Vorhaben
Änderung des Marktordnungsgesetzes 2007
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2014
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2014
Nettoergebnis in Tsd. €: -7.003
Vorhabensart: Bundesgesetz
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe durch die schrittweise Einführung des Regionalmodells bis 2019
Beschreibung des Ziels
Für die einzelnen Betriebsinhaber soll der Wechsel vom derzeitigen Betriebsprämienmodell (mit historisch begründeten Werten der Zahlungsansprüche) auf das Regionalmodell österreichweit (einheitlicher Wert der Zahlungsansprüche) vorsehbarer gestaltet werden, damit diese noch allfällig notwendige Maßnahmen bei der Bewirtschaftung bzw. Betriebsführung treffen können und damit abrupte finanzielle Auswirkungen beim Übergang auf Regionalmodell vermieden werden.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: schrittweise Anpassung der Direktzahlungen
Ausgangszustand 2014:
Die einzelnen Betriebsinhaber erhalten Direktzahlungen in unterschiedlicher Höhe. Diese Zahlungen sind zum einem abhängig von den in einem Bezugszeitraum, der nunmehr Jahre zurückliegt, gewährten Zahlungen und zum anderen von allfällig aktuell gehaltenen Rindern, für die die Mutterkuh- oder Milchkuhprämie gewährt wird. Insbesondere unterscheidet sich die Höhe der Direktzahlungen auch je nach Betriebstypus und Bewirtschaftungsintensität.
Zielzustand 2019:
Der mit dem Regionalmodell vorgesehene österreichweit einheitliche Wert der Zahlungsansprüche – und damit einheitliche Zahlung pro ha beihilfefähiger Fläche – ist nach zwischenzeitiger schrittweiser Anpassung der betriebsindividuellen Direktzahlungen erreicht.
Istzustand 2019:
einheitlicher Wert je Zahlungsanspruch in Höhe von 203 €
Datenquelle:
AMA (INVEKOS-Daten)
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Ziel 2: Aufrechterhaltung der Almbewirtschaftung
Beschreibung des Ziels
Zur Pflege und Erhaltung der Almflächen und Aufrechterhaltung der Bewirtschaftung ist eine Beweidung mit raufutterverzehrenden) Tieren erforderlich. Der bisher in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 enthaltene GLÖZ-Standard (Mindestbesatzdichte und/oder andere geeignete Regelungen), der im Rahmen der durch die INVEKOS-CC-V erfolgten Umsetzung ein Beweiden der Almflächen verlangt hat, entfällt, sodass durch andere Maßnahmen die Almbewirtschaftung sichergestellt werden soll.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Weitgehende Beibehaltung des bisherigen Almauftriebs mit Rindern [Anzahl]
Istwert
297.589Anzahl
Zielzustand
301.000Anzahl
Datenquelle: AMA (INVEKOS-Datenbank)
Weitgehende Beibehaltung des bisherigen Almauftriebs mit Schafen und Ziegen [Anzahl]
Istwert
107.812Anzahl
Zielzustand
118.000Anzahl
Datenquelle: AMA (INVEKOS-Datenbank)
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Schrittweise Anpassung der Direktzahlungen
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die Festlegung der Anpassungsschritte (5 x 20 %) sowie der einzubeziehenden Zahlungen (die im Jahr 2014 erhaltene Betriebsprämie und Rinderprämien) wird mit der Novelle zum MOG 2007 klargestellt.
Anlässlich der Erstzuweisung der Zahlungsansprüche 2015 werden von der AMA auf einzelbetrieblicher Basis die 2014 erhaltenen Zahlungen gegenübergestellt („Ausgangswert“) und der Anpassung unterzogen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Einführung einer gekoppelten Zahlung für den Auftrieb von Rindern, Schafen und Ziegen auf Almen
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Das Vorsehen einer gekoppelten Zahlung, die Bestimmung des Prämiensatzes je Kategorie und der maximal förderfähigen Obergrenze erfolgt durch die Novelle zum MOG 2007. Ergänzende Detailvorschriften, wie z. B. Haltedauer, Einhaltung der Vorschriften zur Kennzeichnung und Identifizierung der Tiere, werden durch Verordnung geregelt.
Die erforderlichen Schritte im Zusammenhang mit der Beantragung, Kontrolle und Auszahlung erfolgen durch die AMA.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Der dargestellte Personalaufwand (samt errechneten Sachaufwand) in den Jahren 2014 und 2015 wurde eingehalten.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen
- Auswirkungen auf die Phasen des Unternehmenszyklus
Die Junglandwirtezahlung wurde Im Zeitraum 2015 – 2019 wurde an 10.766 Junglandwirtinnen und Junglandwirte
(Durchschnitt der Jahre 2015 – 2019) mit einem Gesamtausmaß von 66.050.775 € gewährt. Die Differenz zur
prognostizierten Entlastung ergibt sich dadurch, dass die durchschnittliche Betriebsgröße der Junglandwirtinnen und
Junglandwirte ca. 20 ha beträgt.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.