Vorhaben
Garantieübernahmen der aws gemäß KMU-Förderungsgesetz für die Jahre 2017 – 2019
Vorhaben überplanmäßig erreicht
Finanzjahr: 2017
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2017
Nettoergebnis in Tsd. €: -17.057
Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Finanzierung und Förderung von Unternehmensgründungen und -nachfolgen, insbesondere auch High-Tech-Gründungen
Beschreibung des Ziels
Ziel ist die Finanzierung und Förderung erfolgversprechender Projekte von Unternehmen im Inland zu ermöglichen, insbesondere wenn bankmäßige Sicherheiten nicht oder nicht ausreichend vorhanden sind. Es soll damit ein Anreiz für junge Unternehmen geschaffen werden, solche Projekte durchzuführen, um die dynamische Gesamtentwicklung des Unternehmens zu ermöglichen.
Auf europäischer Ebene wird eine weitere Kooperationsgrundlage mit den Europäischen Institutionen (z.B. EIF) angeboten.
Aufgrund einer förderpolitischen Neugestaltung der Unternehmensförderung wird der Ausbau der Garantieinstrumente forciert. Die Ausweitung der aws Garantien gemäß KMU-FG erfolgt in 2 Phasen:
-) 1. Phase gemäß Startup-Paket ab 2017: Steigerung der Finanzierungsleistung um mindestens 20 %
-) 2. Phase – Pilotprojekt Vergabe von Promessen: zusätzliche Steigerung der Finanzierungsleistung um mindestens 10 %
Das Ziel für 2019 ist die Finanzierungsleistung (und im Zusammenhang damit das ausgelöste Projektvolumen von Unternehmen) um mindestens 30 % im Vergleich zu 2015 zu erhöhen.
Die Förderprogramme „aws Garantien für junge Unternehmen“ und „aws Double Equity“ unterstützen die Erreichung dieses Ziels.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Gesamt-Projektvolumen für junge Unternehmen [Mio. EUR]
Istwert
110,35Mio. EUR
Zielzustand
88,53Mio. EUR
Datenquelle: aws Förderleistungsbericht Q4/2019
Ziel 2: Stärkung und Festigung des Wachstums- und Innovationspotenzials von wirtschaftlich selbständigen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)
Beschreibung des Ziels
Ziel ist die Finanzierung und Förderung erfolgversprechender Projekte von Unternehmen im Inland zu ermöglichen, insbesondere wenn bankmäßige Sicherheiten nicht oder nicht ausreichend vorhanden sind. Es soll damit ein Anreiz für KMU geschaffen werden, solche Projekte durchzuführen, um die dynamische Gesamtentwicklung des Unternehmens zu ermöglichen.
Auf europäischer Ebene wird eine weitere Kooperationsgrundlage mit den Europäischen Institutionen (z.B. EIF) angeboten.
Aufgrund einer förderpolitischen Neugestaltung der Unternehmensförderung wird der Ausbau der Garantieinstrumente forciert. Die Ausweitung der aws Garantien gemäß KMU-FG erfolgt in 2 Phasen:
-) 1. Phase gemäß Startup-Paket ab 2017: Steigerung der Finanzierungsleistung um mindestens 20 %
-) 2. Phase – Pilotprojekt Vergabe von Promessen: zusätzliche Steigerung der Finanzierungsleistung um mindestens 10 %
Das Ziel für 2019 ist die Finanzierungsleistung (und im Zusammenhang damit das ausgelöste Projektvolumen von Unternehmen) um mindestens 30 % im Vergleich zu 2015 zu erhöhen.
Die Förderprogramme „aws Garantien für Investitionen in Österreich“ und „aws KMU-Stabilisierung“ unterstützen die Erreichung dieses Ziels.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Gesamt-Projektvolumen für KMU [Mio. EUR]
Istwert
108,48Mio. EUR
Zielzustand
112,32Mio. EUR
Datenquelle: aws Förderleistungsbericht Q4/2019
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Garantien für Unternehmensgründungen und -nachfolgen
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Garantiefähig sind Innovations- und Wachstumsprojekte von kleineren und mittleren jungen Unternehmen aller in der Richtlinie genannten Branchen (mit Ausnahme von Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft), die längstens sechs Jahre vor Einreichung des Antrags gegründet oder übernommen wurden (grundsätzlich heranzuziehen sind: das Datum der Firmenbucheintragung, bei nicht protokollierten Unternehmen der Tag der Entstehung der Gewerbeberechtigung und bei Übernahmen der Übernahmestichtag).
