die Integration von Älteren (50+), Personen mit über einem Jahr Geschäftsfalldauer sowie asylberechtigte Personen stellt eine besondere Herausforderung für die Arbeitsmarktpolitik dar. Die gemeinnützigen – durch das AMS in Form von SÖBs (Sozialökonomische Betriebe) geförderten – Arbeitskräfteüberlassungen werden das wesentlichste Instrument des AMS Wien sein, diesen benachteiligten Personengruppen Arbeitsaufnahmen und damit eine Integration in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
Das Vorhaben beschränkt sich auf den Raum Wien. Das Wiener Landesdirektorium hat in seiner Sitzung am 19. Oktober 2016 dem Vorhaben zugestimmt.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Das Vorhaben war ein maßgebliches arbeitsmarktpolitisches Instrument zur Unterstützung der Erreichung der Zielvorgaben im Arbeitsmarktservice (AMS) Österrreich. Die Intention der arbeitsmarktpolitischen Ziele im AMS ist es, zu erreichende Wirkungen und Einflüsse des Arbeitsmarktservice am Arbeitsmarkt auf Landesebene verbindlich zu vereinbaren. Die strategischen Ausrichtungen, die für das AMS österreichweit in den nächsten Jahren von Relevanz sind, sind im sogenannten Längerfristigen Plan beschrieben.
Der Längerfristige Plan orientiert sich im Sinne der Zielhierarchie (EU – Bundesregierung – AMS) am strategischen Dokument EUROPA 2020, dem Nationalen Reformprogramm für Wachstum und Beschäftigung auf Basis der Leitlinien im Rahmen der beschäftigungspolitischen Ziele der EU und den Zielvorgaben des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz an das AMS aus dem Jahr 2010.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Arbeitsmarkterfolg

Beschreibung des Ziels

Anzahl der Personen, die sich am 92. Tag nach Austritt aus der Maßnahme in einem Beschäftigungsverhältnis befinden.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Prozentzahl an AbsolventInnen, die am 92. Tag nach Austritt aus dem Projekt in einem Dienstverhältnis am regulären Arbeitsmarkt stehen. [%]

Istwert

26,1

%

Zielzustand

25,0

%

Datenquelle: Arbeitsmarktservice Datawarehouse (DWH)


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Gemeinnützige Arbeitskräfteüberlassung – JobTransfair 2017

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die Förderung der Sozialökonomischen Betriebe erfolgt im Sinne des § 34 i.V.m. § 32 (3) und § 37 d AMSG. Die Gewährung der Beihilfe erfolgt in Form einer schriftlichen Fördervereinbarung.
Zugang zum Transit-Dienstverhältnis (DV) erfolgt über eine Beratungs- und Betreuungseinrichtung (BBE) und eingeschränkte Vorbereitungsphase (Trainingsphase mit Deckung des Lebensunterhaltes (DLU)) Aufgrund des bislang erprobten, erfolgreichen Einstieges über eine BBE wird auch im kommenden Jahr der direkte Zugang über eine BBE zu einem Transit-Dienstverhältnis neben der „Vorbereitungsphase“ zur Durchführung spezifischer Vermittlungstätigkeiten eingesetzt. Für die BBE-TeilnehmerInnen wird entweder ein Dienstverhältnis am 1. Arbeitsmarkt mit Unterstützung der Eingliederungsbeihilfe „50+“ gesucht, oder ein Dienstverhältnis über die Überlassung im SÖBÜ. In der Vorbereitungsphase werden jene Personen eingesetzt, die eine intensivere Auseinandersetzung mit ihren Arbeitsmarktmöglichkeiten für einen Dienstverhältnisantritt benötigen. Hier werden zur Vorbereitung unterstützende Workshops angeboten.

Es ist somit gewährleistet, dass eine Aufnahme in den SÖBÜ nur dann erfolgt, wenn ein konkretes und nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz § 9 (2) zumutbares Überlassungsangebot gemacht werden kann und die Aussicht auf eine solche Überlassung besteht oder eine Beschäftigung auf einem projektinternen Transitarbeitsplatz angeboten werden kann.

Klassische Transitarbeitsplätze:
Seit 2015 bieten alle drei SÖBÜs auch klassische Transitarbeitsplätze an, wo wichtige Berufskenntnisse erlernt oder vertieft werden und auch die Stehzeit durch aktive Arbeitseinsätze sinnvoll genutzt werden kann.
Umsetzung von Schulungs- und Betreuungsangeboten während Stehzeiten

Das Schulungs- und Betreuungsangebot in der Vorbereitungsphase und während der „Stehzeiten“ der TeilnehmerInnen in der DV-Phase als Transitarbeitskraft wird bei Bedarf eingesetzt.

