Vorhaben
Richtlinie für die Gewährung von Förderungen nach dem Denkmalschutzgesetz
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2018
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2018
Nettoergebnis in Tsd. €: -52.971
Vorhabensart: sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Erhaltung des österreichischen materiellen Kulturerbes
Beschreibung des Ziels
Die nachhaltige Absicherung des materiellen Kulturerbes setzt eine aktive Fördervergabe für Investitionen in die Erhaltung des Denkmalbestandes voraus. Es werden daher die fachliche Beratung und behördliche Bewilligung durch finanzielle Förderungen für Arbeiten, die der Erhaltung des Denkmalbestandes dienen, unterstützt.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Unterschutzgestellte Objekte [Anzahl]
Istwert
248Anzahl
Zielzustand
250Anzahl
Datenquelle: Controllingbericht 7/2020, Bundesdenkmalamt
Anzahl der Förderungen zu den Veränderungsbewilligungen [Verhältnis]
Istwert
2,0Verhältnis
Zielzustand
2,0Verhältnis
Datenquelle: Controllingbericht 4/2020, Bundesdenkmalamt
Relation Unterschutzstellungen zu Denkmalzerstörungen bzw. Aufhebung Denkmalschutz [%]
Istwert
100,0%
Zielzustand
98,0%
Datenquelle: Controllingbericht 4/2020, Bundesdenkmalamt
Meilenstein 1: Förderungen für Denkmalschutzmaßnahmen werden iHv. 16 Mio. € p.a. bereitgestellt
Ausgangszustand 2017:
Förderungen für Denkmalschutzmaßnahmen werden in Höhe von 16 Mio. € p. A. bereitgestellt, jedoch sind EU- und förderungsrechtliche Vorgaben derzeit nicht erfüllt.
Zielzustand 2020:
Nach Erlassung der Sonderrichtlinie (SRL) werden durch die Vergabe von jährlich 16 Mio. € auf gesicherter rechtlicher Basis insgesamt Investitionen von rund 160 Mio. € pro Jahr bewirkt, bis zum Jahr 2020 somit gesamt 480 Mio. €. Die Investitionen betreffen vor allem die Bereiche des Bau- und Baunebengewerbes, der akademischen und gewerblichen Restauratoren und archäologische Arbeiten.
Istzustand 2020:
Förderungen für Denkmalschutzmaßnahmen im Bundesdenkmalamt: 14,84 Mio. € (reelle Gebarung 11,30 Mio. €/ zweckgebundene Gebarung 3,54 Mio. €)
Datenquelle:
Bundesfinanzgesetz bzw. Bundesvoranschlag, Fachabteilung IV/B/4 und BDA
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
überwiegend erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Vergabe von Förderungen auf Basis einer neu zu erlassenden Sonderrichtlinie gem. ARR und EU-Vorgaben
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Gem. § 3 Z 4 der ARR 2014 sind die ARR 2014 bei der Erlassung von Förderrichtlinien auf Grundlage einer sondergesetzlichen Regelung insoweit anzuwenden, als dies mit der Eigenart dieser Förderung vereinbar ist.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Zum Zeitpunkt der Planung und der Erstellung der gegenständlichen WFA wurde mit einem Transferaufwand in Höhe von € 16,080 Mio. für die Jahre 2018 bis 2022 gerechnet. Die gewählte Annahme entsprach der Höhe des Transferaufwandes der vergangenen Jahre.
Die tatsächliche, veranschlagte Höhe des Transferaufwandes lag im Jahr 2018 bei € 16,301 Mio. (Mehrbedarf von € 0,073 Mio.), 2019 bei € 15,951 Mio. (Mehrbedarf von € 0,295 Mio.), 2020 bei € 15,377 Mio. (Mehrbedarf von € 0,464 Mio.).
Die Abweichungen gründen sich auf normale Schwankungen bei Fertigstellungen von Bauprojekten. Die erhöhten IST-Werte konnten aus dem Sachaufwand des Detailbudgets Denkmalschutz bedeckt werden.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.