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Vorhaben

Bankenpaket 2015

2020
Vorhaben überwiegend erreicht

Finanzjahr: 2015

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2015

Nettoergebnis in Tsd. €: 2.197.892

Vorhabensart: Bundesgesetz

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

In einem abgabenbehördlichen Verfahren können bankspezifische Angaben des Abgabepflichtigen nicht überprüft werden, weil das Bankgeheimnis greift. Dadurch können beispielsweise Schwarzgeldumsätze oder andere Finanzdelikte oft nur schwer entdeckt und bewiesen werden.
Die Richtlinie 2014/107/EU zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich der Verpflichtung zum automatischen Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung muss innerstaatlich umgesetzt werden.
Zusätzlich hat sich die Republik Österreich mit dem Regierungsübereinkommen vom 29.10.2014 völkerrechtlich zur Umsetzung des globalen Standards für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten in Steuersachen der OECD verpflichtet.
Betroffen sind in erster Linie die zur Meldung verpflichteten Finanzinstitute.
Die Richtlinie 2014/107/EU ist so eng formuliert und mit dem globalen Standard der OECD und dem FATCA-Abkommen mit den USA verzahnt, dass faktisch kein Spielraum bei der Umsetzung in innerstaatliches Recht gegeben war.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

In ihrer Mitteilung vom 6. Dezember 2012 hat die Europäische Kommission mit einem Aktionsplan zur Verstärkung der Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung betont, dass der automatische Austausch von Informationen als künftiger europäischer und internationaler Standard für Transparenz und Informationsaustausch in Steuerfragen nachdrücklich gefördert werden muss. Die Richtlinie 2014/107/EU vom 9. Dezember 2014 soll den automatischen Informationsaustausch auf Unionsebene und weltweit erweitern, sowie Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und aggressive Steuerplanung eindämmen. Durch die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht wird zur Erreichung des von der Europäischen Kommission definierten Zieles beigetragen.

Außerdem dient das Vorhaben der Umsetzung der im Regierungsprogramm 2013 – 2018 „Erfolgreich. Österreich.“ definierten Maßnahme „Unterstützung des EU-Aktionsplans zur Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung“ und der Erreichung des Wirkungsziels 2 in der Untergliederung 15 „Sicherstellung der Gleichmäßigkeit der Abgabenerhebung und Stärkung der Abgabenmoral“.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Einfache und schnelle Erlangung von Kontoinformationen im abgabenrechtlichen Verfahren zur Sicherstellung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung

Beschreibung des Ziels

Durch die Erweiterung der Durchbrechung des Bankgeheimnisses um abgabenrechtliche Verfahren, durch Meldeverpflichtungen von Kapitalabflüssen und durch den Aufbau eines Kontenregisters erhalten die Abgabenbehörden künftig für das Abgabeverfahren rasch die notwendigen Informationen. Durch diese Änderungen sollen beispielsweise Schwarzgeldumsätze künftig leichter und zeitnah entdeckbar sein.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Ausnahmebestimmungen vom Bankgeheimnis

Ausgangszustand 2015:

Weil derzeit im Hinblick auf die Verfolgung von Finanzvergehen das Bankgeheimnis nur dann durchbrochen ist, wenn ein Strafverfahren eingeleitet worden ist, dürfen Banken derzeit keine entsprechenden Informationen an die Abgabenbehörden herausgeben.

Zielzustand 2020:

Das Ziel ist erreicht, wenn Banken die von den Abgabenbehörden für Zeiträume ab dem 1. März 2015 angeforderten Informationen an diese herausgeben dürfen.

Istzustand 2020:

Der beschriebene Zielzustand ist eingetreten, da Banken die von den Abgabenbehörden für Zeiträume ab 1.3.2015 angeforderten Informationen ab 1.1.2016 herausgeben dürfen.

Datenquelle:
Rechtsinformationssystem, BGBl. I Nr. 116/2015 (https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2015/116/20150814)

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Meilenstein 2: Zugriff auf Kontenregister

Ausgangszustand 2015:

Derzeit gibt es – anders als in vielen anderen europäischen Staaten – kein zentral geführtes Register über alle Bankkonten/Depots, die in Österreich geführt werden. Daher erhalten derzeit Behörden und Gerichte in einigen bestimmten Fällen (z.B. in Verlassenschaftsverfahren) diese Auskunft nur über anlassfallbezogenes Verbandsabfrageverfahren. Dieses Verbandsabfrageverfahren ist nur bis zu einer gewissen Fallanzahl einsetzbar und stößt danach an seine Kapazitätsgrenze. Abgabenbehörden haben derzeit keine Möglichkeit diese Information zu erhalten.

Zielzustand 2020:

Das Ziel ist erreicht, wenn Staatsanwaltschaften, Strafgerichte, Finanzstrafbehörden, das Bundesfinanzgericht und Abgabenbehörden des Bundes Zugriff auf ein zentral geführtes Register über alle Bankkonten/Depots, die in Österreich geführt werden, haben.

Istzustand 2020:

Die im Zielzustand beschriebenen Rechtsakte wurden geschaffen, wodurch ein Zugang der im Zielzustand genannten Behörden/Gerichte zu einem zentralen Register über alle Bankkonten/Depots ermöglicht worden ist.

Datenquelle:
Rechtsinformationssystem, BGBl. I Nr. 116/2015 (https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2015/116/20150814)

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Meilenstein 3: Meldepflicht von Kreditinstituten

Ausgangszustand 2015:

Derzeit besteht keine Möglichkeit zu verhindern, dass im Hinblick auf die Erweiterung der Befugnisse der Staatsanwaltschaften, Strafgerichte, Finanzstrafbehörden, des Bundesfinanzgerichts und der Abgabenbehörden des Bundes zur Erlangung von bankspezifischen Informationen Kapital in größeren Beträgen von Privatkunden abgezogen wird.

Zielzustand 2020:

Das Ziel ist erreicht, wenn Privatkunden ab dem 1. März 2015 keine größeren Beträge von ihren österreichischen Bankkonten und -depots abziehen können, ohne dass der Vorgang dem Bundesministerium für Finanzen gemeldet wird.

Istzustand 2020:

Die im Zielzustand beschriebenen Rechtsakte und die entsprechende Meldeverpflichtung wurden geschaffen.

Datenquelle:
Rechtsinformationssystem, BGBl. I Nr. 116/2015 (https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2015/116/20150814 )

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Ziel 2: Einführung des globalen Standards für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten in Steuersachen auf Grund der Richtlinie 2014/107/EU und auf Grund des Regierungsübereinkommens vom 29. Oktober 2014

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Automatischer Informationsaustausch in Steuersachen

Ausgangszustand 2015:

Seit dem 1.1.2015 ist Österreich zum automatischen Informationsaustausch im Verhältnis zu den EU-Mitgliedstaaten in Bezug auf bestimmte Kategorien von Einkünften (z.B. Vergütungen aus unselbständiger Arbeit bzw. Ruhegehälter) verpflichtet. Eine Verpflichtung zum Austausch von Informationen über Finanzkonten mit anderen Staaten als den USA besteht derzeit nicht.

Zielzustand 2020:

Zum Evaluierungszeitpunkt ist der automatische Austausch von Informationen über Finanzkonten entsprechend den Vorgaben der Richtlinie 2014/107/EU und des Regierungsübereinkommens vom 29. Oktober 2014 umgesetzt. Die entsprechenden Daten werden von Österreich zeitgerecht und inhaltlich vollständig übermittelt.

Istzustand 2020:

Die im Zielzustand beschriebenen Rechtsakte wurden geschaffen und Österreich übermittelt zeitgerecht und inhaltlich vollständig die geforderten Informationen im Wege des automatischen Informationsaustauschs.

Datenquelle:
Rechtsinformationssystem, BGBl. I Nr. 116/2015 (https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2015/116/20150814 )

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Erweiterung der Ausnahmebestimmungen vom Bankgeheimnis

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Im Hinblick auf die Verfolgung von Finanzvergehen war das Bankgeheimnis bisher nur dann durchbrochen, wenn ein Strafverfahren eingeleitet worden ist. In Zukunft soll bereits im abgabenbehördlichen Verfahren die Möglichkeit bestehen, dass die Abgabenbehörde Bankinformationen erhält.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Einrichtung eines Kontenregisters

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Mit der Einrichtung eines zentral verwalteten Kontenregisters erhalten Staatsanwaltschaften, Strafgerichte, Finanzstrafbehörden, das Bundesfinanzgericht und Abgabenbehörden des Bundes die Möglichkeit einen Überblick darüber zu bekommen, über welche Bankkonten/Depots eine Person verfügt bzw. welche Personen Zugriff auf ein bestimmtes Konto/Depot haben.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Einführung einer Meldepflicht von Kreditinstituten über größere Geldbewegungen

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Es besteht die Gefahr von Kapitalabflüssen aufgrund der Ausweitung der Möglichkeiten der Abgaben-, Strafbehörden und Gerichte bankbezogene Informationen zu erhalten. Um zu verhindern, dass vor dem Wirksamwerden der geplanten Maßnahmen Kapital abgezogen wird, müssen Kreditinstitute Kapitalabflüsse über 50.000 Euro ab dem 1. März 2015 dem Bundesministerium für Finanzen melden.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Erweiterung des automatischen Informationsaustausches in Steuersachen auf Informationen über Finanzkonten

Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Jedes betroffene österreichische Finanzinstitut wird verpflichtet, seinem zuständigen Finanzamt für jedes Konto einer natürlichen oder juristischen Person aus einem anderen EU-Mitgliedstaat oder einem Vertragsstaat des Regierungsübereinkommens vom 29. Oktober 2014 die vorgeschriebenen Daten über den Kontoinhaber sowie bestimmte Kontodaten zu melden. Das Bundesministerium für Finanzen leitet diese Daten einmal pro Jahr gesammelt für das vorangegangene Kalenderjahr der Zuständigen Behörde des anderen EU-Mitgliedstaates oder des Vertragsstaates des Regierungsübereinkommens vom 29. Oktober 2014 weiter.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2015 - 2019
2015
2016
2017
2018
2019

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

2.197.892

Tsd. Euro

Plan

2.197.671

Tsd. Euro

Erträge

Ist

2.200.000

Tsd. Euro

Plan

2.200.000

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

2.108

Tsd. Euro

Plan

1.673

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

170

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

486

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

2.108

Tsd. Euro

Plan

2.329

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

2.200.000

Tsd. Euro

Plan

2.200.000

Tsd. Euro

Ergebnis

-58

Tsd. Euro

Plan

-82

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

58

Tsd. Euro

Plan

82

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

58

Tsd. Euro

Plan

82

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

698.757

Tsd. Euro

Plan

698.995

Tsd. Euro

Erträge

Ist

700.000

Tsd. Euro

Plan

700.000

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

1.243

Tsd. Euro

Plan

950

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

14

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

41

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

1.243

Tsd. Euro

Plan

1.005

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

700.000

Tsd. Euro

Plan

700.000

Tsd. Euro

Ergebnis

599.619

Tsd. Euro

Plan

599.571

Tsd. Euro

Erträge

Ist

600.000

Tsd. Euro

Plan

600.000

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

381

Tsd. Euro

Plan

232

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

51

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

146

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

381

Tsd. Euro

Plan

429

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

600.000

Tsd. Euro

Plan

600.000

Tsd. Euro

Ergebnis

499.677

Tsd. Euro

Plan

499.518

Tsd. Euro

Erträge

Ist

500.000

Tsd. Euro

Plan

500.000

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

323

Tsd. Euro

Plan

282

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

52

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

148

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

323

Tsd. Euro

Plan

482

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

500.000

Tsd. Euro

Plan

500.000

Tsd. Euro

Ergebnis

399.897

Tsd. Euro

Plan

399.669

Tsd. Euro

Erträge

Ist

400.000

Tsd. Euro

Plan

400.000

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

103

Tsd. Euro

Plan

127

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

53

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

151

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

103

Tsd. Euro

Plan

331

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

400.000

Tsd. Euro

Plan

400.000

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Erträge: Eine direkte Ermittlung der tatsächlichen Mehreinnahmen die aus der Umsetzung der Maßnahmen zur Vermeidung und Offenlegung von Schwarzgeldumsätzen und anderen Finanzdelikten resultieren ist nicht möglich, weshalb die finanziellen Auswirkungen nur mit Hilfe eines indirekten Vergleiches der veranlagten Kapitaleinkünfte dargestellt werden können. Eine BMF-interne Auswertung von Einkommensteuerbescheiden zeigt, dass die Kapitaleinkünfte von rund 280.000.000 EUR im Jahr 2012 auf rund 590.000.000 EUR im Jahr 2015 stiegen. Demgegenüber stehen Kapitaleinkünfte in Höhe von rund 840.000.000 EUR im Jahr 2016 und rund 870.000.000 EUR im Jahr 2017. Für die Jahre ab 2018 liegen keine repräsentativen Zahlen vor, da zum Zeitpunkt der Auswertung noch kein aussagekräftiger Veranlagungsgrad für diese Jahre erreicht ist. Im Rahmen des Bankenpaketes war auch vorgesehen, dass Kapitalzuflüsse aus der Schweiz und Liechtenstein bis Oktober 2016 anonym und pauschal besteuert werden können. Dies führte im Jahr 2016 zu Einmalzahlungen in Höhe von rund 30 Mio. EUR. Die Datenlage impliziert, dass es auf Grund der umgesetzten Maßnahmen zu finanziellen Mehreinnahmen gekommen ist. Diese könnten bei Erstellung der WFA aber tendenziell zu hoch geschätzt worden sein, u. a. auch im Hinblick auf die niedrige Zinslage im Euroraum ab 2016 (Nullzinspolitik bzw. Negativzinsen).

Personalaufwand/Betrieblicher Sachaufwand: Der zusätzliche Personalaufwand in Höhe eines Vollbeschäftigungsäquivalentes ab dem Jahr 2017 wurde in der WFA berücksichtigt, da die aufgrund des globalen Standards für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten übermittelten Informationen ausländischer Behörden im Zuge der Veranlagung oder der Betriebsprüfung berücksichtigt werden müssen. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Tätigkeiten wurden jedoch vom bestehenden Personal übernommen. Es erfolgte dafür keine spezifische Neuaufnahme und es ist daher auch kein zusätzlicher Personalaufwand/betrieblicher Sachaufwand in den Jahren 2017 – 2019 angefallen.

Werkleistungen: Die Kosten für die Einrichtung des Kontenregisters wurden im Rahmen der Erstellung der WFA auf Basis des Gesetzestextes geschätzt. Dabei waren die notwendigen Funktionalitäten noch nicht im Detail bekannt. Die Änderungen der fachlichen Vorgaben ergaben sich z. B. durch die Funktionen im Kontenregister, die Anbindung an die Register und die Zustelllogik sowie nach der Inbetriebnahme von notwendigen Anpassungen. Durch diese zusätzlichen Funktionalitäten ergaben sich die zusätzlichen Kosten bei den Werkleistungen.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Unternehmen Konsumentenschutzpolitik
Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Unternehmen

Subdimension(en)

  • Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen

Laut einer Analyse der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) beliefen sich die Kosten für die Implementierung des Bankenpakets 2015 (GMSG und Kontenregister) insgesamt auf ca. 42,5 Mio. EUR. Die laufenden jährlichen Kosten können mit ca. 6,756 Mio. EUR veranschlagt werden. Nicht berücksichtigt wurden dabei Allgemeinkosten (z. B. Personalkosten in der Steuerabteilung einer Bank), da diese auf Grund der mangelnden Zuordenbarkeit zu konkreten Kostenstellen nicht festgestellt werden können. Im Rahmen der WFA wurden die Verwaltungskosten für die österreichischen Finanzinstitute (Banken und Versicherungen) für die Umsetzung des GMSG ausgehend von einer Auskunft der WKÖ mit 40 bis 60 Mio. EUR (einmalig) und die laufenden Kosten mit 5 bis 10 Mio. EUR pro Jahr beziffert. Die tatsächlichen Kosten bewegen sich somit im unteren Bereich des Korridors der im Rahmen der WFA geschätzten Aufwendungen.

Konsumentenschutzpolitik

Subdimension(en)

  • Konsumentenschutzeinrichtungen und Verhältnis der KonsumentInnen zu Unternehmen

Jene Personen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Vorhabens Inhaber eines Bankkontos oder -depots waren, waren von der Neuregelung betroffen. Wie in der WFA dargestellt, wurden von diesen Personen rund 33.000.000 Konten in Österreich geführt, die von den Neuregelungen erfasst wurden. (OeNB, Anzahl der Einlagekonten)

Gesamtbeurteilung

Die erwarteten Wirkungen des Gesamtvorhabens wurden überwiegend erreicht, wobei die im Rahmen des Vorhabens definierten Ziele zur Gänze erreicht wurden und die erwarteten finanziellen Effekte, u. a. auch vor dem Hintergrund niedrigerer Kapitalerträge auf Grund der derzeitigen Negativzinslage, hinter den erwarteten Mehreinnahmen, die aus der Umsetzung der Maßnahmen zur Vermeidung und Offenlegung von Schwarzgeldumsätzen und anderen Finanzdelikten resultieren, liegen. Die Betrachtung der einzelnen Ziele und der eingetretenen finanziellen Auswirkungen legt dar, dass das Bankenpaket einen positiven Beitrag zur Zielerreichung geleistet hat. Insbesondere der Anstieg der Kapitaleinkünfte in den Jahren 2016 und 2017 deutet jedenfalls auf eine Korrelation mit dem Bankenpaket hin. Sämtliche im Rahmen des Bankenpakets definierten Maßnahmen hinsichtlich der Erweiterung der Ausnahmebestimmungen vom Bankgeheimnis, der Einrichtung eines Kontenregisters, der Einführung einer Meldepflicht von Kreditinstituten über größere Geldbewegungen und der Erweiterung des automatischen Informationsaustausches in Steuersachen auf Informationen über Finanzkonten wurden vollständig umgesetzt. Mit dem Bankenpaket kam es nicht nur zu einer Umsetzung der Richtlinie 2014/107/EU und des Regierungsübereinkommens vom 29.10.2014, die umgesetzten Maßnahmen trugen auch dazu bei, eine Gleichmäßigkeit in der Besteuerung von Kapitalerträgen sicherzustellen und Finanzdelikte zu vermeiden.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.