Vorhaben
BÜNDELUNG: Gewerbliche Tourismusförderung 2021 bis April 2023
BÜNDELUNG: Top-Tourismus-Impuls 2014-2020 mit Verlängerungen
Vorhaben überwiegend erreicht
Finanzjahr: 2020
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2021
Nettoergebnis in Tsd. €: -78.063
Vorhabensart: sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Anteil der Qualitätsbetten (3-, 4- und 5-Stern-Betten) an der gesamtösterreichischen Beherbergungskapazität (ohne Camping) - Jahr 2023 [%] [%]
Istwert
43,9%
Zielzustand
44,6%
Datenquelle: Statistik Austria: Beherbergungsstatistik 2023
Ziel 2: Sicherung der Beschäftigungslage
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Entwicklung der unselbständig Beschäftigten im Beherbergungs- und Gaststättenwesen - Jahr 2023 [Anzahl] [Anzahl]
Istwert
224.711Anzahl
Zielzustand
220.420Anzahl
Datenquelle: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Ziel 3: Erleichterung der Kapitalaufbringung von Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Gefördertes Kreditvolumen 2023 [Mio. EUR]
Istwert
166Mio. EUR
Zielzustand
245Mio. EUR
Datenquelle: Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH (OeHT)
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
TOP – Investition
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Mit TOP-Impuls-Krediten und TOP-Tourismus-Krediten stehen Förderungsinstrumente zur Verfügung, die angesichts des laufenden Modernisierungsbedarfs der qualitätstouristischen Einrichtungen eine langfristige und nachhaltige Finanzierungsmöglichkeit bietet. Mit langen Laufzeiten und nachhaltig zinsgünstigen Konditionen entsprechen diese Finanzierungsformen bestmöglich dem Finanzierungsbedarf, der sich aus ständig steigenden Qualitätsansprüchen aber auch aus den sich laufend ändernden Anforderungen an Tourismusbetriebe ergibt. Kreditfinanzierungen der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (ÖHT), die die betriebliche Tourismusförderung des Bundes abwickelt, sind in der Regel zwischen 100.000 Euro Gesamtinvestitionskosten (GIK) bis 5 Mio. Euro Kredit möglich. Bei dem TOP-Impuls-Kredit handelt es sich um einen geförderten Investitionskredit, der für Vorhaben ab 100.000 Euro gewährt wird und auf einer mit einer Bundeshaftung besicherten Refinanzierungslinie beruht. Beim TOP-Tourismus-Kredit handelt es sich um einen geförderten Investitionskredit, der für Vorhaben ab 1 Mio. Euro GIK gewährt wird und der mit einem bundesseitigen Zinsenzuschuss von max. 2 % p.a. versehen ist.
Mit TOP – Investition werden auch Projekte mit förderbaren Kosten zwischen 100.000 Euro und 700.00 Euro durch Barzuschüsse (max. 5 % der förderbaren Kosten) gefördert.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
TOP – Jungunternehmerförderung
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Um die Wettbewerbsfähigkeit sowie die Tourismusbranche als Arbeitsplatzmotor zu erhalten benötigt die österreichische Tourismus- und Freizeitwirtschaft mutige Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer. Mit dieser Maßnahme wird die Gründung und Übernahme von kleinen und mittleren Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft gefördert. Unterstützt werden dabei materielle Investitionen. Das für Tourismus zuständige Ministerium unterstützt gemeinsam mit dem beteiligten Bundesland die Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer in Form eines Einmalzuschusses von max. je 7,5 % der förderbaren Kosten, die mind. 20.000 Euro und max. 250.000 Euro betragen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überwiegend erreicht
TOP – Innovation
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Um die gute Position des österreichischen Tourismus im europäischen und internationalen Wettbewerb angesichts der sich dynamisch ändernden wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen zu behaupten, bedarf es innovativer Ideen und Konzepte sowie der Schaffung von Angebotsbündeln entlang der touristischen Wertschöpfungskette. Mit dieser Förderungsschiene werden die Konzeption, Entwicklung und Umsetzung kreativer und buchungsrelevanter innovativer Angebote durch KMUs der Tourismus- und Freizeitwirtschaft (innovative Einzelprojekte) und durch überbetriebliche Kooperationen entlang der touristischen Wertschöpfungskette in einer Tourismusdestination (innovative Kooperationsprojekte) im ländlichen Raum unterstützt. Die Förderung besteht im Falle innovativer Einzelprojekte bei förderbaren Kosten von mind. 100.000 Euro bis max. 500.000 Euro in einem Zuschuss von bis zu 50 % der förderbaren Kosten, im Falle innovativer Kooperationsprojekte beträgt der Zuschuss bis zu 70 % der förderbaren Kosten. Die Förderung wird als „De-minimis Beihilfe“ gewährt. Der Zuschuss setzt sich aus Mitteln des für Tourismus zuständigen Ministeriums sowie EU-Mitteln im Rahmen des Programms für ländliche Entwicklung in Österreich 2014-2020 zusammen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überplanmäßig erreicht
TOP – Restrukturierung
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Geringe Eigenkapitalausstattung, notwendige Erneuerungen, hoher Finanzbedarf, wachsender Konkurrenzdruck und damit verbundene, notwendige Investitionen stellen Risikofaktoren für den österreichischen Tourismus dar und können Unternehmen in eine wirtschaftlich schwierige Situation bringen, die nur mit professioneller externer Hilfe bewältigt werden kann.
Im Rahmen der TOP – Restrukturierung können Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe, die wesentliche Angebotsträger der heimischen Tourismuswirtschaft sind und grundsätzlich eine langfristige Erfolgschance haben, auf das Knowhow der ÖHT zurückgreifen.
Restrukturierungsmaßnahmen werden durch das für Tourismus zuständige Ministerium über vorrangig über Zinsenzuschüsse unterstützt. Das jeweilige Bundesland leistet einen Beitrag in selber Höhe.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überwiegend erreicht
Haftungen für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die reduzierte Finanzierungsbereitschaft von Banken und die verschärften Eigenkapitalvorschriften machen das Instrument der Bundeshaftung zur Finanzierung von Investitionen unverzichtbar. Mit der Haftungsrichtlinie soll der Zugang zur Kreditfinanzierung für Betriebe der Tourismus- und Freizeitwirtschaft erleichtert werden. Entsprechend dem langfristigen Finanzierungsbedarf der Tourismus- und Freizeitwirtschaft haben die Haftungen Laufzeiten von bis zu 20 Jahren. Die Haftungsübernahmen sind richtliniengemäß in der Regel zwischen 100.000,00 Euro und bis zu 4.000.000,00 Euro im Einzelfall möglich. Behaftet werden können ERP-Kredite und ERP-Kleinkredite sowie kommerzielle Investitionskredite.
Bei Übernahme einer Bundeshaftung reduziert sich das Finanzierungsrisiko der Kapitalgeber signifikant. Es entfällt die Verpflichtung, Eigenkapital zu unterlegen und verbessert sich das Rating des Kreditnehmers. In den Förderungsfällen ist die Bundeshaftung erforderlich, um die Finanzierungen für die Unternehmen zu ermöglichen. 2019 wurde ein Gesamtinvestitionsvolumen von 68,13 Mio. Euro behaftet.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überwiegend erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Im Jahr 2021 kam es zu Mehrbedarfen im Transferaufwand, die durch interne Umschichtungen bedeckt werden konnten. Aufgrund der weiterhin hohen Nachfrage ergaben sich auch im Jahr 2022 Mehrbedarfe im Transferaufwand, die innerhalb des Detailbudgets bedeckt wurden. Die Mehrbedarfe waren vor allem auf die gute Antragslage sowie zusätzliche Anreize durch die COVID-19-Investitionsprämie zurückzuführen. Gleichzeitig kam es 2022 entgegen der ursprünglichen Planungen zu keiner Dotierung der neuen bzw. alten Rücklage für Schadensfälle aus der Übernahme von Haftungen. Im Bereich der Jungunternehmerförderung (Teil B) sowie auch bei der Restrukturierung (Teil D) war eine Landesbeteiligung in zumindest gleicher Höhe Förderungsvoraussetzung.
Die vorhabensgegenständlichen Förderungsrichtlinien wurden im April 2023 durch neue Förderungsrichtlinien abgelöst. Dementsprechend wurden bis Ende März 2023 Ansuchen nach den auslaufenden Förderungsrichtlinien entgegengenommen, die im Jahresverlauf 2023 abgearbeitet wurden und zu höheren Aufwendungen im Transferbereich führten und die auch eine Dotierung der Rücklage für Schadensfälle erforderlich machten.
Aufgrund der Novelle des Bundesministeriengesetzes 2022 ressortierten die Angelegenheiten des Tourismus ab 18. Juli 2022 zum neu geschaffenen Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) und nicht mehr zum Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT). Dementsprechend schlugen sich die finanziellen Auswirkungen ab diesem Datum nicht mehr in der Untergliederung 42 (Landwirtschaft), sondern in der Untergliederung 40 (Wirtschaft) nieder.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen
- Auswirkungen auf die Phasen des Unternehmenszyklus
Im Jahr 2020 wurden insgesamt 585 KMU der Tourismus- und Freizeitwirtschaft im Rahmen der gewerblichen Tourismusförderung des Bundes unterstützt; davon 70 Jungunternehmer. Im Jahr 2021 lag dieser Wert bei 760 Unternehmen (davon 67 Jungunternehmer) und sank im Jahr 2022 auf 484 Förderungsnehmer (davon 50 Jungunternehmer). Für das Jahr 2023 liegt dieser Wert bei 313 Unternehmen (davon 38 Jungunternehmer), wobei angeführt werden muss, dass für den Großteil dieses Jahres bereits die neuen Förderungsrichtlinien in Geltung standen. Der Wert ist somit für die tatsächlich eingetretenen wesentlichen Auswirkungen nur eingeschränkt aussagekräftig.
Der Verwaltungsaufwand variiert je nach Ansuchen und kann nicht pauschal festgestellt werden, in der ursprünglichen Annahme wurde mit einem zeitlichen Aufwand von 8 Stunden pro Fall für Bürokräfte und kfm. Angestellte gerechnet. Auf Basis der Erkenntnisse aus der Umsetzung des gegenständlichen Vorhabens sowie aufgrund zahlreicher COVID-19-Hilfsmaßnahmen und des diesbezüglichen Aufkommens konnten zahlreiche Verbesserungspotentiale in der Antragsstellung identifiziert werden, die durch eine Weiterentwicklung des OeHT-Kundenportals adressiert werden konnten.
Subdimension(en)
- Direkte Leistungen
Im Evaluierungszeitraum lag der Anteil der nicht-männlichen Förderungsnehmenden (Frauen und Personen die keine Angabe zum Geschlecht machten) bei 32,15 % und damit über der ursprünglichen Annahme von 26 %.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.