Vorhaben
Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG, mit der bisherige Vereinbarungen über den Ausbau ganztägiger Schulformen geändert werden
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2014
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2014
Nettoergebnis in Tsd. €: 50.241
Vorhabensart: Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Durch die mit der Vereinbarung vorgesehene Verlängerung der Übertragungsmöglichkeit nicht verbrauchter Mittel bis Ende des Unterrichtsjahres 2018/19 sollen die Länder in die Lage versetzt werden, ganztägige Schulformen effizient und bedarfsgerecht auszubauen
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Schulische Tagesbetreuungsplätze [Anzahl]
Istwert
177.574Anzahl
Zielzustand
200.000Anzahl
Datenquelle: Def. Stellenplan APS bzw. WE-Bewirtschaftung/Realstundenbewirtschaftung BMBWF für AHS
Ziel 2: Um bei der Verwendung der Mittel für infrastrukturelle Maßnahmen die höchstmögliche Flexibilisierung für die Länder zu erreichen, sollen die aus der Vereinbarung 2011 für das Jahr 2014 vorgesehenen Mittel bei Bedarf zur Gänze auch für infrastrukturelle Maßnahmen verwendet werden können
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Wahlmöglichkeit des Mitteleinsatzes im Jahr 2014 für Personal oder Infrastruktur
Ausgangszustand 2014:
Die aus der Vereinbarung 2011 für das Jahr 2014 vorgesehenen Mittel in Höhe von insgesamt 37,6 Mio. Euro können ausschließlich als Anschubfinanzierung von Personalkosten im Freizeitbereich der schulischen Tagesbetreuung verwendet werden.
Zielzustand 2019:
Die aus der Vereinbarung 2011 für das Jahr 2014 vorgesehenen Mittel in Höhe von insgesamt 37,6 Mio. Euro können auch für infrastrukturelle Maßnahmen verwendet werden.
Istzustand 2019:
Von den Ländern wurden im Jahr 2014 auch Mittel für infrastrukturelle Maßnahmen zum Ausbau der ganztägigen Schulformen eingesetzt.
Datenquelle:
Abrechnungen der Länder für das SJ 2013/14 bzw. 2014/15
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Ziel 3: Durch die mit der Vereinbarung vorgesehene Verschiebung der Mittel für die Anschubfinanzierung des Bundes von 2014/15 auf 2017/18 bzw. 2018/19 sollen die finanziellen Rahmenbedingungen an die tatsächlichen Bedürfnisse angepasst werden
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Anpassung der Mittelzuteilung an die tatsächlichen Anforderungen zur längerfristigen Finanzierung des Ausbaus der schulischen Tagesbetreuung
Ausgangszustand 2011:
Die vom Bund in den Jahren 2011 und 2012 zur Verfügung gestellten Zweckzuschüsse zum Ausbau der schulischen Tagesbetreuung wurden von den Ländern nicht in vollem Umfang ausgeschöpft.
Zielzustand 2019:
Mit der Verschiebung der Auszahlung von Teilen der für das Jahr 2014 und 2015 vorgesehenen Beträge um den von den Ländern nicht ausgeschöpften Betrag in die Jahre 2017 und 2018 wird die Mittelzuteilung den tatsächlichen Bedürfnissen der Länder angepasst. Über die Jahre 2011 – 2018 entstehen dadurch keine Änderungen im Gesamtbetrag.
Istzustand 2019:
Die Länder konnten die Gelder aus den 15a-Verträgen in ihren 2 x jährlich erfolgten Anforderungen bedarfsgerecht abrufen.
Datenquelle:
Jährliche Anforderungen der Länder zur Auszahlung der 15a-Mittel
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Änderung der bisherigen Vereinbarungen gem. Artikel 15a B-VG über den Ausbau ganztägiger Schulformen
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die Möglichkeit, Anschubfinanzierungsmittel des Bundes, die in einem Jahr von einem Land nicht zur Gänze ausgeschöpft werden, in die nächsten Jahre übertragen zu können, wird bis spätestens Ende des Unterrichtsjahres 2018/19 verlängert. Die für das Jahr 2014 aus der Vereinbarung 2011 vorgesehenen Mittel in Höhe von 37,6 Mio. Euro können auch für Infrastrukturmaßnahmen verwendet werden. Die Höhe des für das Jahr 2014 zur Verfügung stehenden Zweckzuschusses beträgt 28,292.508,74 Euro, welcher zur Gänze auch für infrastrukturelle Maßnahmen verwendet werden kann. Die Höhe des für das Jahr 2017 zur Verfügung stehenden Zweckzuschusses beträgt 113,798.745,60 Euro und für das Jahr 2018 103,453.745,67 Euro, wobei die in das Jahr 2018 verschobenen Mittel zur Gänze für Infrastrukturmaßnahmen verwendet werden können.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Zum Zeitpunkt der Erstellung der WFA wurde davon ausgegangen, dass die im Jahr 2014 nicht verbrauchten Mittel bis zum Ende der Laufzeit der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über den weiteren Ausbau ganztägiger Schulformen mit dem Schuljahr 2018/19 von den Ländern abgerufen werden. Es hat sich allerdings gezeigt, dass für den bedarfsgerechten Ausbau ganztägiger Schulformen ein längerer Zeitraum erforderlich ist, weshalb mit der Novelle des Bildungsinvestitionsgesetzes BGBl. I Nr. 87/2019 der Zeitraum für die Verwendung der Anschubfinanzierungsmittel aus der Vereinbarung bis in das Jahr 2022 (Schuljahr 2021/22) gestreckt wurde. Von dem in der ursprünglichen Vereinbarung vorgesehenen Betrag für Transferzahlungen für das Jahr 2014 sind daher 50,241 Millionen Euro tatsächlich nicht angefallen, die jedoch nicht wie mit der gegenständlichen Änderung der Vereinbarung vorgesehen in den Jahren 2017 und 2018, sondern erst in den Jahren 2020 bis 2022 ausbezahlt werden.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Im „Betreuungsplan für ganztägige Schulformen“, der seit 2015/16 Bestandteil der Lehrpläne für Volksschulen, Neue Mittelschulen, Sonderschulen und die AHS-Unterstufe ist, wurde die tägliche Bewegungseinheit für ganztägig geführte Schulen verankert. Der Bereich Bewegung ist einer der Schwerpunkte für die Freizeitgestaltung, womit besonderes Augenmerk auf die Gesundheit der Kinder gelegt wird. In den von den Schulen eingereichten pädagogischen Konzepten (ab 2019/20 GTS-Konzept genannt), die seit 2017/18 flächendeckend online erhoben werden, lässt sich feststellen, dass dies von praktisch allen Schulen auch entsprechend umgesetzt und durch Kooperationen mit diversen Sportvereinen entsprechend abgesichert wird.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.