Folgendes 4-Säulen-Qualifizierungsmodell wird von allen Trägern angeboten:
– In Säule 1 soll vor allem eine Abklärung vorhandener oder mangelnder Basisqualifikationen (Deutsch, Mathematik, IT-Basics) durchgeführt werden, wobei daran gedacht ist, geringere Defizite auch gleich durch entsprechende Schulungsmaßnahmen zu bearbeiten
– Säule 2 sind individualisierte fachliche Weiterbildungsangebote im engeren Sinn (z.B. Workshops zur Steigerung der Wirtschaftskompetenz, wie EBDL oder Finanzführer-schein, EDV-Zusatzqualifizierungen oder eher arbeitsplatzbezogene Angebote, wie Staplerschein, o.ä.)
– Säule 3 stellen gesundheitsfördernde Maßnahmen dar
– Säule 4 stellen persönlichkeitsbezogene und bewerbungsrelevante Angebote dar

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Gemeinnützige Arbeitskräfteüberlassung – Trendwerk 2017

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die Förderung der Sozialökonomischen Betriebe erfolgt im Sinne des § 34 i.V.m. § 32 (3) und § 37 d AMSG. Die Gewährung der Beihilfe erfolgt in Form einer schriftlichen Fördervereinbarung.
Zugang zum Transit-Dienstverhältnis (DV) erfolgt über eine Beratungs- und Betreuungseinrichtung (BBE) und eingeschränkte Vorbereitungsphase (Trainingsphase mit Deckung des Lebensunterhaltes (DLU)) Aufgrund des bislang erprobten, erfolgreichen Einstieges über eine BBE wird auch im kommenden Jahr der direkte Zugang über eine BBE zu einem Transit-Dienstverhältnis neben der „Vorbereitungsphase“ zur Durchführung spezifischer Vermittlungstätigkeiten eingesetzt. Für die BBE-TeilnehmerInnen wird entweder ein Dienstverhältnis am 1. Arbeitsmarkt mit Unterstützung der Eingliederungsbeihilfe „50+“ gesucht, oder ein Dienstverhältnis über die Überlassung im SÖBÜ. In der Vorbereitungsphase werden jene Personen eingesetzt, die eine intensivere Auseinandersetzung mit ihren Arbeitsmarktmöglichkeiten für einen Dienstverhältnisantritt benötigen. Hier werden zur Vorbereitung unterstützende Workshops angeboten.

Es ist somit gewährleistet, dass eine Aufnahme in den SÖBÜ nur dann erfolgt, wenn ein konkretes und nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz § 9 (2) zumutbares Überlassungsangebot gemacht werden kann und die Aussicht auf eine solche Überlassung besteht oder eine Beschäftigung auf einem projektinternen Transitarbeitsplatz angeboten werden kann.

Klassische Transitarbeitsplätze:
Seit 2015 bieten alle drei SÖBÜs auch klassische Transitarbeitsplätze an, wo wichtige Berufskenntnisse erlernt oder vertieft werden und auch die Stehzeit durch aktive Arbeitseinsätze sinnvoll genutzt werden kann.
Umsetzung von Schulungs- und Betreuungsangeboten während Stehzeiten

Das Schulungs- und Betreuungsangebot in der Vorbereitungsphase und während der „Stehzeiten“ der TeilnehmerInnen in der DV-Phase als Transitarbeitskraft wird bei Bedarf eingesetzt.

Folgendes 4-Säulen-Qualifizierungsmodell wird von allen Trägern angeboten:
– In Säule 1 soll vor allem eine Abklärung vorhandener oder mangelnder Basisqualifikationen (Deutsch, Mathematik, IT-Basics) durchgeführt werden, wobei daran gedacht ist, geringere Defizite auch gleich durch entsprechende Schulungsmaßnahmen zu bearbeiten
– Säule 2 sind individualisierte fachliche Weiterbildungsangebote im engeren Sinn (z.B. Workshops zur Steigerung der Wirtschaftskompetenz, wie EBDL oder Finanzführer-schein, EDV-Zusatzqualifizierungen oder eher arbeitsplatzbezogene Angebote, wie Staplerschein, o.ä.)
– Säule 3 stellen gesundheitsfördernde Maßnahmen dar
– Säule 4 stellen persönlichkeitsbezogene und bewerbungsrelevante Angebote dar

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2017 - 2018
2017
2018

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-43.859

Tsd. Euro

Plan

-47.990

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

43.859

Tsd. Euro

Plan

47.990

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

43.859

Tsd. Euro

Plan

47.990

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-43.859

Tsd. Euro

Plan

-47.990

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

43.859

Tsd. Euro

Plan

47.990

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

43.859

Tsd. Euro

Plan

47.990

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die Bewilligung des Vorhabens erfolgte inklusive einer möglichen Aufstockungsoption.
Unter Berücksichtigung der wahrgenommenen Aufstockungsoption belief sich die Bewilligungssumme bei Jobtransfair auf 25,842 Mio. €. Die Abrechnungssumme betrug 23,030 Mio. €. Die starke Abweichung zwischen Bewilligungssumme und Abrechnungsbetrag erklärt sich dadurch, dass die tatsächlichen Kosten deutlich geringer waren als kalkuliert und etwas höhere Markterlöse erzielt werden konnten.
Unter Berücksichtigung der wahrgenommenen Aufstockungsoption belief sich die Bewilligungssumme bei Trendwerk auf 21,973 Mio. €. Die Abrechnungssumme betrug 20,830 Mio. €. Die Abweichung zwischen Bewilligungssumme und Abrechnungsbetrag erklärt sich dadurch, dass deutlich höhere Markterlöse erzielt werden konnten, als kalkuliert.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Umwelt
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern

Subdimension(en)

  • Sonstige wesentliche Auswirkungen

Die ggst. Vorhaben konnten für 3.689 Personen aus den Zielgruppen Personen über 50 Jahre, Langzeitbeschäftigungslos (über ein Jahr) sowie Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte eine Beschäftigung in der gemeinnützigen Arbeitskräfteüberlassung schaffen. 26,13% davon konnten im Anschluss an die Überlassung in ein nachhaltiges Dauerdienstverhältnis am 1. Arbeitsmarkt vermittelt werden. Bei einem durchschnittlichen Tagsatz der LeistungsbezieherInnen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz von 26,6 Euro pro Tag (Wert 2017 in Wien) bringt das eine errechnete Einsparung von rund 770.000 Euro pro Monat bei rund 964 nun beschäftigten Personen.
Die Auswirkungen von Langzeitarbeitslosigkeit wurden mittlerweile mehrfach untersucht. Es ist bekannt, dass mit der Dauer der Arbeitslosigkeit die Gefahr von sozialer Isolation und eine Beeinträchtigung der Gesundheit (psychisch wie physisch) steigt. Damit einhergehend zeigt sich eine Verringerung der Ressourcen und Fähigkeiten zur Problembewältigung.
Das Angebot einer Arbeitskräfteüberlassung kann an dieser Stelle Menschen aus ihrer Vereinsamung holen, durch konkrete Erfahrungen in Beschäftigung, Kontakte und positive Arbeitserfahrungen ermöglichen und wieder eine neue (Tages-)Struktur geben.
Die Zufriedenheitswerte zeigen eindeutig in diese Richtung. Besonders hervorgehoben von den TeilnehmerInnen wurden der respektvolle Umgang der TrainerInnen mit den TeilnehmerInnen, die interkulturelle Kompetenz der TrainerInnen sowie die individuelle Unterstützung und Betreuung. Im Rahmen der sozialpädagogischen Beratung werden Themen wie Schuldenklärung (Ratenzahlungen, Unterhalt, Mietrückstände etc.), gesundheitliche Themen z.B. Zahnersatz, schlechte Arbeitserfahrungen, Männerthemen, Frauenthemen, Wohnungsfragen aufgearbeitet.
Der Anteil an Frauen betrug im Projekt „JobTransfair“ 45% und bei „Trendwerk“ 35%. In beiden Projekten werden frauenspezifische Unterstützungsmöglichkeiten zur Minderung der individuellen Problemstellungen am Arbeitsmarkt angeboten (z.B. Unterstützung bei der Ausweitung von Kinderbetreuungszeiten).

Gesamtwirtschaft

Subdimension(en)

  • Sonstige wesentliche Auswirkungen

Der durchschnittliche Bestand an Arbeitslosen erreichte 2017 in Wien ein Niveau von 124.075: Frauen waren mit einem Abnahme von 2,25% und Männer mit +4,15% konfrontiert. Der Frauenanteil lag bei 41,65%. Rund 39% der vorgemerkten Personen sind ausländische StaatsbürgerInnen.
Die Verteilung nach Alter zeigt 2017 auch Abnahmen der Arbeitslosigkeit in den Altersstufen bis 45 Jahren; einzig bei der Generation 50+ kam es zu einem Anstieg um 2,9%.

