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Vorhaben

Förderprogramme zum Thema KOOPERATION WISSENSCHAFT-WIRTSCHAFT (2019-2021)

2021
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2019

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2021

Nettoergebnis in Tsd. €: -8.787

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Problemdefinition

In der EU liegt Österreich zusammen mit Finnland an der Spitze bezüglich des Anteils der Unternehmen, die mit Universitäten kooperieren. Die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft ist damit im internationalen Vergleich sehr gut ausgeprägt. Unternehmen, die mit Universitäten kooperieren, entwickeln häufiger technologisch „radikalere“ Innovationen als Unternehmen, die für ihre Innovationen nicht mit Universitäten kooperieren. Kooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft können damit eine wichtige Rolle bei den Bemühungen Österreichs spielen, in den Kreis der führenden Innovationsländer aufzusteigen.
In diesem Bereich fanden in den letzten Jahren intensive Bemühungen statt, die in den nächsten Jahren fortgesetzt werden sollen.
Während der letzten WFA-Periode durchgeführte externe Evaluierungen von COMET, BRIDGE und dem Innovationsscheck bestätigen die positive Wirkung der Förderprogramme.
Gemäß Ministerratsvortrag 25/22 vom 24. Juni 2020 „Investitionspaket für den Klimaschutz“ sind für das Jahr 2021 für das BMK zusätzliche konjunkturbelebende Mittel in Höhe von 100 Mio. € für den Klimaschutz vorgesehen. Davon werden € 2 Mio. für BRIDGE eingesetzt.
Klima- und Umweltschutz ist ein zentrales Thema in der angewandten Forschung. In Umsetzung des Regierungsprogramms 2020-2024 und des aktuellen Ressortschwerpunkts „Klimaschutz“ legen die Förderungsprogramme des BMK, sowohl bei FFG als auch AWS, im Jahr 2021 ein besonderes Augenmerk auf die Aspekte des Klimaschutzes. Hierbei gilt es, Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte mit besonderer Relevanz für den Klima- und Umweltschutz zu fördern. Eine entsprechende Steigerung der geförderten Projekte kann im Rahmen der Programme COMET und BRIDGE über folgende Maßnahme erreicht werden:
– Einführung von Klimaschutz- und Umweltkriteriums im Rahmen der Bewertung



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Handlungsleitend sind aus Sicht des BMK (vormals BMVIT) jedenfalls die FTI-Strategie der Bundesregierung: „Potentiale ausschöpfen, Dynamik steigern, Zukunft schaffen. Der Weg zum Innovation Leader.“ [Strategie der Bundesregierung für Forschung, Technologie und Innovation (2011) bis 2020], die FTI-Strategie 2030 (ab 2021), der FTI-Pakt 2021-2023 und die jeweiligen Regierungsprogramme, insbesondere das aktuell vorliegende Regierungsprogramm „Zusammen. Für unser Österreich. 2017-2022“. Zusätzlich werden auch einzelne themenspezifische UN-Nachhaltigkeitsziele/Sustainable Development Goals (SDGs) adressiert.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Weiterentwicklung und Transfer der Grundlagenforschung in Richtung wirtschaftlicher Anwendungen

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Wissenschaftliches Personal in COMET-Zentren [VZÄ]

Istwert

1.418

VZÄ

Zielzustand

1.200

VZÄ

Datenquelle: FFG

Durchschnittliche Patentanmeldungen aus COMET-Zentren [Anzahl]

Istwert

62,2

Anzahl

Zielzustand

50,0

Anzahl

Datenquelle: FFG

Ziel 2: Erhöhung der Kooperationsfähigkeit und -bereitschaft zwischen KMU und wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Innovationsschecks mit Selbstbehalt pro Jahr [Anzahl]

Istwert

180

Anzahl

Zielzustand

200

Anzahl

Datenquelle: FFG

Anteil der KMUs als Partner in BRIDGE (inkl. Nationalstiftung) [%]

Istwert

74

%

Zielzustand

45

%

Datenquelle: FFG

Ziel 3: Erleichterung des ForscherInnentransfers von den Universitäten zu den Unternehmen

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

ForscherInnen pro Projekt [Anzahl]

Istwert

2,5

Anzahl

Zielzustand

2,5

Anzahl

Datenquelle: FFG

Frauenbeschäftigungsquote innerhalb der eingereichten BRIDGE-Projekte [%]

Istwert

34

%

Zielzustand

26

%

Datenquelle: FFG


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Instrument Kompetenzzentrum, Plattform, Modul

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2
Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Instrument C8 Z Kompetenzzentrum lt. FFG-Instrumentenkoffer (2019 – 2021):
Das Kompetenzzentrum ist eine Forschungsplattform, in der Unternehmen und Wissenschaftspartner (Universitäten, Fachhochschulen, Forschungseinrichtungen) Forschungskapazitäten bündeln und aufbauen. Die inhaltliche Ausrichtung erfolgt entlang eines gemeinsam definierten Forschungsprogramms und orientiert sich an den Standards internationaler Spitzenforschung.
Instrument C8 P Plattform lt. FFG-Instrumentenkoffer (2019 – 2021):
Die K-Projekte sind eine Forschungsplattform, in der Unternehmen und Wissenschaftspartner (Universitäten, Fachhochschulen, Forschungseinrichtungen) Forschungskapazitäten bündeln und aufbauen. Die inhaltliche Ausrichtung erfolgt entlang eines gemeinsam definierten Forschungsprogramms und orientiert sich an den Standards internationaler Spitzenforschung.
siehe auch www.ffg.at/instrumente

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Wissenschaftstransfer

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2
Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Instrument C6 B Brückenschlag lt. FFG-Instrumentenkoffer (2019 – 2021):
Wissenschaftstransfer-Projekte sind grundlagennahe Forschungsprojekte, die als Kooperation zwischen Wissenschaft und Verwertern konzipiert sind, wobei der Schwerpunkt (mind. 80 %) der Arbeiten auf Seiten der wissenschaftlichen Partner liegt. Der Ursprung der Projekte muss in der wissenschaftlichen Forschung liegen. Beteiligte Unternehmen müssen (ggf.) die Restfinanzierung der Kosten der WissenschafterInnen übernehmen.
siehe auch www.ffg.at/instrumente

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überplanmäßig erreicht

Innovationsscheck mit Selbstbehalt

Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Instrument C2S Innovationsscheck mit Selbstbehalt lt. FFG-Instrumentenkoffer (2019 – 2021):
Der Innovationsscheck wird von kleinen und mittleren Unternehmen bei Forschungseinrichtungen für die Durchführung von Innovationsdienstleistungen (Potentialanalyse, Vorbereitung von F&E-Projekten, Konzepte) eingelöst. Damit wird der Einstieg in den Innovationsprozess und der Zugang zu externem Know-how erleichtert.
siehe auch www.ffg.at/instrumente

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überplanmäßig erreicht

Instrument F&E-Infrastruktur

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Instrument C21 F&E-Infrastruktur lt. FFG-Instrumentenkoffer (2019 – 2021):
F&E-Infrastrukturprojekte bestehen aus einem Modul „Infrastruktur-Anschaffung“ zur Förderung der Anschaffungskosten von F&E-Infrastruktur inklusive einem verpflichtenden Nutzungskonzept und optional aus einem weiteren Modul „Startphase“ zur geordneten Inbetriebnahme der geförderten Infrastruktur. Beide Module können im Rahmen einer „wirtschaftlichen Nutzung“ (Typ A) oder im Rahmen einer „nicht-wirtschaftlichen Nutzung“ (Typ B) umgesetzt bzw. gefördert werden.
siehe auch www.ffg.at/instrumente

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überplanmäßig erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2021

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-8.787

Tsd. Euro

Plan

-78.685

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

2.095

Tsd. Euro

Plan

4.305

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

6.692

Tsd. Euro

Plan

74.380

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

8.787

Tsd. Euro

Plan

78.685

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Werkleistungen: Die administrativen Kosten, welche der FFG für die Abwicklung des gegenständlichen Förderprogramms entstehen, werden als Werkleistungen dargestellt.
Transferaufwand: Die dargestellten finanziellen Auswirkungen stellen geplante sowie tatsächlich eingetretene Zahlungen des BMK (vormals BMVIT) an die FFG dar. Betrachtet werden die in den Jahren 2019, 2020 abgeschlossenen Ausführungsverträge bzw. die im Jahr 2021 abgeschlossene Gesamtbeauftragung zum gegenständliche Förderprogramm zum Thema Kooperation Wissenschaft Wirtschaft. Jährliche Abweichungen der IST-Werte zu den PLAN-Werten bzw. Verschiebungen bei den Zahlungsprofilen ergeben sich entsprechend den tatsächlichen Mittelbedarfen vor allem bei den COMET-Zentren.
Da im Zuge der Evaluierung nur ein vorgegebener Zeitraum dargestellt werden kann, sind die finanziellen Auswirkungen zu den gebündelten WFAs über deren Gesamtlaufzeit nicht vollständig darstellbar und somit nicht umfassend aussagekräftig. Die Darstellung bei der Evaluierung bezieht sich auf einen Ausschnitt von 3 Jahren, die tatsächliche Abwicklung der Ausführungsverträge erstreckt sich über einen längeren Zeitraum. Weiters können die IST-Zahlen zu 2022 und 2023 zum Zeitpunkt der Evaluierung Anfang 2022 noch nicht angegeben werden.
Es sind keine unerwarteten Probleme aufgetreten.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Verwaltungskosten für Unternehmen
Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen

Verwaltungskosten für Unternehmen

Die Kosten entstehen, wenn sich Unternehmen freiwillig dazu entscheiden einen Antrag zu stellen. Die Verwaltungskosten sind auf Grund der Vielzahl an Unternehmen und wissenschaftlichen Partnern, die an COMET-Zentren und COMET-Projekten beteiligt sind sehr schwer abzuschätzen und werden auch seitens der Konsortien nicht offengelegt.

Die Verwaltungskosten für Anträge im BRIDGE-Pro­gramm entsprechen einem durchschnittlichen Aufwand für FFG-Projektförderanträge. Durch Vereinheitlichung der FFG-Prozesse kann eine fortlaufende Vereinfachung der Antragsstellung erreicht werden. Auf Basis der letzten Programmevaluierung 2017/2018 bewerten ein Großteil der Fördernehmer den Antragsaufwand bei BRIDGE-Pro­jekten als „sehr gut“ bis „gut passend“, was auf einen sehr guten (im Sinne von niedrigen) Verwaltungskostenaufwand bei der Antragsstellung schließen lässt.

Der umfangreichen An­tragsphase steht aber eine langfristige und sehr hohe öffentliche Förderung gegenüber. Die Verwaltungskosten reduzieren sich bei Fortbestehen des Programms auf Grund der bereits gesammelten Erfahrungen der Partner und der Vielzahl an Wiedereinreichungen erfahrungs­gemäß deutlich. Eine faktische Erhebung der Verwaltungskosten bei Förderprogrammen scheint aus ho. Sicht nicht zielführend und bei detaillierter Abschätzung kosten- und zeitintensiv.

Gesamtbeurteilung

Die Kooperation von Wissenschaft und Wirtschaft in der angewandten Forschung fällt in die Wirkungsbereiche der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie sowie der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort. Die Förderung von unternehmerischer Spitzenforschung und von Kooperation zwischen Wissenschaft und angewandter Forschung ist auch im FTI-Pakt 2021-2023 verankert. Zur konkreten Umsetzung wurden Maßnahmen entwickelt, die an verschiedenen Schnittstellen innerhalb der Kooperationsstrukturen ansetzen. Österreich erreicht bei den Kooperationen im Innovation Scoreboard 2021 einen Wert von 197,9 und gehört damit zum europäischen Spitzenfeld (EU-Schnitt 135).

COMET
Im Hinblick auf die Ergebnisse der Evaluierung (Juni 2021) kann die Wirkung des COMET-Programms positiv bewertet werden. COMET ist demnach ein sehr erfolgreiches Programm: Die Wirtschaft wird durch Transfer von relevantem Wissen gestärkt, was sich insbesondere über die Anmeldung internationaler Patente zeigt. Außerdem gaben die Unternehmen in der Evaluierung an, dass es durch COMET zu Produkt-, Dienstleistungs- und Prozessinnovationen kommt. COMET stärkt die Wissenschaft vor allem dadurch, indem es Forschenden Zugang zu kooperativen Forschungsprojekten ermöglicht – das ist zumindest die Hauptmotivation der beteiligten Wissenschaftler. Der wichtigste Output sind Publikationen, besonders jene, die zusammen mit Unternehmenspartnern verfasst werden. Die wissenschaftlichen Partnerorganisationen sehen den Nutzen einerseits in der Erhöhung der eigenen Sichtbarkeit – national, aber auch international – und in der Erhöhung der Kooperationsintensität. Die vollständige Evaluierung kann unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.bmk.gv.at/themen/innovation/publikationen/evaluierungen/comet_evaluierung.html

Im Jahr 2021 wurden 6 COMET-Module und 3 K2-Zentren (neu-)bewilligt. In Bezug auf die gewählten Indikatoren im Rahmen der WFA zeigt sich eine positive Entwicklung. Sowohl der Stand an wissenschaftlichem Personal als auch die Patentanmeldungen wurden (über)erfüllt. Dies zeigt auch eine starke Resilienz der beteiligten Akteur:innen, da trotz der COVID-19 Pandemie die Ziele erreicht werden konnten.

Innovationsscheck mit Selbstbehalt
Im Jahr 2018 wurden die bisherigen Formate des Innovationsschecks zu einem Programm zusammengeführt (Innovationsscheck mit Selbstbehalt). Dieses Programm erfreut sich bei den Unternehmen seither großer Beliebtheit. Mit Ende 2021 wurde das Ziel, dass jährlich mindestens 200 Innovationsschecks pro Jahr eingelöst werden, nicht gänzlich erreicht, da aufgrund der Pandemie die Innovationstätigkeit einiger KMUs zurückgegangen ist.

BRIDGE
Die Zielwerte für das BRIDGE-Programm wurden zur Gänze erreicht. Der deutlich übererfüllte KMU-Anteil (74% gegenüber 45%) kann dadurch erklärt werden, dass die BRIDGE-Evaluierung 2018 den Bedarf zusätzlicher Maßnahmen zur höheren Beteiligung von KMUs ergeben hat und daher die Möglichkeit geschaffen wurde, den Beitrag der KMUs ausschließlich in Form von in-kind-Leistungen zu erbringen. Die Anzahl junger universitärer Forscher:innen und die Frauenbeschäftigungsquote wurden ebenfalls erreicht. Bezüglich der Frauenbeschäftigung zeigt sich ein deutlicher Sprung gegenüber dem gesetzten Zielwert. Die deutliche Steigerung lässt sich auf Basis des vorhandenen Datenmaterials nicht ausreichend erklären und könnte nur auf Basis einer externen Evaluierung eruiert werden. Insgesamt hat das Programm ein sehr hohes Alleinstellungsmerkmal in der österreichischen FTI-Programmlandschaft.

Forschungsinfrastruktur
Das Förderprogramm für Forschungsinfrastruktur wurde bisher in den Jahren 2016, 2018 und 2020 ausgeschrieben. Im Rahmen der 3. Ausschreibung F&E-Infrastrukturförderung (Ausschreibungszeitraum 22.4.2020 bis 14.10.2020) wurden insgesamt 68 Anträge eingereicht, davon 10 von der Jury zur Förderung empfohlen. Die mehrfache Überzeichnung zeigt den Bedarf der Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, bisherige Mittel wurden ausschließlich von der Nationalstiftung zur Verfügung gestellt.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen