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Vorhaben

BÜNDELUNG: Gewerbliche Tourismusförderung 2021 bis April 2023

BÜNDELUNG: Top-Tourismus-Impuls 2014-2020 mit Verlängerungen

2024
Vorhaben überwiegend erreicht

Finanzjahr: 2020

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2021

Nettoergebnis in Tsd. €: -78.063

Vorhabensart: sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Problemdefinition

Die Tourismusbranche leistete im Jahr 2019 einen Beitrag zum Bruttoinlandsprodukt in Höhe von 7,4 % (direkte und indirekte Wertschöpfung). Im Jahr 2019 waren zudem 220.420 Beschäftigte im Tourismus zu verzeichnen, die auch die arbeitsmarktpolitische Bedeutung des Tourismus untermauern. Die österreichische Tourismus- und Freizeitwirtschaft muss laufend Anstrengungen unternehmen, um ihre gute Position im europäischen und internationalen Wettbewerb zu behaupten.

Die Entwicklungen auf dem Kapitalmarkt (Basel III) haben zu Änderungen in der Tourismusfinanzierung in Österreich geführt. Die Ratings von Tourismusbetrieben liegen einige Ratingstufen unter dem KMU-Schnitt, was sich negativ auf die Finanzierungskonditionen und möglicherweise auf die Kreditentscheidung selbst auswirkt. Unter den Rahmenbedingungen von Basel III und den für die Banken gestiegenen Refinanzierungskosten steigt der positive Effekt von Förderinstrumenten, die die Notwendigkeit zur Eigenmittelunterlegung bei den Banken dämpfen, Finanzierungsrisiken übernehmen und durch günstige Finanzierungen unterstützen.

Die gewerbliche Tourismusförderung des Bundes wird seit 1996 auf Basis des Bundesgesetzes über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Förderungsgesetz) und Richtlinien des für Tourismus zuständigen Bundesministeriums abgewickelt. Die aktuell gültigen Richtlinien wurden im Jahr 2014 erlassen und sehen neben geförderten Krediten und Zuschüssen auch Haftungen als zentrale Förderungsinstrumente vor und unterstützen Unternehmen bei der Umsetzung von Investitionen.

Im Regierungsprogramm 2020-2024 ist die Neuausrichtung der gewerblichen Tourismusförderung mit Fokus auf Familienbetriebe sowie die Neugestaltung der Förderungsrichtlinien vorgesehen.
Der Neuausrichtungsprozess wurde nach COVID-19-bedingter Unterbrechung im Jahr 2021 mit Fokus auf Resilienz und Nachhaltigkeit neu gestartet und wurde weiter vorangetrieben, sodass im Juni 2022 erste Eckpunkte der neuen Förderungsrichtlinien präsentiert werden konnten. Da das Vergabeverfahren formal erst im Juli 2022 gestartet werden konnte und auch vor dem Hintergrund der zu berücksichtigenden Verfahrensfristen kann die Beauftragung der künftigen Abwicklungsstelle nicht vor Dezember 2022 erfolgen. In diesem Zusammenhang sollen die bestehenden Förderungsrichtlinien ein weiteres Mal verlängert werden. Diese sollen ohne Vornahme wesentlicher inhaltlicher Änderungen bis zur Inkraftsetzung neuer Richtlinien, längstens jedoch bis zum 31. März 2023 in Geltung stehen. Der Abwicklungsvertrag ist dementsprechend zu verlängern.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Die gewerbliche Tourismusförderung bzw. die Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH (OeHT) stellen ein zentrales Steuerungselement der Tourismuspolitik des Bundes dar. Daher ist dieses Programm auch ein wichtiger Bestandteil des „Plan T – Masterplan für Tourismus“, der den strategischen Rahmen der Tourismuspolitik auf Bundesebene vorgibt.

Die gewerbliche Tourismusförderung leistet einen Beitrag zu den SDG-Unterzielen 8.3 (Entwicklungsorientierte Politiken fördern, die produktive Tätigkeiten, die Schaffung menschenwürdiger Arbeitsplätze, Unternehmertum, Kreativität und Innovation unterstützen, und die Formalisierung und das Wachstum von Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen unter anderem durch den Zugang zu Finanzdienstleistungen begünstigen) und 8.9 (Bis 2030 Politiken zur Förderung eines nachhaltigen Tourismus erarbeiten und umsetzen, der Arbeitsplätze schafft und die lokale Kultur und lokale Produkte fördert).

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Anteil der Qualitätsbetten (3-, 4- und 5-Stern-Betten) an der gesamtösterreichischen Beherbergungskapazität (ohne Camping) - Jahr 2023 [%] [%]

Istwert

43,9

%

Zielzustand

44,6

%

Datenquelle: Statistik Austria: Beherbergungsstatistik 2023

Ziel 2: Sicherung der Beschäftigungslage

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Entwicklung der unselbständig Beschäftigten im Beherbergungs- und Gaststättenwesen - Jahr 2023 [Anzahl] [Anzahl]

Istwert

224.711

Anzahl

Zielzustand

220.420

Anzahl

Datenquelle: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Ziel 3: Erleichterung der Kapitalaufbringung von Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Gefördertes Kreditvolumen 2023 [Mio. EUR]

Istwert

166

Mio. EUR

Zielzustand

245

Mio. EUR

Datenquelle: Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH (OeHT)


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


TOP – Investition

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Mit TOP-Impuls-Krediten und TOP-Tourismus-Krediten stehen Förderungsinstrumente zur Verfügung, die angesichts des laufenden Modernisierungsbedarfs der qualitätstouristischen Einrichtungen eine langfristige und nachhaltige Finanzierungsmöglichkeit bietet. Mit langen Laufzeiten und nachhaltig zinsgünstigen Konditionen entsprechen diese Finanzierungsformen bestmöglich dem Finanzierungsbedarf, der sich aus ständig steigenden Qualitätsansprüchen aber auch aus den sich laufend ändernden Anforderungen an Tourismusbetriebe ergibt. Kreditfinanzierungen der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (ÖHT), die die betriebliche Tourismusförderung des Bundes abwickelt, sind in der Regel zwischen 100.000 Euro Gesamtinvestitionskosten (GIK) bis 5 Mio. Euro Kredit möglich. Bei dem TOP-Impuls-Kredit handelt es sich um einen geförderten Investitionskredit, der für Vorhaben ab 100.000 Euro gewährt wird und auf einer mit einer Bundeshaftung besicherten Refinanzierungslinie beruht. Beim TOP-Tourismus-Kredit handelt es sich um einen geförderten Investitionskredit, der für Vorhaben ab 1 Mio. Euro GIK gewährt wird und der mit einem bundesseitigen Zinsenzuschuss von max. 2 % p.a. versehen ist.
Mit TOP – Investition werden auch Projekte mit förderbaren Kosten zwischen 100.000 Euro und 700.00 Euro durch Barzuschüsse (max. 5 % der förderbaren Kosten) gefördert.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

TOP – Jungunternehmerförderung

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Um die Wettbewerbsfähigkeit sowie die Tourismusbranche als Arbeitsplatzmotor zu erhalten benötigt die österreichische Tourismus- und Freizeitwirtschaft mutige Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer. Mit dieser Maßnahme wird die Gründung und Übernahme von kleinen und mittleren Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft gefördert. Unterstützt werden dabei materielle Investitionen. Das für Tourismus zuständige Ministerium unterstützt gemeinsam mit dem beteiligten Bundesland die Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer in Form eines Einmalzuschusses von max. je 7,5 % der förderbaren Kosten, die mind. 20.000 Euro und max. 250.000 Euro betragen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überwiegend erreicht

TOP – Innovation

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Um die gute Position des österreichischen Tourismus im europäischen und internationalen Wettbewerb angesichts der sich dynamisch ändernden wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen zu behaupten, bedarf es innovativer Ideen und Konzepte sowie der Schaffung von Angebotsbündeln entlang der touristischen Wertschöpfungskette. Mit dieser Förderungsschiene werden die Konzeption, Entwicklung und Umsetzung kreativer und buchungsrelevanter innovativer Angebote durch KMUs der Tourismus- und Freizeitwirtschaft (innovative Einzelprojekte) und durch überbetriebliche Kooperationen entlang der touristischen Wertschöpfungskette in einer Tourismusdestination (innovative Kooperationsprojekte) im ländlichen Raum unterstützt. Die Förderung besteht im Falle innovativer Einzelprojekte bei förderbaren Kosten von mind. 100.000 Euro bis max. 500.000 Euro in einem Zuschuss von bis zu 50 % der förderbaren Kosten, im Falle innovativer Kooperationsprojekte beträgt der Zuschuss bis zu 70 % der förderbaren Kosten. Die Förderung wird als „De-minimis Beihilfe“ gewährt. Der Zuschuss setzt sich aus Mitteln des für Tourismus zuständigen Ministeriums sowie EU-Mitteln im Rahmen des Programms für ländliche Entwicklung in Österreich 2014-2020 zusammen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überplanmäßig erreicht

TOP – Restrukturierung

Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Geringe Eigenkapitalausstattung, notwendige Erneuerungen, hoher Finanzbedarf, wachsender Konkurrenzdruck und damit verbundene, notwendige Investitionen stellen Risikofaktoren für den österreichischen Tourismus dar und können Unternehmen in eine wirtschaftlich schwierige Situation bringen, die nur mit professioneller externer Hilfe bewältigt werden kann.
Im Rahmen der TOP – Restrukturierung können Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe, die wesentliche Angebotsträger der heimischen Tourismuswirtschaft sind und grundsätzlich eine langfristige Erfolgschance haben, auf das Knowhow der ÖHT zurückgreifen.
Restrukturierungsmaßnahmen werden durch das für Tourismus zuständige Ministerium über vorrangig über Zinsenzuschüsse unterstützt. Das jeweilige Bundesland leistet einen Beitrag in selber Höhe.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überwiegend erreicht

Haftungen für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft

Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die reduzierte Finanzierungsbereitschaft von Banken und die verschärften Eigenkapitalvorschriften machen das Instrument der Bundeshaftung zur Finanzierung von Investitionen unverzichtbar. Mit der Haftungsrichtlinie soll der Zugang zur Kreditfinanzierung für Betriebe der Tourismus- und Freizeitwirtschaft erleichtert werden. Entsprechend dem langfristigen Finanzierungsbedarf der Tourismus- und Freizeitwirtschaft haben die Haftungen Laufzeiten von bis zu 20 Jahren. Die Haftungsübernahmen sind richtliniengemäß in der Regel zwischen 100.000,00 Euro und bis zu 4.000.000,00 Euro im Einzelfall möglich. Behaftet werden können ERP-Kredite und ERP-Kleinkredite sowie kommerzielle Investitionskredite.

Bei Übernahme einer Bundeshaftung reduziert sich das Finanzierungsrisiko der Kapitalgeber signifikant. Es entfällt die Verpflichtung, Eigenkapital zu unterlegen und verbessert sich das Rating des Kreditnehmers. In den Förderungsfällen ist die Bundeshaftung erforderlich, um die Finanzierungen für die Unternehmen zu ermöglichen. 2019 wurde ein Gesamtinvestitionsvolumen von 68,13 Mio. Euro behaftet.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überwiegend erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2021 - 2024
2021
2022
2023
2024

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-78.063

Tsd. Euro

Plan

-58.565

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

4.698

Tsd. Euro

Plan

8.700

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

73.365

Tsd. Euro

Plan

49.865

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

78.063

Tsd. Euro

Plan

58.565

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-29.141

Tsd. Euro

Plan

-21.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

776

Tsd. Euro

Plan

1.760

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

28.365

Tsd. Euro

Plan

19.240

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

29.141

Tsd. Euro

Plan

21.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-31.005

Tsd. Euro

Plan

-31.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

799

Tsd. Euro

Plan

6.500

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

30.206

Tsd. Euro

Plan

24.500

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

31.005

Tsd. Euro

Plan

31.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-17.917

Tsd. Euro

Plan

-6.565

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

3.123

Tsd. Euro

Plan

440

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

14.794

Tsd. Euro

Plan

6.125

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

17.917

Tsd. Euro

Plan

6.565

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Im Jahr 2021 kam es zu Mehrbedarfen im Transferaufwand, die durch interne Umschichtungen bedeckt werden konnten. Aufgrund der weiterhin hohen Nachfrage ergaben sich auch im Jahr 2022 Mehrbedarfe im Transferaufwand, die innerhalb des Detailbudgets bedeckt wurden. Die Mehrbedarfe waren vor allem auf die gute Antragslage sowie zusätzliche Anreize durch die COVID-19-Investitionsprämie zurückzuführen. Gleichzeitig kam es 2022 entgegen der ursprünglichen Planungen zu keiner Dotierung der neuen bzw. alten Rücklage für Schadensfälle aus der Übernahme von Haftungen. Im Bereich der Jungunternehmerförderung (Teil B) sowie auch bei der Restrukturierung (Teil D) war eine Landesbeteiligung in zumindest gleicher Höhe Förderungsvoraussetzung.

Die vorhabensgegenständlichen Förderungsrichtlinien wurden im April 2023 durch neue Förderungsrichtlinien abgelöst. Dementsprechend wurden bis Ende März 2023 Ansuchen nach den auslaufenden Förderungsrichtlinien entgegengenommen, die im Jahresverlauf 2023 abgearbeitet wurden und zu höheren Aufwendungen im Transferbereich führten und die auch eine Dotierung der Rücklage für Schadensfälle erforderlich machten.

Aufgrund der Novelle des Bundesministeriengesetzes 2022 ressortierten die Angelegenheiten des Tourismus ab 18. Juli 2022 zum neu geschaffenen Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) und nicht mehr zum Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT). Dementsprechend schlugen sich die finanziellen Auswirkungen ab diesem Datum nicht mehr in der Untergliederung 42 (Landwirtschaft), sondern in der Untergliederung 40 (Wirtschaft) nieder.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Unternehmen Verwaltungskosten für Unternehmen Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Umwelt
Verwaltungskosten für Bürger:innen

Unternehmen

Subdimension(en)

  • Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen
  • Auswirkungen auf die Phasen des Unternehmenszyklus

Im Jahr 2020 wurden insgesamt 585 KMU der Tourismus- und Freizeitwirtschaft im Rahmen der gewerblichen Tourismusförderung des Bundes unterstützt; davon 70 Jungunternehmer. Im Jahr 2021 lag dieser Wert bei 760 Unternehmen (davon 67 Jungunternehmer) und sank im Jahr 2022 auf 484 Förderungsnehmer (davon 50 Jungunternehmer). Für das Jahr 2023 liegt dieser Wert bei 313 Unternehmen (davon 38 Jungunternehmer), wobei angeführt werden muss, dass für den Großteil dieses Jahres bereits die neuen Förderungsrichtlinien in Geltung standen. Der Wert ist somit für die tatsächlich eingetretenen wesentlichen Auswirkungen nur eingeschränkt aussagekräftig.

Verwaltungskosten für Unternehmen

Der Verwaltungsaufwand variiert je nach Ansuchen und kann nicht pauschal festgestellt werden, in der ursprünglichen Annahme wurde mit einem zeitlichen Aufwand von 8 Stunden pro Fall für Bürokräfte und kfm. Angestellte gerechnet. Auf Basis der Erkenntnisse aus der Umsetzung des gegenständlichen Vorhabens sowie aufgrund zahlreicher COVID-19-Hilfsmaßnahmen und des diesbezüglichen Aufkommens konnten zahlreiche Verbesserungspotentiale in der Antragsstellung identifiziert werden, die durch eine Weiterentwicklung des OeHT-Kundenportals adressiert werden konnten.

Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern

Subdimension(en)

  • Direkte Leistungen

Im Evaluierungszeitraum lag der Anteil der nicht-männlichen Förderungsnehmenden (Frauen und Personen die keine Angabe zum Geschlecht machten) bei 32,15 % und damit über der ursprünglichen Annahme von 26 %.

Gesamtbeurteilung

Die gewerbliche Tourismusförderung des Bundes wurde im Zeitraum 2014 bis 2023 auf Basis der TOP-Tourismus-Impuls-Richtlinien sowie der Haftungs-Richtlinie durch die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (OeHT) abgewickelt. Die OeHT stellt neben der Österreich Werbung (ÖW) das zentrale Steuerungselement der Tourismuspolitik des Bundes dar. Die angebotenen Förderungsinstrumente umfassen geförderte Kredite, Haftungen und Zuschüsse. Der Evaluierungszeitraum umfasst die Jahre 2021 bis 2023, die maßgeblich durch die COVID-19 Pandemie und die daraus resultierenden wirtschaftlichen Auswirkungen beeinflusst waren.

Für die einzelnen Maßnahmen wurden mehrere Kennzahlen ausgearbeitet, die in der Folge überblicksmäßig dargestellt sind.

Im Bereich des Teil A der TOP-Tourismus-Impuls-Richtlinien (geförderte Kredite und Zuschüsse) wurden drei von fünf Zielwerten erreicht. Die Zielwerte beim durchschnittlichen Umsatz, der durchschnittlichen Anzahl der Beschäftigten (in Vollzeitäquivalenten – VZÄ) sowie die durchschnittliche Bettenanzahl pro geförderten Unternehmen konnten überschritten werden. Dagegen konnten die Zielwerte des durchschnittlichen Gross Operating Profit (GOP) sowie der durchschnittlichen Nächtigungsanzahl nicht erreicht werden. Die Maßnahme 1 bildet nur die geförderten Investitionskredite der OeHT sowie die Investitionszuschüsse ab. Das geförderte Kreditvolumen betrug im Jahr 2023 EUR 166 Mio. und lag damit unter dem Zielwert von EUR 245 Mio. Die fehlende Zielerreichung war vor allem auf eine marktbedingte Einschränkung des ERP-Fonds sowie vorgezogene Investitionen im Zusammenhang mit der COVID-19-Investitionsprämie zurückzuführen. Im Jahr 2021 lag der Ist-Wert bei EUR 330 Mio. und 2022 bei EUR 221 Mio., sodass die Maßnahme als „zur Gänze erreicht“ beurteilt wurde.

Im Bereich des Teil B der TOP-Tourismus-Impuls-Richtlinien (Jungunternehmerförderung) konnten zwei von vier Zielwerten erreicht werden. Während die geförderten Unternehmen bei den Zielwerten für die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und den durchschnittlichen Umsatz unter den Zielwerten lagen, konnten im Bereich des GOP und der Überlebensquote drei Jahre nach Förderung die ursprünglichen Zielwerte überschritten werden. Insgesamt wird die Zielerreichung der Maßnahme somit als „überwiegend erreicht“ bewertet.

Im Bereich des Teil C der TOP-Tourismus-Impuls-Richtlinien (Innovation/Leuchtturmförderung) konnten wie geplant pro Förderungsaufruf bzw. im Schnitt pro Jahr mehr als fünf Projekte unterstützt werden. Insgesamt wird die Zielerreichung der Maßnahme somit als „überplanmäßig erreicht“ bewertet.

Im Bereich des Teil D der TOP-Tourismus-Impuls-Richtlinien (Restrukturierung) konnte das angestrebte Umsatz-Schulden-Verhältnis der geförderten Unternehmen nicht erreicht werden. Dafür lag die Überlebensquote drei Jahre nach Förderung über den ursprünglichen Erwartungen. Insgesamt wird die Zielerreichung der Maßnahme somit als „überwiegend erreicht“ bewertet.

Im Bereich der Haftungs-Richtlinie konnte 2023 nur eine eingeschränkte Evaluierung erfolgen, weil das Datensample ausschließlich Gastronomie- und Freizeitbetriebe enthielt. Da zum Zeitpunkt der Zielformulierung von einem überwiegenden Anteil an Hotelleriebetrieben ausgegangen wurde, die gänzlich andere Rahmenbedingungen aufweisen, konnte die Zielerreichung nicht seriös interpretiert werden. Insgesamt wird die Zielerreichung der Maßnahme somit als „überwiegend erreicht“ bewertet.

Insgesamt wurden im Geltungszeitraum der vorhabensgegenständlichen Richtlinien 839 geförderte Kredite mit einem Kreditvolumen von rd. EUR 1,46 Mrd., 2.404 Investitionszuschüsse mit einem Zuschussvolumen von rd. EUR 51,4 Mio., 657 Jungunternehmerförderungen mit einem Zuschussvolumen von rd. EUR 6,3 Mio. sowie 24 Restrukturierungsförderungen mit einem Volumen von rd. EUR 19,6 Mio. gewährt. Überdies wurden 414 Haftungen mit einem Volumen von rd. EUR 293 Mio. übernommen.

Insgesamt wurden 4.338 Förderungsfälle mit einem Förderungsbarwert von rd. EUR 136 Mio. bewilligt bzw. abgewickelt. Das Investitionsvolumen der dadurch unterstützten Investitionen betrug insgesamt EUR 4,72 Mrd. im gesamten Geltungszeitraum der vorhabensgegenständlichen Richtlinien. Mit den angebotenen Förderungen und Finanzierungen wurden insbesondere familien- und inhabergeführte KMU der Tourismus- und Freizeitwirtschaft bei der Umsetzung von Investitionen unterstützt. Damit wurde ein wesentlicher Beitrag zur Weiterentwicklung des Tourismusstandorts Österreich sowie zur Umsetzung des „Plan T – Masterplan für Tourismus“ geleistet.


Verbesserungspotentiale

Die externe Evaluierung und die sonstigen Berichte haben wertvolle Impulse für die Neuausrichtung der gewerblichen Tourismusförderung des Bundes geliefert. Der Neuausrichtungsprozess wurde im April 2023 mit der Inkraftsetzung neuer Förderungsrichtlinien, die die gegenständlich evaluierten Richtlinien ablösten, abgeschlossen. Wesentliche Änderung war dabei die Weiterentwicklung des Zuschuss-Instruments zum neuen „Nachhaltigkeitsbonus“, der in den Dimensionen „Ökologie“, „Mitarbeiter und Regionen“ sowie „Wirtschaft und Digitalisierung“ gewährt werden kann. Dadurch konnte eine weitere Verbesserung des Anreizeffektes erzielt werden. Daneben wurden auch in formaler Hinsicht einige Änderungen vorgenommen, die etwa die Aufteilung der Förderungsprogramme in vier anstatt bisher zwei Förderungsrichtlinien umfassten.
Auf Basis der Erkenntnisse aus der Umsetzung des gegenständlichen Vorhabens sowie aufgrund mehrerer COVID-19-Hilfsmaßnahmen und des diesbezüglichen Aufkommens konnten zahlreiche Verbesserungspotentiale in der Antragsstellung identifiziert werden, die durch eine Weiterentwicklung des OeHT-Kundenportals adressiert werden konnten. In diesem Zusammenhang wurde die Transparenz weiter gestärkt, die Kommunikation vereinfacht und die durchschnittliche Bearbeitungsdauer deutlich gesenkt.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen