Vorhaben
Patientenverfügungsgesetz-Novelle 2018
Vorhaben nicht erreicht
Finanzjahr: 2018
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2019
Nettoergebnis in Tsd. €: -182
Vorhabensart: Bundesgesetz
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Vereinfachung der medizinischen Arbeitsabläufe
Beschreibung des Ziels
Durch die Einführung einer zentralen Zugriffsmöglichkeit auf Patientenverfügungen soll die Arbeit der ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter gemäß § 2 Z 10 GTelG 2012 wesentlich vereinfacht werden. Gemäß Punkt 37 des Enquete-Berichts „soll seitens des Bundesministeriums für Gesundheit sichergestellt werden, dass in der elektronischen Gesundheitsakte ELGA bzw. auf der E-Card erkennbar ist, ob ein Patient eine Patientenverfügung errichtet hat, um z.B. in Spitälern eine routinemäßige Überprüfung rasch und einfach durchführen zu können“.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Für Patientenverfügungen eingerichtete ELGA-Bereiche [Anzahl]
Istwert
0Anzahl
Zielzustand
1Anzahl
Datenquelle: ELGA-Portal
Meilenstein 1: Patientenverfügungen sind in ELGA erfasst
Ausgangszustand 2018:
Bestehende Patientenverfügungen sind zum Teil in unterschiedlichen Registern erfasst, was eine rechtzeitige Berücksichtigung des Patientenwillens erschwert.
Zielzustand 2023:
Patientenverfügungen in ELGA ermöglichen eine orts- und zeitunabhängige Abfrage des Patientenwillens.
Istzustand 2023:
Patientenverfügungen können nicht in ELGA erfasst werden.
Datenquelle:
ELGA-Portal
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
noch nicht ermittelt
Ziel 2: Vereinfachung des Zugangs zu Patientenverfügungen für ELGA-Teilnehmer/innen
Beschreibung des Ziels
Punkt 29 des Enquete-Berichts (AB 491 BlgNR 25. GP 9) sieht Vereinfachungs- und Attraktivierungsmaßnahmen vor. Diese Anregungen der Enquete zum Thema „Würde am Ende des Lebens“ sollen im vorliegenden Ziel „Vereinfachung des Zugangs zu Patientenverfügungen für ELGA-Teilnehmer/innen“ zusammengefasst werden.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Anteil der Bevölkerung mit Patientenverfügung [%]
Istwert
0,3%
Zielzustand
5,0%
Datenquelle: Patientenverfügungsregister
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Einrichtung bzw. Adaptierung eines oder mehrerer ELGA-Bereiche für Patientenverfügungen
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Durch die Einrichtung bzw. Adaptierung eines oder mehrerer so genannter ELGA-Bereiche für Patientenverfügungen soll ein Speicherort für (elektronische) Patientenverfügungen geschaffen werden. Unter einem ELGA-Bereich ist ein funktioneller Verbund aus zumindest
– einem ELGA-Datenspeicher (§ 2 Z 7 GTelG 2012),
– einem Verweisregister (§ 2 Z 13 GTelG 2012) sowie
– einem Protokollierungssystem
zu verstehen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
teilweise erreicht
Aufnahme von Patientenverfügungen in ELGA
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Der Enquete-Bericht sieht in den Punkten 29 und 30 (AB 491 BlgNR 25. GP 9) vor, dass der Zugang zu Patientenverfügungen vereinfacht werden soll. Gemäß Punkt 35 des Enquete-Berichts (AB 491 BlgNR 25. GP 9) soll die Errichtung von verbindlichen Patientenverfügungen finanziell entlastet werden. Der Enquete-Bericht schlägt dazu die Einbindung der Patientenanwaltschaften vor, die die Errichtung von verbindlichen Patientenverfügungen kostenlos anbieten sollen. Da einige Patientenanwaltschaften bereits als Betreiber von dezentralen Standorten der ELGA-Ombudsstelle fungieren – und somit die ELGA-Teilnehmer/innen in Zusammenhang mit ELGA zu unterstützen haben -, liegt es nahe, die mit den Aufgaben der ELGA-Ombudsstelle betrauten Patientenanwaltschaften auch als Servicestellen für Patientenverfügungen heranzuziehen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
teilweise erreicht
Zurverfügungstellung der Patientenverfügungen im Zugangsportal
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Der Enquete-Bericht (AB 491 BlgNR 25. GP 9) fordert in Punkt 29 Vereinfachungs- und Attraktivierungsmaßnahmen und in Punkt 30, dass „Texte […] bürgertauglicher […] [formuliert] werden“ sollen. Dem soll durch die Einrichtung eines (lesenden) Zugriffs für die ELGA-Teilnehmer/innen im Rahmen des Zugangsportals (§ 23 GTelG 2012) entsprochen werden.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
teilweise erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Im Zeitpunkt der Erstellung der WFA wurden für folgende Aufwendungen folgende Kosten für das Gesamtprojekt erwartet:
GVB-Dokumentenspeicher (einmalig: 20.000; jährlich: 5.000)
Generische Konfiguration für ELGA-Anwendungen – reine Testaufwände (einmalig: 30.000)
Entwicklung eines Upload Portals (einmalig: 100.000; jährlich: 20.000)
Sicherheit (einmalig: 80.000; jährlich: 25.000)
Erstellung von Clinical Document Architecture (CDA)-Implementierungsleitfaden (einmalig: 10.000)
Anpassung des ELGA-Bürgerportals (einmalig: 150.000; jährlich: 20.000)
Adaptierung Widerspruchsstelle (einmalig: 20.000; jährlich: 15.000)
Adaptierung Serviceline (einmalig: 27.000; jährlich: 15.000
Adaptierung ELGA GmbH (einmalig 150.000)
Der Großteil der erwarteten Aufwendungen wurde nicht getätigt, weil für das Vorhaben nur Vorbereitungstätigkeiten erfolgt sind. Im Bereich der generischen Konfiguration für ELGA-Anwendungen wurde ein Anwendungscontainer für ePatientenverfügungen vorbereitet, aber noch nicht getestet. Darüber hinaus liegt eine erste Version des CDA-Implementierungsfadens vor. Die weiteren beschriebenen Komponenten wurden nicht umgesetzt.
Grundsätzlich sind die eingetretenen finanziellen Auswirkungen auf Vorbereitungstätigkeiten für die Umsetzung des Vorhabens zurückzuführen. Diese Vorbereitungstätigkeiten haben insgesamt Folgendes umfasst: Erstkonzept, Erhebung von Anwendungsfällen, Leitfadenerstellung und HL7 Abstimmungsverfahren sowie Erstellung Umsetzungskonzept und Abstimmungen.
Im Jahr 2022 waren erste Umsetzungsarbeiten geplant, die jedoch aufgrund der verzögerten Abnahme des Umsetzungskonzepts und damit einhergehend der nicht vorhandenen Rechtsgrundlage nicht aufgenommen werden konnten. Aufgrund von Diskussionen zu einer neuen ELGA-Architektur wurde im Frühjahr 2023 entschieden, das nunmehr vorhandene Konzept nochmals zu evaluieren; dies führt zu einer erneuten Verzögerung der rechtlichen und technischen Umsetzung.
Die Umsetzung des Projekts „ePatientenverfügung“ ist noch nicht abgeschlossen, soll aber zukünftig weiterverfolgt werden. Es werden aktuell folgende Kosten erwartet:
Errichtungskosten (einmalig): zwischen 700.000 und 900.000;
Betriebskosten (jährlich): ca. 200.000 (abhängig von tatsächlicher Umsetzung)
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Konsumentenschutzeinrichtungen und Verhältnis der KonsumentInnen zu Unternehmen
- Gesundheit und Sicherheit in Zusammenhang mit Produkten oder Dienstleistungen
Das Vorhaben wurde nicht umgesetzt. Deshalb konnten die zum Zeitpunkt der WFA-Erstellung erwarteten Erleichterungen mit Blick auf Patientenverfügungen für ELGA-Teilnehmer:innen nicht eintreten.
Subdimension(en)
- Sonstige wesentliche Auswirkungen
Das Vorhaben wurde nicht umgesetzt. Deshalb ist keine Verwendungspflicht der von ELGA für Patientenverfügungen für Unternehmen realisiert worden. Diese Verwendungspflicht wurde in der gegenständlichen WFA noch in Aussicht gestellt.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.