Vorhaben
Förderprogramm für Sicherheitsforschung - KIRAS
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2019
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2019
Nettoergebnis in Tsd. €: -270
Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Erhöhung der Sicherheit und des Sicherheitsbewusstseins der Bürgerinnen und Bürger
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Anteil der Bedarfsträger mit wahrgenommenen positiven Auswirkungen auf die Sicherheit im öffentlichen Raum [%]
Istwert
82%
Zielzustand
75%
Datenquelle: Evaluation des österreichischen Sicherheitsforschungsprogramms KIRAS - Bericht 2019
Ziel 2: Generierung sicherheitspolitisch erforderlichen Wissens
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Anzahl der beteiligten Bedarfsträger zu Anzahl der geförderten „Koop. F&E-Projekte“ [Verhältnis]
Istwert
1,82Verhältnis
Zielzustand
1,00Verhältnis
Datenquelle: Evaluation des österreichischen Sicherheitsforschungsprogramms KIRAS - Bericht 2019
Ziel 3: Erzielung von Wissens-, Verfahrens- und Technologiesprüngen
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Anteil der beteiligten Forschungseinrichtungen mit wahrgenommener Erschließung neuer Forschungsbereiche [%]
Istwert
83%
Zielzustand
75%
Datenquelle: Evaluation des österreichischen Sicherheitsforschungsprogramms KIRAS - Bericht 2019
Anteil der beteiligten Unternehmen mit wahrgenommener Erschließung neuer Forschungsbereiche [%]
Istwert
92%
Zielzustand
75%
Datenquelle: Evaluation des österreichischen Sicherheitsforschungsprogramms KIRAS - Bericht 2019
Ziel 4: Wachstum der heimischen Sicherheitswirtschaft
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Wertschöpfung-Fördersumme [Verhältnis]
Istwert
2,67Verhältnis
Zielzustand
2,00Verhältnis
Datenquelle: Evaluation des österreichischen Sicherheitsforschungsprogramms KIRAS - Bericht 2019
Ziel 5: Auf- und Ausbau von Exzellenz im Bereich Sicherheitsforschung
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Anteil beteiligter Forschungseinrichtungen mit wahrgenommener Aneignung von neuen Kompetenzen [%]
Istwert
95%
Zielzustand
65%
Datenquelle: Evaluation des österreichischen Sicherheitsforschungsprogramms KIRAS - Bericht 2019
Anteil beteiligter Unternehmen mit wahrgenommener Aneignung von neuen Kompetenzen [%]
Istwert
96%
Zielzustand
65%
Datenquelle: Evaluation des österreichischen Sicherheitsforschungsprogramms KIRAS - Bericht 2019
Ziel 6: Berücksichtigung gesellschaftlicher Fragestellungen in allen Aspekten der Sicherheitsforschung
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Anzahl der beteiligten Einrichtungen der Geistes-Sozial und Kulturwissens zur Anzahl der geförderten „Koop. F&E-Projekte“ [Verhältnis]
Istwert
1,15Verhältnis
Zielzustand
1,00Verhältnis
Datenquelle: Evaluation des österreichischen Sicherheitsforschungsprogramms KIRAS - Bericht 2019
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Förderung von Kooperativen F&E-Projekten
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Instrument C4 E-I Kooperationsprojekt lt. FFG-Instrumentenkoffer (2020):
Kooperative Forschungs- und Entwicklungsprojekte sind Kooperationen mehrerer Konsortialpartner, die in einem gemeinsamen Projekt mit definierten FuE-Zielen zusammenarbeiten. Das FuE-Projekt kann entweder als Industrielle Forschung (marktferner) oder Experimentelle Entwicklung (marktnäher) aufgesetzt werden.
siehe auch www.ffg.at/instrumente
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzierung von F&E-Dienstleistungen
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Instrument C17 F&E Dienstleistungen lt. FFG-Instrumentenkoffer (2020):
F&E-Dienstleistungen (F&E DL) sind definiert durch die Erfüllung eines vorgegebenen Ausschreibungsinhaltes in einem bestimmten Zeitraum. Die Leistungserbringung erfolgt durch F&E-Tätigkeiten. Die Leistung steht im öffentlichen Interesse und ist in geteilten Rechten durch den Auftragnehmer und durch den Auftraggeber zu verwerten. Allgemein gelten Dienstleistungen als F&E DL, wenn sie darauf ausgerichtet sind, neue Erkenntnisse zu gewinnen, unabhängig davon, ob es sich im Einzelnen um Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung handelt.
siehe auch www.ffg.at/instrumente
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Werkleistungen: Die administrativen Kosten, welche der FFG für die Abwicklung des gegenständlichen Förderprogramms entstehen, werden als Werkleistungen dargestellt.
Transferaufwand: Die dargestellten finanziellen Auswirkungen stellen geplante sowie tatsächlich eingetretene Zahlungen des BMLRT an die FFG dar. Betrachtet werden die in den Jahren 2019 und 2020 abgeschlossenen Ausführungsverträge für das gegenständliche Förderprogramm zum Thema Sicherheit. Jährliche Abweichungen zu den PLAN- und Istwerten ergeben sich entsprechend den Projektverläufen und den tatsächlichen jährlichen Mittelbedarfen.
Auf Grund der Regierungsneubildung Anfang 2020 und dem Übergang der Zuständigkeit des Programms KIRAS vom BMVIT aufs BMLRT, wurde ein Großteil der Budgetmittel als Rücklage übertragen. Um eine Rücklagenentnahme im Jahr 2020 zu vermeiden, wurde zwischen BMLRT und der FFG vereinbart, dass alles, was die liquiden Mittel überschreitet erst 2021 angefordert wird, worunter insbesondere die Mittel des AV 2019 gefallen sind. Dies wurde auch im ELAK zur Auszahlung der Mittelanforderung für das 4. Quartal 2020 mit GZ 2020-0.751.170 (BMLRT/Finanzierung/Beauftragungen) berücksichtigt.
Ansonst sind keine unerwarteten Probleme aufgetreten.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.