Gesamtbeurteilung

Die gemeinnützigen Arbeitskräfteüberlassung (sozialökonomischer Betrieb Überlassung – SÖBÜ) ist ein seit vielen Jahren etabliertes Instrument der aktiven Arbeitsmarktpolitik des Arbeitsmarktservice Österreich. Diese SÖBÜs sind Unternehmen, die darauf spezialisiert sind, am Arbeitsmarkt benachteiligte Menschen in Wien bei der Suche nach einer nachhaltigen Beschäftigung zu unterstützen. Die Projekte verfügen über eine große Anzahl an Partnerunternehmungen in Wien, die über Überlassung arbeitslosen Menschen eine Chance in ihrem Betrieb geben, um sie nach der Phase der geförderten Überlassung in ein fixes Dienstverhältnis zu übernehmen. Das AMS Wien fokussiert die Teilnahmen an den Projekten auf die für das Jahr 2017 wichtigen Zielgruppen Personen ab 50 Jahre, Langzeitbeschäftigungslose sowie asylberechtigte Arbeitsuchende. Sie sollen auf diesem Weg bei der Integration am Arbeitsmarkt unterstützt werden.
Insgesamt wurden in den beiden Projekten für 3.689 Personen ein Arbeitsplatz geschaffen. 53,4% davon waren über 50 Jahre, 28,4% Langzeitbeschäftigungslose sowie 18,2% asylberechtigten und subsidiär schutzberechtigen Personen. Rund 30% der Teilnehmerinnen waren 92 Tage nach Ende des Projektes noch in einem aufrechten Dienstverhältnis am 1. Arbeitsmarkt.
Der Erfolg der beiden Projekte ist nun wieder steigend. 2015 lag er bei 29,78% (Prozentsatz an Personen, die am 92. Tag nach Projektende in Beschäftigung standen), 2016 bei 25,98%, 2017 bei 26,10% und im Moment liegen die Projekte aus 2018 bei 35,11% (hier sind jedoch noch nicht alle Personen ausgewertet).
Wenngleich die Arbeitsintegration jedenfalls das primäre und wichtigste Ziel dieser Beschäftigungsprojekte ist, so bieten die Projekte neben der Vermittlung in den Arbeitsmarkt auch wichtige Stabilisierungselemente für ihre TeilnehmerInnen. So werden neben dem klassischen Bewerbungstraining auch sozialpädagogische Begleitung (z.B. Schuldenproblematik, Wohnungsverlust, familiäre Probleme, Gesundheitsthemen, Suchtproblematik etc.) sowie Qualifizierungsmodule im Bereich EDV, Sprachen oder der Europäische Wirtschaftsführerschein (EBDL) angeboten.
Gerade die sozialpädagogische Betreuung während der Maßnahme führt zu einer wichtigen Stabilisierung vor allem bei den langzeitbeschäftigungslosen TeilnehmerInnen, die ja aufgrund der langen Berufsabsenz oftmals von psychosozialen Problematiken betroffen sind. Über die Beschäftigung in einem SÖBÜ wird wieder eine geregelte Tagesstruktur für diese Personengruppe hergestellt, eine sinnvolle Tätigkeit gegeben und somit das Selbstwertgefühl gestärkt.
Nach Projektende erhält der/die AMS-BeraterIn zu jeder Teilnahme einen aussagekräftigen Endbericht, der als Basis für eine zielgerichtete Weiterbetreuung durch das AMS dient.
Der Teilnahmezufriedenheitswert von 1,73 bei JobTransfair und 1,84 bei Trendwerk (auf eine 6-teiligen Skala) zeigt, dass auch die Zufriedenheit der arbeitsuchenden Personen an den Inhalten des Projektes gegeben ist.
Die Gesamtbeurteilung des Vorhabens fällt somit aus Sicht des AMS Wien positiv aus.


Verbesserungspotentiale

Die Evaluierung hat gezeigt, dass Personen mitunter zum zweiten oder dritten Mal das Projekt besuchen. Dies ist per se nicht nachteilig, weil ja eine Vermittlungsunterstützung auch wiederholt zum Erfolg führen kann. Jedoch muss die Einstiegsphase für diese Zielgruppe adaptiert werden. Diesem Faktum wurde in der Beauftragung für die Folgejahre Rechnung getragen.
Auch, wenn der Arbeitsmarkterfolgt trotz schwieriger Arbeitsmarktlage 2017 im Vergleich zum Vorgängerprojekt leicht anstieg, muss jedenfalls weiterhin ein verstärkter Fokus auf die Arbeitsmarktintegration gesetzt werden. Die Werte sind in den Folgeprojekten steigend.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen