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Vorhaben

Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG, mit der bisherige Vereinbarungen über den Ausbau ganztägiger Schulformen geändert werden

2019
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2014

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2014

Nettoergebnis in Tsd. €: 50.241

Vorhabensart: Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Der Bund stellt den Ländern für die entsprechenden Aufwendungen der jeweiligen Schulerhalter zum Ausbau der schulischen Tagesbetreuung seit 2011 jährlich Mittel zur Verfügung. Werden Anschubfinanzierungsmittel des Bundes aus der Vereinbarung 2011 in einem Jahr von einem Land nicht zur Gänze ausgeschöpft, können diese derzeit von den Ländern bis spätestens Ende des Unterrichtsjahres 2014/15 in die nächsten Jahre übertragen werden. Diese Frist soll bis Ende des Unterrichtsjahres 2018/19 verlängert werden.

Da der Ausbau der schulischen Tagesbetreuung vor allem im infrastrukturellen Bereich längerfristige Planungen erfordert, konnte in den Jahren 2011 und 2012 die vom Bund zur Verfügung gestellte Anschubfinanzierung seitens der Länder nicht in vollem Umfang ausgeschöpft werden. Die finanziellen Rahmenbedingungen sollen nunmehr an die tatsächlichen Bedürfnisse angepasst werden.

Die aus der Vereinbarung 2011 für das Jahr 2014 vorgesehenen Mittel in Höhe von insgesamt 37,6 Mio. Euro können ausschließlich als Anschubfinanzierung von Personalkosten im Freizeitbereich der schulischen Tagesbetreuung verwendet werden.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Der bedarfsgerechte Ausbau ganztägiger Schulformen ist zur Ermöglichung der Wahlfreiheit für Eltern auch Teil des Regierungsübereinkommens 2020 – 2024. Dabei gilt die Zielsetzung, ein Angebot – in verschränkter bzw. unverschränkter Form – auch in jenen Regionen zur Verfügung zu stellen, in denen es dieses bisher nicht gibt.

Der Ausbau ganztägiger Schulformen ist in der wirkungsorientierten Steuerung des Bildungsressorts als Globalbudgetmaßnahme abgebildet und wird ressortintern im Rahmen der Projektsteuerung regelmäßig einem Monitoring unterzogen. Zur Umsetzung des Vorhabens wurde eine Steuerungsgruppe eingesetzt, die sowohl den quantitativen, als auch den qualitativen Ausbau in enger Zusammenarbeit mit den Bildungsdirektionen gestaltet.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Durch die mit der Vereinbarung vorgesehene Verlängerung der Übertragungsmöglichkeit nicht verbrauchter Mittel bis Ende des Unterrichtsjahres 2018/19 sollen die Länder in die Lage versetzt werden, ganztägige Schulformen effizient und bedarfsgerecht auszubauen

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Schulische Tagesbetreuungsplätze [Anzahl]

Istwert

177.574

Anzahl

Zielzustand

200.000

Anzahl

Datenquelle: Def. Stellenplan APS bzw. WE-Bewirtschaftung/Realstundenbewirtschaftung BMBWF für AHS

Ziel 2: Um bei der Verwendung der Mittel für infrastrukturelle Maßnahmen die höchstmögliche Flexibilisierung für die Länder zu erreichen, sollen die aus der Vereinbarung 2011 für das Jahr 2014 vorgesehenen Mittel bei Bedarf zur Gänze auch für infrastrukturelle Maßnahmen verwendet werden können

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Wahlmöglichkeit des Mitteleinsatzes im Jahr 2014 für Personal oder Infrastruktur

Ausgangszustand 2014:

Die aus der Vereinbarung 2011 für das Jahr 2014 vorgesehenen Mittel in Höhe von insgesamt 37,6 Mio. Euro können ausschließlich als Anschubfinanzierung von Personalkosten im Freizeitbereich der schulischen Tagesbetreuung verwendet werden.

Zielzustand 2019:

Die aus der Vereinbarung 2011 für das Jahr 2014 vorgesehenen Mittel in Höhe von insgesamt 37,6 Mio. Euro können auch für infrastrukturelle Maßnahmen verwendet werden.

Istzustand 2019:

Von den Ländern wurden im Jahr 2014 auch Mittel für infrastrukturelle Maßnahmen zum Ausbau der ganztägigen Schulformen eingesetzt.

Datenquelle:
Abrechnungen der Länder für das SJ 2013/14 bzw. 2014/15

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Ziel 3: Durch die mit der Vereinbarung vorgesehene Verschiebung der Mittel für die Anschubfinanzierung des Bundes von 2014/15 auf 2017/18 bzw. 2018/19 sollen die finanziellen Rahmenbedingungen an die tatsächlichen Bedürfnisse angepasst werden

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Anpassung der Mittelzuteilung an die tatsächlichen Anforderungen zur längerfristigen Finanzierung des Ausbaus der schulischen Tagesbetreuung

Ausgangszustand 2011:

Die vom Bund in den Jahren 2011 und 2012 zur Verfügung gestellten Zweckzuschüsse zum Ausbau der schulischen Tagesbetreuung wurden von den Ländern nicht in vollem Umfang ausgeschöpft.

Zielzustand 2019:

Mit der Verschiebung der Auszahlung von Teilen der für das Jahr 2014 und 2015 vorgesehenen Beträge um den von den Ländern nicht ausgeschöpften Betrag in die Jahre 2017 und 2018 wird die Mittelzuteilung den tatsächlichen Bedürfnissen der Länder angepasst. Über die Jahre 2011 – 2018 entstehen dadurch keine Änderungen im Gesamtbetrag.

Istzustand 2019:

Die Länder konnten die Gelder aus den 15a-Verträgen in ihren 2 x jährlich erfolgten Anforderungen bedarfsgerecht abrufen.

Datenquelle:
Jährliche Anforderungen der Länder zur Auszahlung der 15a-Mittel

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Änderung der bisherigen Vereinbarungen gem. Artikel 15a B-VG über den Ausbau ganztägiger Schulformen

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2
Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die Möglichkeit, Anschubfinanzierungsmittel des Bundes, die in einem Jahr von einem Land nicht zur Gänze ausgeschöpft werden, in die nächsten Jahre übertragen zu können, wird bis spätestens Ende des Unterrichtsjahres 2018/19 verlängert. Die für das Jahr 2014 aus der Vereinbarung 2011 vorgesehenen Mittel in Höhe von 37,6 Mio. Euro können auch für Infrastrukturmaßnahmen verwendet werden. Die Höhe des für das Jahr 2014 zur Verfügung stehenden Zweckzuschusses beträgt 28,292.508,74 Euro, welcher zur Gänze auch für infrastrukturelle Maßnahmen verwendet werden kann. Die Höhe des für das Jahr 2017 zur Verfügung stehenden Zweckzuschusses beträgt 113,798.745,60 Euro und für das Jahr 2018 103,453.745,67 Euro, wobei die in das Jahr 2018 verschobenen Mittel zur Gänze für Infrastrukturmaßnahmen verwendet werden können.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2014 - 2018
2014
2015
2016
2017
2018

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

50.241

Tsd. Euro

Plan

-1

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

-50.241

Tsd. Euro

Plan

1

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

-50.241

Tsd. Euro

Plan

1

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

50.241

Tsd. Euro

Plan

50.241

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

-50.241

Tsd. Euro

Plan

-50.241

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

-50.241

Tsd. Euro

Plan

-50.241

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

-25.121

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

25.121

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

25.121

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

-25.121

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

25.121

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

25.121

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Zum Zeitpunkt der Erstellung der WFA wurde davon ausgegangen, dass die im Jahr 2014 nicht verbrauchten Mittel bis zum Ende der Laufzeit der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über den weiteren Ausbau ganztägiger Schulformen mit dem Schuljahr 2018/19 von den Ländern abgerufen werden. Es hat sich allerdings gezeigt, dass für den bedarfsgerechten Ausbau ganztägiger Schulformen ein längerer Zeitraum erforderlich ist, weshalb mit der Novelle des Bildungsinvestitionsgesetzes BGBl. I Nr. 87/2019 der Zeitraum für die Verwendung der Anschubfinanzierungsmittel aus der Vereinbarung bis in das Jahr 2022 (Schuljahr 2021/22) gestreckt wurde. Von dem in der ursprünglichen Vereinbarung vorgesehenen Betrag für Transferzahlungen für das Jahr 2014 sind daher 50,241 Millionen Euro tatsächlich nicht angefallen, die jedoch nicht wie mit der gegenständlichen Änderung der Vereinbarung vorgesehen in den Jahren 2017 und 2018, sondern erst in den Jahren 2020 bis 2022 ausbezahlt werden.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Kinder und Jugend
Gesamtwirtschaft
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Kinder und Jugend

Im „Betreuungsplan für ganztägige Schulformen“, der seit 2015/16 Bestandteil der Lehrpläne für Volksschulen, Neue Mittelschulen, Sonderschulen und die AHS-Unterstufe ist, wurde die tägliche Bewegungseinheit für ganztägig geführte Schulen verankert. Der Bereich Bewegung ist einer der Schwerpunkte für die Freizeitgestaltung, womit besonderes Augenmerk auf die Gesundheit der Kinder gelegt wird. In den von den Schulen eingereichten pädagogischen Konzepten (ab 2019/20 GTS-Konzept genannt), die seit 2017/18 flächendeckend online erhoben werden, lässt sich feststellen, dass dies von praktisch allen Schulen auch entsprechend umgesetzt und durch Kooperationen mit diversen Sportvereinen entsprechend abgesichert wird.

Gesamtbeurteilung

2011 wurde zwischen Bund und Ländern eine Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG über den Ausbau der ganztägigen Schulformen abgeschlossen. 2013 wurde diese Vereinbarung durch eine weitere Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG über den weiteren Ausbau ganztägiger Schulformen geändert bzw. ergänzt und die Geltungsdauer bis zum Ende des SJ 2018/19 verlängert.

Die vom Bund zur Verfügung gestellte Anschubfinanzierung bis zu den Abrechnungsjahren 2011 und 2012 wurde von einem Teil der Länder nicht in vollem Umfang ausgeschöpft (durch den Abschluss der Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG aus dem Jahr 2011 erst innerhalb des Schuljahres 2011/12 war die Verwendung der Mittel im Jahr 2011 und 2012 für die Schulerhalter nur sehr eingeschränkt möglich). Hinsichtlich dieser nicht ausgeschöpften Beträge erfolgte daher mit der gegenständlich zu evaluierenden Vereinbarung aus 2014 eine Verschiebung der für die Jahre 2014 und 2015 vorgesehenen Auszahlungen in die Jahre 2017 und 2018. Die Gesamthöhe des vom Bund den Ländern zur Verfügung gestellten Betrages blieb gleich. Für eine durchgängige Fördermöglichkeit für infrastrukturelle Maßnahmen war es weiters erforderlich, die flexible Verwendung der Mittel über die gesamte Laufzeit der Vereinbarungen zu ermöglichen. Die Mittel für das Jahr 2014 wurden daher komplett auch für infrastrukturelle Maßnahmen freigegeben.
Die Länder hatten somit optimale Gestaltungsmöglichkeiten beim Ausbau der schulischen Tagesbetreuung. Vor allem Baumaßnahmen sind nur längerfristig durchführbar. Die Entscheidung für Neubauten bzw. sonstige Baumaßnahmen erfordert zeitgerechte Finanzierungszusagen, die allerdings erst zu einem späteren Zeitpunkt tatsächlich zur Auszahlung gelangen.

Die Länder konnten aufgrund der geänderten Vereinbarung 2014 effizient und bedarfsgerecht entsprechend der Bedürfnisse in den Regionen die ganztägigen Schulformen ausbauen und die Mittel entsprechend für Personalmaßnahmen oder infrastrukturelle Maßnahmen einsetzen. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler in ganztägigen Schulformen im SJ 2018/19 betrug 177.574 und liegt damit etwas unter dem avisierten Ausbauziel von 200.000 Plätzen.
Die Novelle des Bildungsinvestitionsgesetzes BGBl. I Nr. 87/2019 (BIG) ermöglicht zusätzlich eine teilweise Weiterverwendung nicht benötigter Mittel in den Ländern zur Fortsetzung des bedarfsgerechten Ausbaus der ganztägigen Schulformen (siehe unter weiterführende Informationen). Der Zeitraum für die Verwendung der Anschubfinanzierungsmittel aus der 15-a Vereinbarung wurde mit dem BIG bis in das Jahr 2022 (Schuljahr 2021/22) gestreckt. Von dem in der ursprünglichen 15-a Vereinbarung vorgesehenen Betrag für Transferzahlungen für das Jahr 2014 sind 50,241 Millionen Euro nicht angefallen, die jedoch nicht wie mit der gegenständlichen Änderung der 15-a Vereinbarung vorgesehen in den Jahren 2017 und 2018, sondern erst in den Jahren 2020 bis 2022 ausbezahlt werden.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen