Vorhaben
Sonderrichtlinie ÖPUL 2015, 4. Abänderung, Verlängerung und Anpassung für 2021 und 2022
Sonderrichtlinie ÖPUL 2015, 4. Abänderung, Verlängerung und Anpassung für die Übergangsjahre 2021 und 2022
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2021
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2021
Nettoergebnis in Tsd. €: -747.769
Vorhabensart: sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Förderung der nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raumes, Befriedigung der steigenden gesellschaftlichen Nachfrage nach Umweltdienstleistungen und Aufrechterhaltung einer flächendeckenden Landwirtschaft und der österreichischen Kulturlandschaft
Beschreibung des Ziels
Förderung von Wissenstransfer und Innovation in der Land- und Forstwirtschaft und den ländlichen Gebieten
Verbesserung der Lebensfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe und der Wettbewerbsfähigkeit aller Arten von Landwirtschaft in allen Regionen und Förderung innovativer landwirtschaftlicher Techniken und der nachhaltigen Waldbewirtschaftung
Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der mit der Land- und Forstwirtschaft verbundenen Ökosysteme
Förderung der Ressourceneffizienz und Unterstützung des Agrar-, Nahrungsmittel- und Forstsektors beim Übergang zu einer kohlenstoffarmen und klimaresistenten Wirtschaft
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Landwirtschaftlicher Betriebe [Anzahl]
Istwert
107.833Anzahl
Zielzustand
108.000Anzahl
Datenquelle: Grüner Bericht 2024, Tab. 3.1.1 Betriebe und Flächen im Zeitvergleich, Betriebe im INVEKOS, 2020, 2022
Landwirtschaftlich genutzte Fläche im ÖPUL [ha]
Istwert
1.757.717ha
Zielzustand
1.800.000ha
Datenquelle: Grüner Bericht 2023, Tab. 31, ÖPUL-Flächen ohne Almflächen, 2022
Bio-Betriebe im ÖPUL [Anzahl]
Istwert
22.836Anzahl
Zielzustand
23.500Anzahl
Datenquelle: Grüner Bericht 2021 und 2023, Tab. 5.2.2.7, 2020, 2022
Flächen in der Naturschutzmaßnahme im ÖPUL [ha]
Istwert
74.723ha
Zielzustand
79.000ha
Datenquelle: Grüner Bericht 2023, Tab. 5.2.2.7, Agrarumweltmaßnahme (ÖPUL) - Maßnahme Naturschutz, 2020, 2022
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Abgeltung der Mehrkosten und Mindererlöse durch ÖPUL-konforme Bewirtschaftung
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
In den Bereichen Agrarumwelt und Klima, Biologische Wirtschaftsweise, Tierschutz und Bewirtschaftung von Natura 2000-Flächen sowie im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie werden 24 Aktivitäten angeboten.
Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung
Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel
Verzicht auf Fungizide und Wachstumsregulatoren bei Getreide
Anbau seltener landwirtschaftlicher Kulturpflanzen
Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen
Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau
Begrünung von Ackerflächen – System Immergrün
Mulch und Direktsaat (inkl. Strip-Till)
Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Biogasgülle
Erosionsschutz Obst, Wein, Hopfen
Pflanzenschutzmittelverzicht Wein und Hopfen
Silageverzicht
Einsatz von Nützlingen im geschützten Anbau
Bewirtschaftung von Bergmähwiesen
Alpung und Behirtung
Vorbeugender Grundwasserschutz
Bewirtschaftung auswaschungsgefährdeter Ackerflächen
Vorbeugender Oberflächengewässerschutz auf Ackerflächen
Naturschutz
Biologische Wirtschaftsweise
Tierschutz – Weide
Tierschutz – Stallhaltung
Natura 2000 – Landwirtschaft
Wasserrahmenrichtlinie – Landwirtschaft
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Bei der Erstellung der SRL-Änderung und der WFA wurden die Aufwände eingeschätzt. 2021 wurden die Aufwände minimal zu hoch, 2022 etwas zu nieder (8%) eingeschätzt.
Im Antragsjahr 2022 wurden aufgrund einer Systemumstellung im Hinblick auf die ÖPUL-Periode ab 2023 zusätzliche Zahlungen für die Begrünung von Ackerflächen des Herbst 2022 bezahlt und aus noch vorhandenen Mitteln bedeckt.
Die jährliche Antragstellung kann nicht exakt vorhergesehen werden, weder qualitativ noch quantitativ, daher die leichten Abweichungen zum Plan.
Die finanziellen Auswirkungen für die Länder betrug für 2021 Mio. € 80,63, für 2022 Mio. € 87,48.
Grüner Bericht 2024, Tabelle 5.2.2.6, EU- und Bundesmittel sowie Landesmittel, 2021, 2022
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Luft oder Klima
- Wasser
- Ökosysteme, Tiere, Pflanzen oder Boden
Die umweltgerechte Bewirtschaftung gemäß ÖPUL führt zu einer Reduzierung von Treibhausgasemissionen.
Die Maßnahme Biologische Landwirtschaft führt zu einer Verringerung der Abwasser- oder Schadstoffeinleitungen in Oberflächengewässer und Grundwasser. Andere ÖPUL-Maßnahmen mit Düngerreduzierung, Begrünungen, reduzierte Bodenbearbeitung u.a. tragen hier auch zu einer Verringerung bei.
Die Maßnahmen des ÖPUL im Bereich Naturschutz haben vor allem Auswirkungen auf Funktionen des Lebensraums, geschützte Gebiete und Vogelarten sowie auf Naturschutzgebiete.
ÖPUL-Maßnahmen im Bereich Biodiversität erreichen eine Reduzierung des Biodiversitätsverlusts auf landwirtschaftlichen Flächen.
Eine Ex-Post-Evaluierung wird für Ende 2026 Ergebnisse zu den Auswirkungen wie Reduktion Treibhausgase, Reduktion Biodiversitätsverlust, Verringerung der Belastung von Gewässern etc. liefern.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.