Bei Unternehmensübernahmen müssen sich jedenfalls die Mehrheitsverhältnisse im Unternehmen ändern. Verflochtene Unternehmen sind als Einheit zu betrachten.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überplanmäßig erreicht
Mobilisierung von Eigenkapital für junge Unternehmen (Double Equity)
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Garantiefähig sind Innovations- und Wachstumsprojekte von kleinen und mittleren Unternehmen aller Branchen (mit Ausnahme von Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft), die längstens sechs Jahre vor Einreichung des Antrages gegründet oder übernommen wurden (grundsätzlich heranzuziehen sind: das Datum der Firmenbucheintragung, bei nicht protokollierten Unternehmen der Tag der Gewerbeanmeldung Entstehung der Gewerbeberechtigung und bei Übernahmen bzw. der Übernahmestichtag, wobei das frühere Datum gilt).
Bei Unternehmensübernahmen müssen sich jedenfalls die Mehrheitsverhältnisse im Unternehmen ändern. Verflochtene Unternehmen sind als Einheit zu betrachten.
Mit diesem Schwerpunkt soll ein Anreiz zur verstärkten Eigenkapitalfinanzierung von jungen Unternehmen geschaffen und unterstützt werden, um u.a. die Überlebenswahrscheinlichkeit dieser Unternehmen erheblich zu verbessern. Die Verdopplung von privatem Risikokapital verbessert die Eigenkapitalausstattung dieser Unternehmen nachhaltig und ermöglicht oftmals erst die Umsetzung von Innovations- und Wachstumsprojekten. Die Erhöhung der Nachhaltigkeit (im Sinne eines verbesserten Wachstumspotenzials und höherer Erfolgsquoten) von Unternehmensgründungen und -übernahmen trägt wiederum zur Steigerung der Dynamik und Wettbewerbsstärke des Wirtschaftsstandortes Österreich wesentlich bei.
Die Einbringung von zusätzlichem „Eigenkapital“ in das Unternehmen (= verdoppelungsfähiges Eigenkapital) erfolgt in Form von Barmitteln. Wenn die Beteiligung nicht direkt am Gesellschaftskapital erfolgt (sondern z.B. in Form von Stillen Einlagen oder partiarischen Darlehen), dann gilt:
-) die Beteiligungsmittel werden dem Unternehmen auf eine Dauer von zumindest zehn Jahren zur Verfügung gestellt,
-) die Verzinsung dieser Beteiligungsmittel ist ausschließlich gewinnabhängig,
-) im Insolvenzfall sind die Beteiligungsmittel nachrangig.
Die Herkunft des Eigenkapitals ist bei Bedarf nachzuweisen. Die Förderung erfolgt durch eine Garantieübernahme für eine Kreditfinanzierung bis zur Höhe des verdoppelungsfähigen Eigenkapitals (max. EUR 2,5 Mio.).
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überplanmäßig erreicht
Garantien für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Garantiefähig sind Finanzierungen für Innovations- und Wachstumsprojekte von bestehenden und neu gegründeten wirtschaftlich selbständigen, gewerblichen, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) aller Branchen (mit Ausnahme von Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft). Hauptzielsetzung ist Förderung der Fremdfinanzierung um damit Gründungs-, Übernahme-/Nachfolge- und Wachstumsprojekte zu ermöglichen bzw. zu erleichtern. Mit den Garantieübernahmen für Fremdfinanzierungen sollen Projekte, die aufgrund von fehlenden oder unzureichenden bankmäßigen Sicherheiten eine kommerzielle Finanzierung nicht oder nur zu ungünstigen Konditionen erhalten würden unterstützt werden. Damit soll ein Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der KMU und Stabilisierung der Beschäftigungssituation des Wirtschaftsstandortes Österreich geleistet werden.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Garantien zur Stabilisierung von KMU
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Mit diesem Programm sollen Maßnahmen, die der Unternehmensstabilisierung dienen, gefördert werden. Es soll damit die langfristige Fortführung, die langfristigen Erfolgschancen und die Erhaltung von Arbeitsplätzen von wirtschaftlich selbständigen, gewerblichen KMU aller Branchen (mit Ausnahme von Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft) sichergestellt werden. Durch Garantieübernahmen für Fremdfinanzierungen sollen Maßnahmen der Unternehmensstabilisierung, die aufgrund von fehlenden oder unzureichenden bankmäßigen Sicherheiten eine kommerzielle Finanzierung nicht oder nur zu ungünstigen Konditionen erhalten würden, gefördert werden.
Spezifikationen:
-) Bei dem Unternehmen handelt es sich um ein potenziell gefährdetes KMU, das noch keinen formellen Insolvenztatbestand erfüllt.
