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Vorhaben

Garantieübernahmen der Austria Wirtschaftsservice GmbH nach § 1 und § 11 Garantiegesetz 1977 – aws-Garantierichtlinie 2019

2023
Vorhaben überwiegend erreicht

Finanzjahr: 2019

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2019

Nettoergebnis in Tsd. €: -8.277

Vorhabensart: sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Die Zielgruppe („Betroffenen“) dieses Vorhabens sind insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und im beihilfefreien Bereich auch große Unternehmen.
Bei der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung (aws) handelt es sich um eine zu 100 % im Anteilsbesitz des Bundes befindliche Förderinstitution, die u.a. investitionsbereiten Unternehmen der Zielgruppe durch die Übernahme von Haftungen ermöglicht, Finanzierungsanforderungen von Banken zu erfüllen. Studien belegen zwar die steigende Investitionsbereitschaft österreichischer Unternehmen, diese sind jedoch – trotz im Vergleich zu Vorjahren besseren Chancen auf eine positive Erledigung von Kreditanträgen – weiterhin mit Kreditablehnungen bzw. Kreditkürzungen konfrontiert. Unternehmensseitig werden als Hauptgründe fehlende Sicherheiten und zu geringe Bonität des potenziellen Kreditnehmers bzw. der potenziellen Kreditnehmerin genannt.
Die rechtliche Basis für die Übernahme entsprechender Haftungen (Garantien) bildet das Garantiegesetz 1977 in der geltenden Fassung. Gemäß § 1 Abs. 3 Garantiegesetz hat der Bundesminister für Finanzen unter Beachtung der verfahrensmäßigen und inhaltlichen Vorschriften des europäischen Beihilfenkontrollrechts Richtlinien zu erlassen, die insbesondere Regelungen zur Festlegung des Kreises der begünstigten Unternehmen, zu Ausmaß und Ausgestaltung der von der aws zu übernehmenden Garantien und zu den Grundsätzen der Festlegung von Garantieentgelten für Garantien gemäß § 1 Garantiegesetz (sog. „Inlandsgarantien“) enthalten. Eine ähnliche Verpflichtung sieht § 11 Abs. 4 Garantiegesetz zur Unterstützung der Finanzierung von Auslandsprojekten österreichischer Unternehmen vor. Die Richtlinien werden jeweils an aktuelle Entwicklungen im Finanzmarktbereich, im Förderungsgeschäft, sowie an die aktuellen Budgetziele angepasst.
Die derzeit gültige Richtlinie (aws-Garantierichtlinie 2017) sowie die Programmdokumente „Garantien für Kreditfinanzierungen“ (Inlandsgarantien), „Garantien für Internationalisierungsprojekte“ (Internationalisierungsgarantien) und „Garantie für Mezzaninfinanzierungen“ (Mezzaninfinanzierung) vom 1. Jänner 2017 ermöglicht Garantieübernahmen für Anträge bis zum 30. Juni 2019.
Mit der neuen Richtlinie werden unter anderem folgende Punkte aus dem Regierungsprogramm 2017-2022 umgesetzt:
-) Nutzerfreundlichkeit für Unternehmen verbessern
-) Erhöhung des Garantievolumens (durch die aws)
-) Garantieübernahmen für Unternehmenskredite ausweiten
-) Politisch-strategische Steuerung des BMF verstärken
Die neue Richtlinie tritt mit 1.7.2019 in Kraft und gilt bis 31. Dezember 2022. Garantieansuchen auf Grund dieser Richtlinie können bis 30. Juni 2022 eingebracht werden, wobei über diese Ansuchen bis spätestens 31. Dezember 2022 entschieden werden muss.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Das Vorhaben unterstützt die Umsetzung des Ziels der Stärkung von Investitionen, Unternehmensfinanzierung und Kapitalmarkt gemäß Regierungsprogramm 2017-2022 „Zusammen. Für unser Österreich.“ und es besteht ein Konnex zu den EU 2020 Zielen (verbesserter Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten zu annehmbaren Konditionen für Unternehmen, insbesondere für KMU).

Das Vorhaben trägt zum UN-Nachhaltigkeitsziel 8, Unterziel 3 (SDG 8.3 „Entwicklungsorientierte Politiken fördern, die produktive Tätigkeiten, die Schaffung menschenwürdiger Arbeitsplätze, Unternehmertum, Kreativität und Innovation unterstützen und die Formalisierung und das Wachstum von Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen unter anderem durch den Zugang zu Finanzdienstleistungen begünstigen“), zum UN-Nachhaltigkeitsziel 9, Unterziel 4 (SDG 9.4 „Bis 2030 die Infrastruktur modernisieren und die Industrien nachrüsten, um sie nachhaltig zu machen, mit effizienterem Ressourceneinsatz und unter vermehrter Nutzung sauberer und umweltverträglicher Technologien und Industrieprozesse, wobei alle Länder Maßnahmen entsprechend ihren jeweiligen Kapazitäten ergreifen“) und zum UN-Nachhaltigkeitsziel 12, Unterziel 6 (SDG 12.6 „Die Unternehmen, insbesondere große und transnationale Unternehmen, dazu ermutigen, nachhaltige Verfahren einzuführen und in ihre Berichterstattung Nachhaltigkeitsinformationen aufzunehmen“) bei.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Verbesserter Finanzierungszugang für Unternehmen

Beschreibung des Ziels

Ziel ist die Finanzierung und Förderung von volkswirtschaftlich wünschenswerten unternehmerischen Investitions- und Wachstumsprojekten zu erleichtern oder zu ermöglichen.
Messbar gemacht wird dieses Ziel durch die Anzahl der übernommenen Garantien und das dazugehörige Obligo, da dies direkt die Bereitschaft der Unternehmen zu Durchführung von Investitions- und Wachstumsprojekten widerspiegelt.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Durchschnittliche Anzahl der Garantieübernahmen [Anzahl]

Istwert

88,0

Anzahl

Zielzustand

117,0

Anzahl

Datenquelle: Austria Wirtschaftsservice GmbH

Durchschnittliches übernommenes Obligo [Mio. €]

Istwert

191,2

Mio. €

Zielzustand

208,5

Mio. €

Datenquelle: Austria Wirtschaftsservice GmbH

Ziel 2: Erhöhte Fähigkeit von Unternehmen zur Durchführung von Wachstumsprojekten und von Projekten in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Umweltschutz und Energieeffizienz

Beschreibung des Ziels

Ziel ist die Fähigkeit von Unternehmen zur Durchführung von Wachstumsprojekten und von Projekten zur Überleitung von Ergebnissen wissenschaftlich-technischer Forschung in vermarktbare Produkte, Verfahren und Dienstleistungen zu stärken sowie die Schaffung von Anreizen für Unternehmen zur verstärkten Durchführung allgemeiner Umweltschutz- sowie Energieeffizienzmaßnahmen.
Messbar gemacht wird dieses Ziel durch die Höhe des Projektvolumens der übernommenen Garantien, die direkt daran geknüpfte Einschätzung der dadurch geschaffenen Arbeitsplätze und den sich aus den Projektübernahmen ergebenden Förderbarwert. Aufgrund einiger im langjährigen Verlauf untypisch großer Projekte im Jahr 2018 wird für die Zieldefinition das Jahr 2018 ausgeklammert.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Durchschnittliches Projektvolumen [Mio. €]

Istwert

527,6

Mio. €

Zielzustand

356,6

Mio. €

Datenquelle: Austria Wirtschaftsservice GmbH

Durchschnittlich geschaffene Arbeitsplätze [Anzahl]

Istwert

1.059

Anzahl

Zielzustand

570

Anzahl

Datenquelle: Austria Wirtschaftsservice GmbH

Durchschnittlicher Förderbarwert [Mio. €]

Istwert

11,83

Mio. €

Zielzustand

9,44

Mio. €

Datenquelle: Austria Wirtschaftsservice GmbH

Ziel 3: Erhöhte Internationalisierung der österreichischen Wirtschaft durch Unterstützung von Beteiligungsvorhaben im Ausland durch österreichische Unternehmen

Beschreibung des Ziels

Ziel ist die Finanzierung und Förderung von volkswirtschaftlich wünschenswerten unternehmerischen Investitionsprojekten zu erleichtern oder zu ermöglichen.
Messbar gemacht wird dieses Ziel durch die Anzahl der übernommenen Garantien und das dazugehörige Obligo und Projektvolumen, da dies direkt die Bereitschaft der Unternehmen zu Investitionsprojekten widerspiegelt.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Durchschnittliche Anzahl der Garantieübernahmen für Auslandsgarantien im Garantiegesetz [Anzahl]

Istwert

4

Anzahl

Zielzustand

13

Anzahl

Datenquelle: Austria Wirtschaftsservice GmbH


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Inlandsgarantien gemäß § 1 Garantiegesetz iVm der aws-Garantierichtlinie 2019

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Garantiefähig ist die langfristige Finanzierung von Investitionen in den Schwerpunkten Wachstum und Beteiligungen, Forschung, Entwicklung und Innovation und Umweltschutz oder Energieeffizienz.
Die Richtlinie richtet sich an Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Österreich.
Garantiefähig ist die langfristige Finanzierung von folgenden Schwerpunkten:
– Investitionen in Wachstum und Beteiligungen;
– Investitionen in Forschung, Entwicklung und Innovation;
– Investitionen in Umweltschutz oder Energieeffizienz.
Förderungsart:
Garantie, wobei die Garantiequote bis zu 80 % der garantiefähigen Finanzierungsmittel beträgt.
Finanzierungsvolumen:
Die Obergrenze des garantierten Obligos darf pro Projekt den Betrag von EUR 25 Mio. nicht überschreiten. Pro Unternehmen gilt grundsätzlich die Obergrenze von EUR 40 Mio. an insgesamt aushaftendem aws-Obligo. Bei Garantien für Unternehmen, die Teil einer Gruppe verbundener Unternehmen sind, gilt ebenso die Obergrenze von EUR 40 Mio. an aushaftendem aws-Obligo für die gesamte Gruppe.
Von diesen Obergrenzen kann in begründeten Einzelfällen abgewichen werden. Hierfür ist erforderlich, dass:
– das Unternehmen eine gute Bonität aufweist,
– das Projekt einen deutlichen, positiven volkswirtschaftlichen Mehrwert bietet, und
– der Aufsichtsrat seine Zustimmung erteilt.
Laufzeit:
Die maximale Garantielaufzeit beträgt 20 Jahre für Investitionsfinanzierungen bzw. maximal 5 Jahre bei Finanzierungen ohne aktivierungsfähige Aufwendungen (inklusive tilgungsfreier Zeiträume von maximal 3 Jahren).
Kosten:
Die Höhe des Garantieentgelts richtet sich nach der Risikoeinstufung, welches im Rahmen der Prüfung des jeweiligen Projektes durchgeführt wird. Das Garantieentgelt beträgt jedoch mindestens 0,3 % p.a. des laut Tilgungsplan der Garantievereinbarung garantierten Finanzierungsbetrags im Ausmaß der Garantiequote. Unter der Voraussetzung einer schadloshaltungsneutralen Kofinanzierung mit anderen Risikoträgern (z.B.: Rückgarantie durch den Europäischen Investitionsfonds EIF) kann das Mindestentgelt auch unterschritten werden. Details sind in den Konditionenblättern der aws angeführt.
Bei Ausstellung einer Kreditgarantiepromesse mit der Gültigkeitsdauer von 6 Monaten beträgt das einmalige Promessenentgelt 0,3 % p.a. des zugesagten Garantieobligos.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überwiegend erreicht

Auslandsgarantien gemäß § 11 Garantiegesetz iVm der aws-Garantierichtlinie 2019

Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Garantiefähig sind Finanzierungen für ausländische Wachstumsprojekte von wirtschaftlich selbständigen, gewerblichen Unternehmen mit Sitz oder Betriebstätte im Inland sowie die Übernahme von Beteiligungen an bestehenden Unternehmen.
Für Beteiligungsprojekte im Ausland können nur dann Garantien übernommen werden, wenn ein bedeutender Teil der Wertschöpfung und der Arbeitsplätze in Österreich geschaffen oder gesichert wird. Diese Projekte haben einen bedeutenden volkswirtschaftlichen Mehrwert („sehr hohe volkswirtschaftliche Wirkung“) für den Wirtschaftsstandort Österreich aufzuweisen. Darüber hinaus müssen Beteiligungsprojekte im Ausland:
– den langfristigen, strategischen Zielen des garantiewerbenden Unternehmens entsprechen;
– positiv zur wirtschaftlichen Entwicklung des garantiewerbenden Unternehmens beitragen;
– plausibel und die Projektziele erreichbar sein;
– unter der federführenden Verantwortlichkeit, insbesondere im Hinblick auf die kommerzielle und technische Betreuung, des garantiewerbenden Unternehmens sein.
Nicht garantiefähig sind Projekte in Ländern, in denen eine Beteiligungsgarantie G4 aus Gründen des zu hohen Risikos nicht gewährt wird.
Kosten:
Die Garantienehmerin bzw. der Garantienehmer hat für die Dauer der vereinbarten Garantielaufzeit ein Garantieentgelt an die aws zu entrichten. Die Höhe richtet sich nach der Risikoeinstufung, welche im Rahmen der Prüfung des jeweiligen Projektes durchgeführt wird. Bei Beteiligungsprojekten im Ausland ist eine Bewertung anhand des wirtschaftlichen und politischen Risikos des Ziellandes bzw. der Zielregion vorzunehmen. Hierbei sind aussagekräftige Länderrisikoeinstufungen, wie sie von der Organisation für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) oder anerkannten Ratingagenturen (wie z.B. Moody’s, S&P) verwendet werden, heranzuziehen. Die begründete Risikobewertung hat bei der Errechnung des Garantieentgeltes entsprechende Berücksichtigung zu finden und ist zu dokumentieren.
Das Garantieentgelt beträgt mindestens 0,3 % p.a. des laut Tilgungsplan der Garantievereinbarung garantierten Finanzierungsbetrags im Ausmaß der Garantiequote. Unter der Voraussetzung einer schadloshaltungsneutralen Kofinanzierung mit anderen Risikoträgern (z.B. Rückgarantie durch den Europäischen Investitionsfonds) kann das Mindestentgelt auch unterschritten werden. Details sind in den Konditionenblättern der aws angeführt.
Bei Ausstellung einer Kreditgarantiepromesse mit der Gültigkeitsdauer von 6 Monaten beträgt das einmalige Promessenentgelt 0,3 % p.a. des zugesagten Garantieobligos.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

nicht erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2019 - 2023
2019
2020
2021
2022
2023

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-8.277

Tsd. Euro

Plan

-27.910

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

7.366

Tsd. Euro

Plan

10.130

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

911

Tsd. Euro

Plan

17.780

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

8.277

Tsd. Euro

Plan

27.910

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-1.071

Tsd. Euro

Plan

-1.360

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

1.071

Tsd. Euro

Plan

1.360

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

1.071

Tsd. Euro

Plan

1.360

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-2.959

Tsd. Euro

Plan

-7.580

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

2.048

Tsd. Euro

Plan

2.800

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

911

Tsd. Euro

Plan

4.780

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

2.959

Tsd. Euro

Plan

7.580

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-2.327

Tsd. Euro

Plan

-9.100

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

2.327

Tsd. Euro

Plan

2.950

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

6.150

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

2.327

Tsd. Euro

Plan

9.100

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-1.920

Tsd. Euro

Plan

-9.870

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

1.920

Tsd. Euro

Plan

3.020

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

6.850

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

1.920

Tsd. Euro

Plan

9.870

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die Position „Werkleistungen“ stellt den Zuschuss des Bundes für den Abwicklungsaufwand (Personal– und Sachaufwand) für die Abwicklung der Inlands- und Internationalisierungsgarantien gemäß Garantiegesetz 1977, der nicht durch Bearbeitungs- und Abänderungsentgelte bzw. Garantieentgeltteile (d. i. bei beihilfenfreien Garantien die Verwaltungskostenkomponente) gedeckt ist, dar. Sowohl bei den Plan- als auch bei den Ist-Werten werden die aussagekräftigeren Daten des Finanzierungshaushaltes dargestellt. Für das Jahr 2019 beinhaltet der Planwert aufgrund des Inkrafttretens der Richtlinie per 1. Juli 2019 nur den Aufwand für das zweite Halbjahr 2019, weshalb auch beim Ist-Wert nur der halbe Jahreswert (2019: 2.142) dargestellt wird. Aufgrund von Kosteneinsparungen und der Verteilung der Fixkosten auf eine größere Zahl von Förderprogrammen (z. B. Abwicklung Investitionsprämie) ist der Abwicklungsaufwand über die Laufzeit der Richtlinie durchgängig geringer ausgefallen als geplant.

Die Position „Transferaufwand“ stellt die Beträge des Bundes zur Schadloshaltung gemäß Garantiegesetz 1977 für die Garantien der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) dar. Die budgetierten Werte beruhten auf aws-Annahmen der zu erwartenden Ausfälle und beinhalten vor allem Ausfälle aus Garantieübernahmen der Vergangenheit. Die Ist-Werte geben die nicht durch Garantieentgelte und Rückflüsse gedeckten Auszahlungen der aws aufgrund Garantieinanspruchnahmen wieder. Aufgrund insolvenzrechtlicher Maßnahmen während der COVID-19-Pandemie und der COVID-19-Unterstützungsmaßnahmen ist im Stammgeschäft eine geringere Zahl an garantierten Krediten ausgefallen, als zum Zeitpunkt der Erstellung der WFA erwartet.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Unternehmen
Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Unternehmen

Subdimension(en)

  • Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen

Durch das Vorhaben konnte für 277 Unternehmen der Zugang zu Finanzierungen erleichtert oder ermöglicht werden. Zum Zeitpunkt der Erstellung der WFA war geplant, dass das Vorhaben über die Laufzeit 351 Unternehmen (117 Unternehmen p. a.) einen besseren Zugang zu Finanzmitteln ermöglicht. Über die Laufzeit der Richtlinie konnten durch aws Garantieübernahmen bei den Inlandsgarantien mit einem Garantieobligo von 573,52 Mio. Euro ein Projektvolumen von 1.582,65 Mio. Euro gehebelt werden. In Summe konnten dadurch Arbeitsplätze im Ausmaß von rund 3.178 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) geschaffen werden. Der Förderungsbarwert betrug über die Laufzeit der Richtlinie 35,48 Mio. Euro. Zum Zeitpunkt der Erstellung der WFA war geplant, dass der Förderbarwert des Vorhabens über die Laufzeit 28,32 Mio. Euro (9,44 Mio. Euro p. a.) erreicht.

Gesamtbeurteilung

Ziel des Vorhabens war, die Übernahme von Garantien der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung (aws) zu ermöglichen. Dadurch soll es Unternehmen erleichtert werden, Zugang zu Finanzierungen zu erhalten und somit zusätzliche Investitionen zur nachhaltigen Stärkung der österreichischen Wirtschaft zu tätigen. Auf der rechtlichen Basis des Garantiegesetzes 1977 wurden zu diesem Zweck Richtlinien für die aws erlassen.

Als Kennzahlen wurden u. a. die Anzahl der Garantieübernahmen, die Höhe des übernommenen Obligos, das geförderte Projektvolumen und die Anzahl der geschaffenen Arbeitsplätze definiert. Einige Ziele konnten nicht in voller Höhe erreicht werden.

Ziel 1: Verbesserter Finanzierungszugang für Unternehmen
Durch die Garantieübernahme der aws wird der Zugang zu Kreditfinanzierungen für Unternehmen verbessert oder überhaupt erst ermöglicht. Die Zielerreichung wird durch die Anzahl der Garantieübernahmen und die Höhe des übernommenen Obligos gemessen. Mit durchschnittlich 88 Garantieübernahmen p. a. und einem durchschnittlichen Obligo von 191,17 Mio. Euro p. a. konnte im Vergleich zum langjährigen Durchschnitt (2013-2022: 75 Garantieübernahmen p. a. im geförderten Bereich; rund 145 Mio. Euro Neuobligo p. a.) eine große Zahl an Unternehmen unterstützt werden. Jedoch konnten die geplanten Zielwerte (117 Garantieübernahmen p. a., 208,5 Mio. Euro Neuobligo p. a.) aufgrund des Rückgangs der Investitionstätigkeit während der COVID-19-Pandemie nicht erreicht werden.

Ziel 2: Erhöhte Fähigkeit von Unternehmen zur Durchführung von Wachstumsprojekten und von Projekten in den Bereichen Forschung und Entwicklung (F&E), Umweltschutz und Energieeffizienz
Im Rahmen der Bewertung der volkswirtschaftlichen Wirkung werden für die Messung der Zielerreichung das umgesetzte Projektvolumen, die Anzahl der geschaffenen Arbeitsplätze und der umgesetzte Förderungsbarwert gemessen. Das Volumen der umgesetzten Projekte lag mit im Durchschnitt jährlich rund 528 Mio. Euro über dem erwarteten Wert von 357 Mio. Euro, ebenso lag der erreichte Förderungsbarwert mit im Durchschnitt jährlich 11,83 Mio. Euro über dem erwarteten Wert von 9,44 Mio. Euro. Mit durchschnittlich 1.059 neu geschaffenen Arbeitsplätzen p. a. wurden die als Zielwert gesetzten 570 Arbeitsplätze p. a. (VZÄ) übertroffen.

Ziel 3: Erhöhte Internationalisierung der österreichischen Wirtschaft durch Unterstützung von Beteiligungsvorhaben im Ausland durch österreichische Unternehmen
Bei der Anzahl der Garantieübernahmen konnte der geplante Zielwert von 13 p. a. durch die Maßnahme 2 („Auslandsgarantien gemäß § 11 Garantiegesetz iVm der aws-Garantierichtlinie 2019“) nicht erreicht werden, was vor allem auf die COVID-19-Pandemie zurückzuführen ist. Insbesondere im Jahr 2020 kam es zu einem allgemeinen Rückgang der Direktinvestitionen (vgl. Publikation des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) zu „Österreichs Direktinvestitionen“ vom Oktober 2021), wodurch die Zahl der Projekte zurückging. Im Ergebnis konnten 4 Auslandsgarantien p. a. übernommen werden.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen