Vorhaben
Digitalfunk BOS Austria "Beistellung der Systemtechnik und Nachlass"
Vorhaben überwiegend erreicht
Finanzjahr: 2016
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2016
Nettoergebnis in Tsd. €: -2.568
Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Reduktion der Gesamtausgaben für den Digitalfunk BOS Austria
Beschreibung des Ziels
Der bestehende Hauptvertrag BOS Austria beschreibt eine Dienstleistungsrahmenvereinbarung mit der Firma TETRON, wodurch durch das BM.I als Auftraggeber Beistellungen zur Reduktion des Funkdienstentgeltes eingebracht werden können.
Ziel ist nunmehr die Vertragsanpassung im Rahmen einer Zusatzvereinbarung Nr. 27.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Status des Ausbaus BOS in Österreich nach Bundesländern [%]
Istwert
74,33%
Zielzustand
100,00%
Datenquelle: Projektfortschrittsbericht der Abteilung IV/8
Zielerreichung des Digitalfunks BOS Austria der Fläche (km²) Österreichs [%]
Istwert
82,69%
Zielzustand
100,00%
Datenquelle: Projektfortschrittsbericht der Abteilung IV/8
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Erwerb der Assets und Darstellung im Anlagevermögen des Bundes
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Für den Ausbau der Bundesländer Salzburg, Vorarlberg, Oberösterreich und Kärnten erwirbt das BM.I von TETRON die erforderlichen Anlagen und stellt diese im Rahmen einer Beistellung (ZV 27) dieser zur Erfüllung ihrer Vertragspflicht zur Verfügung.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überwiegend erreicht
Abschluss der Zusatzvereinbarung 27
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Ursprünglich hat das BM.I eine Dienstleistung, nämlich die Errichtung und den Betrieb des Digitalfunks BOS Austria, einem auf die TETRA 25 Technologie aufsetzenden digitalen Bündelfunksystems ausgeschrieben und vergeben. Nun hat das BM.I in Summe beträchtliche Leistungen von der Industrie, wie insbesondere auch die Bundesländerakquisition übernommen.
Das BMI hat mit der Industrie Verhandlungen geführt und im Rahmen der ZV-27 Einigungen über nachstehende wesentliche Punkte erreicht:
– Änderung des Finanzierungsmodells (Kauf der Assets durch den Bund), wodurch keine Investitionszuschüsse für den Eigenmittelanteil der Projektgesellschaft TETRON künftig gewährt werden.
– Reduktion der Funknetzgebühren, als Abgeltung der durch den Bund übernommenen Leistungen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Die in der Ergebnisrechnung eingetragenen Aufwendungen für die getätigten Investitionen basieren auf einer Lebensdauer von 15 Jahren.
Die tatsächlichen Einsparungen betrugen im Zeitraum 2016 bis 2019 insgesamt 4.160.747,65 € netto.
Die tatsächlich eingetretenen finanziellen Auswirkungen in der Finanzierungsrechnung für die Jahre 2016 – 2019 belaufen sich auf 47.967.805,26 Mio. € und umfassen die Investitionskosten für die Standortinfrastruktur.
Die Abweichung zwischen den geplanten finanziellen Auswirkungen und den tatsächlichen finanziellen Auswirkungen resultiert aus den Verzögerungen in den Bundesländern hinsichtlich des österreichweiten Ausbaus des BOS Digitalfunks, wodurch die Systemtechnik nicht wie ursprünglich geplant angekauft werden konnte.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.