-) Ausgeschlossen sind auch Unternehmen, die die gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag der Gläubiger erfüllen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Die Position „Werkleistungen“ bezieht sich auf die Abwicklung der Garantieprogramme durch die aws (Bearbeitung der Förderungsanträge, Aufbereitung für Entscheidung, Förderungsentscheidung und Vertragserstellung, Abrechnung und Auszahlung der Förderungen, laufendes Monitoring und Reporting und Abwicklung von Garantieleistungsfällen) im Rahmen der Richtlinie „Garantieübernahmen der aws gemäß KMU-Förderungsgesetz für die Jahre 2017 – 2019“. Die finanziellen Auswirkungen für den Bund ergeben sich aus dem Vertrag Bund/aws zur Abwicklung dieser Fördermaßnahme. Dieser Vertrag legt die Höhe der zur Verfügung gestellten Mittel für die aws fest, hat eine Laufzeit bis Ende 2019 (ursprünglich: Ende 2017; verlängert bis Ende 2018) und richtet sich nach den Vorgaben des jeweiligen BFG. Die Bedeckung basiert auf den in der UG 40 budgetierten Mittel gemäß BFG und erfolgte wie in der WFA dargestellt. Die Differenz PLAN/IST ergibt sich dadurch, dass die Abrechnung der aws auf Basis von IST-Kosten erfolgt. Skaleneffekte, die sich aus der Übertragung von anderen Förderprogrammen ergeben, haben diese Zuwendung entsprechend verringert. In der Periode 2017-2019 sind diese insb. durch das Förderprogramm „Beschäftigungsbonus“ entstanden.
Die Position „Transferaufwand“ zeigt die aus den aws Garantieübernahmen KMU-FG zu erwartenden Garantieleistungen der aws und werden über die Schadloshaltung durch das BMF (UG 45) bedeckt. Die Basis hierfür sind Plandaten, die von der aws zur Verfügung gestellt wurden. Diese wird anteilsmäßig auf Basis von Vergleichswerten der Vorjahre indikativ von der aws berechnet. Die Differenz PLAN/IST ergibt sich dadurch, dass mehr Unternehmen ihre staatlich garantierten Kredite zurückzahlen konnten, als von der aws prognostiziert worden war. Der Grund dafür liegt in der in diesem Zeitraum guten konjunkturellen Entwicklung. Die Schadloshaltung spiegelt die Ausfälle, der in den Vorjahren genehmigten Garantien, wider.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen
- Auswirkungen auf die Phasen des Unternehmenszyklus
Im Rahmen einer aws-internen Evaluierung der aws Garantieprogramme 2017-2019 hat sich bestätigt, dass die eingesetzten Garantieinstrumente eine merkbare Verbesserung der Finanzierungsbasis der in den Programmen teilnehmenden Unternehmen zur Folge haben. Neben der besonderen Bedeutung von Garantien im Zugang zu privaten Finanzierungsmitteln – insbesondere als Ersatz für Sicherheiten – werden gleichzeitig sehr hohe Effekte auf eine Verbesserung der Struktur und der Kosten der Finanzierung sowie gewonnene Flexibilität und erweiterte Spielräume in der Finanzierung erkennbar. Darüber hinaus leisteten die in den Garantieprogrammen geförderten Vorhaben substanzielle Beiträge und hatten Auswirkungen auf die Realisierung von Wachstumschancen und die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen.
Wie in der WFA dargestellt, kann die gewährte Unterstützung, die beim Unternehmen ankommt, in Form des Förderungsbarwertes (FWB) ausgedrückt werden. In den Jahren 2017-2019 wurden im Durchschnitt rd. 1.040 gegründete Unternehmen und KMU mit einer Finanzierungsleistung von rd. EUR 165 Mio. unterstützt. Der Finanzierungsbarwert dieser Förderung betrug rd. EUR 11 Mio.
Durch die in der aws etablierte digitale Förderantragstellung wurden die Verwaltungskosten für Unternehmen vereinfacht bzw. auf einem niedrigen Niveau gehalten. Die etablierten digitalen Initiativen in der aws (z.B. aws Fördermanager) werden erfolgreich genutzt, wobei gleichzeitig eine Erhöhung der Transparenz erreicht wurde. Mit den persönlichen aws Zugangsdaten kann der aktuelle Status von Förderungsanträgen eingesehen, neue Förderungsanträge erstellt, Unterlagen hochgeladen, Nachrichten an die aws gesendet, Stamm- und Kontaktdaten angepasst und somit die Förderung/en rasch und bequem „gemanaget“ und verwaltet werden.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
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