Vorhaben
Förderprogramme zum Thema KOOPERATION WISSENSCHAFT-WIRTSCHAFT (2019-2021)
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2019
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2021
Nettoergebnis in Tsd. €: -8.787
Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Weiterentwicklung und Transfer der Grundlagenforschung in Richtung wirtschaftlicher Anwendungen
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Wissenschaftliches Personal in COMET-Zentren [VZÄ]
Istwert
1.418VZÄ
Zielzustand
1.200VZÄ
Datenquelle: FFG
Durchschnittliche Patentanmeldungen aus COMET-Zentren [Anzahl]
Istwert
62,2Anzahl
Zielzustand
50,0Anzahl
Datenquelle: FFG
Ziel 2: Erhöhung der Kooperationsfähigkeit und -bereitschaft zwischen KMU und wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Innovationsschecks mit Selbstbehalt pro Jahr [Anzahl]
Istwert
180Anzahl
Zielzustand
200Anzahl
Datenquelle: FFG
Anteil der KMUs als Partner in BRIDGE (inkl. Nationalstiftung) [%]
Istwert
74%
Zielzustand
45%
Datenquelle: FFG
Ziel 3: Erleichterung des ForscherInnentransfers von den Universitäten zu den Unternehmen
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
ForscherInnen pro Projekt [Anzahl]
Istwert
2,5Anzahl
Zielzustand
2,5Anzahl
Datenquelle: FFG
Frauenbeschäftigungsquote innerhalb der eingereichten BRIDGE-Projekte [%]
Istwert
34%
Zielzustand
26%
Datenquelle: FFG
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Instrument Kompetenzzentrum, Plattform, Modul
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Instrument C8 Z Kompetenzzentrum lt. FFG-Instrumentenkoffer (2019 – 2021):
Das Kompetenzzentrum ist eine Forschungsplattform, in der Unternehmen und Wissenschaftspartner (Universitäten, Fachhochschulen, Forschungseinrichtungen) Forschungskapazitäten bündeln und aufbauen. Die inhaltliche Ausrichtung erfolgt entlang eines gemeinsam definierten Forschungsprogramms und orientiert sich an den Standards internationaler Spitzenforschung.
Instrument C8 P Plattform lt. FFG-Instrumentenkoffer (2019 – 2021):
Die K-Projekte sind eine Forschungsplattform, in der Unternehmen und Wissenschaftspartner (Universitäten, Fachhochschulen, Forschungseinrichtungen) Forschungskapazitäten bündeln und aufbauen. Die inhaltliche Ausrichtung erfolgt entlang eines gemeinsam definierten Forschungsprogramms und orientiert sich an den Standards internationaler Spitzenforschung.
siehe auch www.ffg.at/instrumente
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Wissenschaftstransfer
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Instrument C6 B Brückenschlag lt. FFG-Instrumentenkoffer (2019 – 2021):
Wissenschaftstransfer-Projekte sind grundlagennahe Forschungsprojekte, die als Kooperation zwischen Wissenschaft und Verwertern konzipiert sind, wobei der Schwerpunkt (mind. 80 %) der Arbeiten auf Seiten der wissenschaftlichen Partner liegt. Der Ursprung der Projekte muss in der wissenschaftlichen Forschung liegen. Beteiligte Unternehmen müssen (ggf.) die Restfinanzierung der Kosten der WissenschafterInnen übernehmen.
siehe auch www.ffg.at/instrumente
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überplanmäßig erreicht
Innovationsscheck mit Selbstbehalt
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Instrument C2S Innovationsscheck mit Selbstbehalt lt. FFG-Instrumentenkoffer (2019 – 2021):
Der Innovationsscheck wird von kleinen und mittleren Unternehmen bei Forschungseinrichtungen für die Durchführung von Innovationsdienstleistungen (Potentialanalyse, Vorbereitung von F&E-Projekten, Konzepte) eingelöst. Damit wird der Einstieg in den Innovationsprozess und der Zugang zu externem Know-how erleichtert.
siehe auch www.ffg.at/instrumente
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überplanmäßig erreicht
Instrument F&E-Infrastruktur
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Instrument C21 F&E-Infrastruktur lt. FFG-Instrumentenkoffer (2019 – 2021):
F&E-Infrastrukturprojekte bestehen aus einem Modul „Infrastruktur-Anschaffung“ zur Förderung der Anschaffungskosten von F&E-Infrastruktur inklusive einem verpflichtenden Nutzungskonzept und optional aus einem weiteren Modul „Startphase“ zur geordneten Inbetriebnahme der geförderten Infrastruktur. Beide Module können im Rahmen einer „wirtschaftlichen Nutzung“ (Typ A) oder im Rahmen einer „nicht-wirtschaftlichen Nutzung“ (Typ B) umgesetzt bzw. gefördert werden.
siehe auch www.ffg.at/instrumente
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überplanmäßig erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Werkleistungen: Die administrativen Kosten, welche der FFG für die Abwicklung des gegenständlichen Förderprogramms entstehen, werden als Werkleistungen dargestellt.
Transferaufwand: Die dargestellten finanziellen Auswirkungen stellen geplante sowie tatsächlich eingetretene Zahlungen des BMK (vormals BMVIT) an die FFG dar. Betrachtet werden die in den Jahren 2019, 2020 abgeschlossenen Ausführungsverträge bzw. die im Jahr 2021 abgeschlossene Gesamtbeauftragung zum gegenständliche Förderprogramm zum Thema Kooperation Wissenschaft Wirtschaft. Jährliche Abweichungen der IST-Werte zu den PLAN-Werten bzw. Verschiebungen bei den Zahlungsprofilen ergeben sich entsprechend den tatsächlichen Mittelbedarfen vor allem bei den COMET-Zentren.
Da im Zuge der Evaluierung nur ein vorgegebener Zeitraum dargestellt werden kann, sind die finanziellen Auswirkungen zu den gebündelten WFAs über deren Gesamtlaufzeit nicht vollständig darstellbar und somit nicht umfassend aussagekräftig. Die Darstellung bei der Evaluierung bezieht sich auf einen Ausschnitt von 3 Jahren, die tatsächliche Abwicklung der Ausführungsverträge erstreckt sich über einen längeren Zeitraum. Weiters können die IST-Zahlen zu 2022 und 2023 zum Zeitpunkt der Evaluierung Anfang 2022 noch nicht angegeben werden.
Es sind keine unerwarteten Probleme aufgetreten.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Die Kosten entstehen, wenn sich Unternehmen freiwillig dazu entscheiden einen Antrag zu stellen. Die Verwaltungskosten sind auf Grund der Vielzahl an Unternehmen und wissenschaftlichen Partnern, die an COMET-Zentren und COMET-Projekten beteiligt sind sehr schwer abzuschätzen und werden auch seitens der Konsortien nicht offengelegt.
Die Verwaltungskosten für Anträge im BRIDGE-Programm entsprechen einem durchschnittlichen Aufwand für FFG-Projektförderanträge. Durch Vereinheitlichung der FFG-Prozesse kann eine fortlaufende Vereinfachung der Antragsstellung erreicht werden. Auf Basis der letzten Programmevaluierung 2017/2018 bewerten ein Großteil der Fördernehmer den Antragsaufwand bei BRIDGE-Projekten als „sehr gut“ bis „gut passend“, was auf einen sehr guten (im Sinne von niedrigen) Verwaltungskostenaufwand bei der Antragsstellung schließen lässt.
Der umfangreichen Antragsphase steht aber eine langfristige und sehr hohe öffentliche Förderung gegenüber. Die Verwaltungskosten reduzieren sich bei Fortbestehen des Programms auf Grund der bereits gesammelten Erfahrungen der Partner und der Vielzahl an Wiedereinreichungen erfahrungsgemäß deutlich. Eine faktische Erhebung der Verwaltungskosten bei Förderprogrammen scheint aus ho. Sicht nicht zielführend und bei detaillierter Abschätzung kosten- und zeitintensiv.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.