Vorhaben
Abkommen zwischen Island und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2017
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2017
Nettoergebnis in Tsd. €: 1.996
Vorhabensart: Über- oder zwischenstaatliche Vereinbarung
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Förderung der Wirtschaftsbeziehungen und Steigerung der Standortattraktivität Österreichs
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Steigerung der Direktinvestitionen
Ausgangszustand 2016:
Gemäß den Informationen der OeNB gibt es keine maßgeblichen Direktinvestitionen von isländischen Unternehmen in Österreich bzw. umgekehrt.
Zielzustand 2022:
Steigerung des Investitionsvolumens über dem nominellen Wachstum.
Istzustand 2022:
2017 sind Investitionen in Höhe von ca. € 130 Mio. von Österreich nach Island erfolgt. Die Investitionen sind über die Jahre (2017-2021) gestiegen und betrugen im Jahr 2021 rd. € 240 Mio. Dies stellt eine Steigerung von 84% dar, d.h. im Durchschnitt eine Steigerung von 22,7% im Jahr. Das durchschnittliche Wirtschaftswachstum weltweit im Zeitraum 2017-2021 betrug laut den Daten der Weltbank (https://data.worldbank.org/indicator/NY.GDP.MKTP.KD.ZG) 2,42%. Somit hatten die Investitionen eine überdurchschnittlich positive Entwicklung.
Datenquelle:
Auswertung OeNB
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
überplanmäßig erreicht
Ziel 2: Erzielung von Transparenz und Amtshilfe nach dem OECD-Standard in der steuerlichen Zusammenarbeit
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
OECD-Standard konforme Abkommen [Anzahl]
Istwert
43Anzahl
Zielzustand
41Anzahl
Datenquelle: Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes: Austria 2018 (Second Round)
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Beseitigung der Doppelbesteuerung für Aktiveinkünfte gemäß dem internationalen Standard
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Derzeit kommt es – mangels eines entsprechenden Abkommens – zu keiner auf Gegenseitigkeit beruhenden Vermeidung der Doppelbesteuerung bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten österreichischer Unternehmen in Island. Dies führt trotz Bestehen innerstaatlicher Maßnahmen zur Beseitigung der Doppelbesteuerung (Verordnung BGBl. II Nr. 474/2002 zu § 48 Bundesabgabenordnung (BAO)) zu einer einseitigen budgetären Belastung Österreichs. Durch den Abschluss des Abkommens kommt es zu einer dem OECD-Musterabkommen entsprechenden Aufteilung der Besteuerungsrechte zwischen Österreich und Island.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Beseitigung der Doppelbesteuerung für Passiveinkünfte gemäß dem internationalen Standard
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Derzeit kommen – mangels eines entsprechenden Abkommens – die nationalen Steuersätze für Passiveinkünfte (Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren) zur Anwendung. Das bedeutet, dass auf Dividenden von Island derzeit bis zu 20 % an Quellensteuern eingehoben werden können. Bei Zinsen sind es 10 % und bei Lizenzgebühren 20 %. Nunmehr ist im Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ein maximaler Quellensteuersatz in Höhe von 15 % bei Portfoliodividenden vorgesehen; für Schachteldividenden besteht ein begrenztes Besteuerungsrecht des Quellenstaats in Höhe von 5 %. Für Zinseinkünfte ist ein maximaler Quellensteuersatz von 10 % vorgesehen, wobei umfangreiche Ausnahmen vorgesehen sind, die zur vollständigen Entlastung von Zinszahlungen im Quellenstaat führen.
Für Lizenzzahlungen ist ein maximaler Quellensteuersatz von 5 % vorgesehen.
Somit erfolgt eine Zuteilung des Besteuerungsrechts bei Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren gemäß den Grundsätzen des OECD-Musterabkommens, soweit dies mit den außensteuerrechtlichen Positionen der beiden Staaten vereinbar ist.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Implementierung des neuen OECD-Standards der steuerlichen Transparenz und Amtshilfebereitschaft
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Derzeit kann – mangels eines entsprechenden Abkommens – kein steuerlicher Informationsaustausch mit Island nach dem neuen OECD-Standard erfolgen. Durch die Aufnahme einer entsprechenden Bestimmung in das Abkommen erfüllt Österreich seine internationalen Verpflichtungen zur Umsetzung des OECD-Standards betreffend die Übermittlung steuerlich relevanter Informationen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Erträge:
Die erwarteten und tatsächlichen finanziellen Auswirkungen betreffen die Auswirkungen der Beschränkung des Quellensteuersatzes für Zinsen entsprechend dem OECD-Standard. Die aus Island nach Österreich fließenden Zinsen können infolge des DBA-Abschlusses nicht mehr mit dem innerstaatlichen Quellensteuersatz von 22 % besteuert werden. Stattdessen wird der Steuersatz gem. Artikel 11 DBA-Island auf 0 % gesenkt. Somit entstehen positive Auswirkungen auf den Haushalt in Höhe von 22 % der aus Island nach Österreich fließenden Zinszahlungen.
Diese wurden mithilfe einer eigens dafür beantragten Auswertung durch die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) ermittelt. Aufgrund einer Änderung der Investitionsart (Desinvestition aus verzinslichen Wertpapieren) waren die Zinsflüsse zum Zeitpunkt des Abschlusses unter dem erwarteten Niveau. Daher ist die positive Auswirkung auf das Budget niedriger als erwartet.
Transferaufwand:
Die Eingaben hinsichtlich Transferaufwand in der ursprünglichen WFA betreffen Dividenden und Lizenzgebühren. Hierzu sind aufgrund der Vertraulichkeit keine Daten von der OeNB verfügbar, daher konnten die Werte nicht überprüft und in der obigen Darstellung nicht berücksichtigt werden.
Allgemein sind die Investitionen von Österreich in Island über die Jahre hinweg gestiegen und betrugen im Jahr 2021 rd. € 240 Mio. Somit hatte das DBA eine positive Auswirkung auf die Stärke der finanziellen Verflechtungen zwischen den zwei Staaten.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
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