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Vorhaben

Sonderrichtlinie ÖPUL 2015, 4. Abänderung, Verlängerung und Anpassung für 2021 und 2022

Sonderrichtlinie ÖPUL 2015, 4. Abänderung, Verlängerung und Anpassung für die Übergangsjahre 2021 und 2022

2024
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2021

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2021

Nettoergebnis in Tsd. €: -747.769

Vorhabensart: sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Das österreichische Agrarumweltprogramm (ÖPUL) verfolgt einen integralen, horizontalen Ansatz, der eine weitgehend flächendeckende Teilnahme der österreichischen Landwirtschaft zum Ziel hat. So soll auch künftig durch breite, flächendeckende Maßnahmen eine angepasste Nutzung der landwirtschaftlichen Flächen gewährleistet und damit eine maximale Gesamtwirkung erreicht werden. Der Ansatz wird durch regionale, einzelflächenbezogene Maßnahmen ergänzt. Beispiele dafür sind etwa Untermaßnahmen zum vorbeugenden Gewässerschutz sowie die spezifische Ausgestaltung der Naturschutzmaßnahmen. Im Rahmen der Agrarumwelt- und Klimamaßnahme (ÖPUL 2015) werden 19 verschiedene Untermaßnahmen angeboten, an denen Landwirtinnen und Landwirten auf freiwilliger Basis teilnehmen können. Die Leistungsabgeltungen errechnen sich aus den entgangenen Erträgen bzw. aus dem Mehraufwand der vertraglich vereinbarten, über die relevanten Mindestanforderungen hinausgehenden Bewirtschaftungsauflagen. Die Bestimmungen der ÖPUL-Maßnahme „Ökologischer/Biologischer Landbau“ gehen besonders in den Bereichen Biodiversität, Boden und Wasser über die Anforderungen der EU-Bio Verordnung hinaus.

Die Sonderrichtlinie für das Österreichische Programm zur Förderung einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft (ÖPUL 2015) wurde auf Basis der Allgemeinen Rahmenrichtlinien des Bundes im BMNT in enger Zusammenarbeit mit der Zahlstelle AMA und in inhaltlicher Übereinstimmung mit dem genehmigten Programm erstellt und stellt die Grundlage für die Umsetzung aller Maßnahmen gemäß den Artikeln 28 (Agrarumwelt und Klimaschutz), 29 (Biolandbau), 30 ( Natura 2000 und Wasserrahmenrichtlinie) und 33 (Tierschutz) der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 in Österreich dar.
Mit gegenständlichem Akt (GZ 2021-0.067.610 (BMLRT/Agrarumweltprogramm (ÖPUL)) wird die Sonderrichtlinie ÖPUL (GZ BMLFUW-LE.1.1.8/0089- II/3/2014, zuletzt geändert durch GZ BMLFUW-LE.1.1.8/0014-II/3/2016, BMLFUW-LE.1.1.8/0002- II/3/2017 und BMNT-LE.1.1.8/0032-II/3/2018) gemäß der genehmigten 7. Programmänderung des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014-2020 geändert und für die Antragsjahre 2021 und 22 verlängert.

Die Sonderrichtlinien werden auf der Homepage des BMLRT veröffentlicht.

Im Jahr 2020 nahmen 89.848 landwirtschaftliche Betriebe am ÖPUL teil.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Strategie der EU und des Ressorts ist die nachhaltige Entwicklung moderner und vitaler ländlicher Regionen sowie Sicherung einer wettbewerbsfähigen, multifunktionalen und flächendeckenden österreichischen Landwirtschaft durch Förderung einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft, vor allem mit den Bereichen Agrarumwelt und Klimaschutz, Biolandbau, Natura 2000 und Wasserrahmenrichtlinie sowie Tierschutz.

Folgende SDGs werden mit dem ÖPUL verfolgt:
6.3: Bis 2030 die Wasserqualität durch Verringerung der Verschmutzung, Beendigung des Einbringens und Minimierung der Freisetzung gefährlicher Chemikalien und Stoffe, Halbierung des Anteils unbehandelten Abwassers und eine beträchtliche Steigerung der Wiederaufbereitung und gefahrlosen Wiederverwendung weltweit verbessern
6.6: Bis 2020 wasserverbundene Ökosysteme schützen und wiederherstellen, darunter Berge, Wälder, Feuchtgebiete, Flüsse, Grundwasserleiter und Seen
15.5: Umgehende und bedeutende Maßnahmen ergreifen, um die Verschlechterung der natürlichen Lebensräume zu verringern, dem Verlust der biologischen Vielfalt ein Ende zu setzen und bis 2020 die bedrohten Arten zu schützen und ihr Aussterben zu verhindern

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Förderung der nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raumes, Befriedigung der steigenden gesellschaftlichen Nachfrage nach Umweltdienstleistungen und Aufrechterhaltung einer flächendeckenden Landwirtschaft und der österreichischen Kulturlandschaft

Beschreibung des Ziels

Förderung von Wissenstransfer und Innovation in der Land- und Forstwirtschaft und den ländlichen Gebieten
Verbesserung der Lebensfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe und der Wettbewerbsfähigkeit aller Arten von Landwirtschaft in allen Regionen und Förderung innovativer landwirtschaftlicher Techniken und der nachhaltigen Waldbewirtschaftung
Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der mit der Land- und Forstwirtschaft verbundenen Ökosysteme
Förderung der Ressourceneffizienz und Unterstützung des Agrar-, Nahrungsmittel- und Forstsektors beim Übergang zu einer kohlenstoffarmen und klimaresistenten Wirtschaft

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Landwirtschaftlicher Betriebe [Anzahl]

Istwert

107.833

Anzahl

Zielzustand

108.000

Anzahl

Datenquelle: Grüner Bericht 2024, Tab. 3.1.1 Betriebe und Flächen im Zeitvergleich, Betriebe im INVEKOS, 2020, 2022

Landwirtschaftlich genutzte Fläche im ÖPUL [ha]

Istwert

1.757.717

ha

Zielzustand

1.800.000

ha

Datenquelle: Grüner Bericht 2023, Tab. 31, ÖPUL-Flächen ohne Almflächen, 2022

Bio-Betriebe im ÖPUL [Anzahl]

Istwert

22.836

Anzahl

Zielzustand

23.500

Anzahl

Datenquelle: Grüner Bericht 2021 und 2023, Tab. 5.2.2.7, 2020, 2022

Flächen in der Naturschutzmaßnahme im ÖPUL [ha]

Istwert

74.723

ha

Zielzustand

79.000

ha

Datenquelle: Grüner Bericht 2023, Tab. 5.2.2.7, Agrarumweltmaßnahme (ÖPUL) - Maßnahme Naturschutz, 2020, 2022


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Abgeltung der Mehrkosten und Mindererlöse durch ÖPUL-konforme Bewirtschaftung

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

In den Bereichen Agrarumwelt und Klima, Biologische Wirtschaftsweise, Tierschutz und Bewirtschaftung von Natura 2000-Flächen sowie im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie werden 24 Aktivitäten angeboten.

Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung
Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel
Verzicht auf Fungizide und Wachstumsregulatoren bei Getreide
Anbau seltener landwirtschaftlicher Kulturpflanzen
Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen
Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau
Begrünung von Ackerflächen – System Immergrün
Mulch und Direktsaat (inkl. Strip-Till)
Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Biogasgülle
Erosionsschutz Obst, Wein, Hopfen
Pflanzenschutzmittelverzicht Wein und Hopfen
Silageverzicht
Einsatz von Nützlingen im geschützten Anbau
Bewirtschaftung von Bergmähwiesen
Alpung und Behirtung
Vorbeugender Grundwasserschutz
Bewirtschaftung auswaschungsgefährdeter Ackerflächen
Vorbeugender Oberflächengewässerschutz auf Ackerflächen
Naturschutz
Biologische Wirtschaftsweise
Tierschutz – Weide
Tierschutz – Stallhaltung
Natura 2000 – Landwirtschaft
Wasserrahmenrichtlinie – Landwirtschaft

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2021 - 2024
2021
2022
2023
2024

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-747.769

Tsd. Euro

Plan

-721.727

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

511

Tsd. Euro

Plan

511

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

745.800

Tsd. Euro

Plan

719.758

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

1.458

Tsd. Euro

Plan

1.458

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

747.769

Tsd. Euro

Plan

721.727

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-356.835

Tsd. Euro

Plan

-360.854

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

253

Tsd. Euro

Plan

253

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

355.860

Tsd. Euro

Plan

359.879

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

722

Tsd. Euro

Plan

722

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

356.835

Tsd. Euro

Plan

360.854

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-390.934

Tsd. Euro

Plan

-360.873

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

258

Tsd. Euro

Plan

258

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

389.940

Tsd. Euro

Plan

359.879

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

736

Tsd. Euro

Plan

736

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

390.934

Tsd. Euro

Plan

360.873

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Bei der Erstellung der SRL-Änderung und der WFA wurden die Aufwände eingeschätzt. 2021 wurden die Aufwände minimal zu hoch, 2022 etwas zu nieder (8%) eingeschätzt.
Im Antragsjahr 2022 wurden aufgrund einer Systemumstellung im Hinblick auf die ÖPUL-Periode ab 2023 zusätzliche Zahlungen für die Begrünung von Ackerflächen des Herbst 2022 bezahlt und aus noch vorhandenen Mitteln bedeckt.
Die jährliche Antragstellung kann nicht exakt vorhergesehen werden, weder qualitativ noch quantitativ, daher die leichten Abweichungen zum Plan.
Die finanziellen Auswirkungen für die Länder betrug für 2021 Mio. € 80,63, für 2022 Mio. € 87,48.
Grüner Bericht 2024, Tabelle 5.2.2.6, EU- und Bundesmittel sowie Landesmittel, 2021, 2022

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Umwelt
Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Umwelt

Subdimension(en)

  • Luft oder Klima
  • Wasser
  • Ökosysteme, Tiere, Pflanzen oder Boden

Die umweltgerechte Bewirtschaftung gemäß ÖPUL führt zu einer Reduzierung von Treibhausgasemissionen.
Die Maßnahme Biologische Landwirtschaft führt zu einer Verringerung der Abwasser- oder Schadstoffeinleitungen in Oberflächengewässer und Grundwasser. Andere ÖPUL-Maßnahmen mit Düngerreduzierung, Begrünungen, reduzierte Bodenbearbeitung u.a. tragen hier auch zu einer Verringerung bei.
Die Maßnahmen des ÖPUL im Bereich Naturschutz haben vor allem Auswirkungen auf Funktionen des Lebensraums, geschützte Gebiete und Vogelarten sowie auf Naturschutzgebiete.
ÖPUL-Maßnahmen im Bereich Biodiversität erreichen eine Reduzierung des Biodiversitätsverlusts auf landwirtschaftlichen Flächen.
Eine Ex-Post-Evaluierung wird für Ende 2026 Ergebnisse zu den Auswirkungen wie Reduktion Treibhausgase, Reduktion Biodiversitätsverlust, Verringerung der Belastung von Gewässern etc. liefern.

Gesamtbeurteilung

Durch die Verlängerung des Agrarumweltprogramms ÖPUL 2015 für die Jahre 2021 und 2022 konnten die Umweltleistungen lückenlos bis zum Nachfolgeprogramm ÖPUL 2023 erbracht werden.
Die Zielwerte konnten erreicht werden, wenn auch die letzten Jahre eines ÖPUL-Programmes (hier ÖPUL 2015 von 2015 bis 2022) immer von Unsicherheiten und Betriebsanpassungen gekennzeichnet sind.
Die ÖPUL-Maßnahmen waren passend und die Daten der freiwilligen Teilnahmen sind als sehr positiv zu beurteilen.
Eine umweltgerechte Landwirtschaft wurde auch daher für die Jahre 2021 und 2022 erreicht.
Die Anzahl der am ÖPUL teilnehmenden landwirtschaftlichen Betriebe betrug für das Jahre 2021 rund 87.300 und für 2022 rund 85.700.
Die Erkenntnisse konnten in die Erstellung des aktuellen nationalen GAP-Strategieplans und der SRL ÖPUL 2023 einfließen.
Der bereits seit 1995 in Österreich gewählte Ansatz, ein horizontales und integrales nationales Agrarumweltprogramm mit breit gestreuten Maßnahmen anzubieten, hat sich auch im Berichtszeitraum bewährt. Damit wird die weitgehend flächendeckende Teilnahme der österreichischen Landwirtschaft verfolgt und erreicht. Die durchschnittliche Förderung je Betrieb betrug ca. 5.000 Euro. Die Betriebe nehmen im Durchschnitt an 3 ÖPUL-Maßnahmen teil.
Die mit der 4. Änderung geschaffene Neueinstiegsmöglichkeit in die ÖPUL-Maßnahme Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Biogasgülle hat zu einem deutlichen Anstieg der ausgebrachten Güllemengen geführt. Damit wird ein wesentlicher Beitrag zur Erreichung der Ziele der NEC-Richtlinie (Richtlinie über die Reduktion der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe (EU) 2016/2284) durch die nachhaltige Landwirtschaft geleistet.

Maßnahmen des ÖPUL mit starker Wirkung auf den Bodenschutz sind z.B. die Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau (flächendeckende Begrünung in festgelegten Zeiträumen, Verzicht auf Stickstoff-Düngung und Pflanzenschutz), Erosionsschutz Acker (erosionsmindernde Bodenbearbeitungsverfahren, dauerhafte Begrünung, Mulch- oder Direktsaat bzw. Strip-Till nach Begrünung), Vorbeugender Grundwasserschutz – Acker (verminderte Düngungsintensität, Datenerhebung, Aufzeichnung, Bilanzierung, Weiterbildung, Bodenproben, Verzicht auf ausgewählte Pflanzenschutzmittelwirkstoffe, stickstoffreduzierte Fütterung).

Aktivitäten im ÖPUL, die die Artenvielfalt im Grünland fördern sind z.B.: Die standortgerechte Bewirtschaftung artenreicher Grünlandflächen wie einmähdiger Wiesen, Zweischnittwiesen, Hutweiden, Streuwiesen und Bergmähdern sichert wertvollste Lebensräume. Traditionelle Almbewirtschaftung mit Beweidung erhält kostbare Habitate. Die Rekultivierung aus der Nutzung gefallener landwirtschaftlicher Flächen mit hohem Naturschutzwert hilft, neue Lebensräume zu schaffen. Biodiversitätsflächen und Altgrasstreifen sind wichtige Ausweichflächen, Nahrungs- und Rückzugsräume für Tiere und Pflanzen. In Grünlandgunstlagen hilft die Neuanlage von Biodiversitätsflächen unter Verwendung vielfältiger Blühmischungen, artenreiche Lebensräume zu schaffen. Eine späte erste Mahd sowie größere Zeitfenster zwischen den Mähterminen geben vielen Tieren und Pflanzen die Möglichkeit, sich zu vermehren.

Aktivitäten im ÖPUL, die die Artenvielfalt im Acker fördern sind z.B.: Die Anlage von Brachen bzw. Biodiversitätsflächen ist wesentlich für das Überleben vieler Tiere und Pflanzen in der Ackerlandschaft.
Je strukturreicher und vielfältiger Biodiversitätsflächen im Pflanzenbestand sind, desto höher ist die nachweisbare Vielfalt. Die Verwendung möglichst vielfältiger insektenblütiger Blühmischungen mit Pflanzenarten aus unterschiedlichen Familien zur Anlage von Biodiversitätsflächen oder Blühstreifen ist wichtig. Eine vielfältige Fruchtfolge und somit unterschiedliche Bewirtschaftungszeiträume zwischen verschiedenen Kulturen tragen dazu bei, dass Tiere Nahrung und Schutz finden. Durch die Reduktion von Insektiziden sowie die gezielte Förderung von Nützlingen können insbesondere Bienen, Schmetterlinge und Heuschrecken, die Nahrungsgrundlage für unzählige Vögel, überleben.
Eine niedrige Vegetation mit erhöhtem Abstand zwischen den Saatreihen ist für viele Bodenbrüter wichtig, um am Boden nach Nahrung suchen zu können. Landschaftselemente wie Bäume, Hecken, Feldgehölze und Sträucher sind wichtige Nahrungsquellen, Brutplätze, Verstecke und Ansitzwarten für zahlreiche Tiere.

Die Sicherung der genetischen Vielfalt wird gefördert z.B. durch die Maßnahmen Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (Verzicht auf Grünlandumbruch, Anbaudiversifizierung und damit verbundene Fruchtfolgewirkungen, Anlage von Biodiversitätsflächen, Erhaltung von Landschaftselementen, Anbau von seltenen landwirtschaftlichen Kulturpflanzen) sowie Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen (Zucht und Haltung gefährdeter Nutztierrassen, lokale Landrassen, von Nutzungsaufgabe bedroht, genetisch an traditionelle Erzeugungssysteme angepasst).


Verbesserungspotentiale

Im GAP-Strategieplan 2023-2027 wurden aufgrund der Stärken/Schwächen/Chancen/Risiko-Analyse u.a. folgende Bedarfe abgeleitet:
Verringerung der Treibhausgasemissionen in der landwirtschaftlichen Produktion und im ländlichen Raum,
Optimierung land- und forstwirtschaftlicher Kohlenstoffsenken,
Erhöhung der Widerstandsfähigkeit und Anpassung an den Klimawandel,
Erhalt und Ausbau klimafreundlicher standortangepasster Tierhaltung,
Verbesserung des Oberflächen- und Grundwasserschutzes,
Qualitative Erhaltung und Verbesserung des Zustandes des Bodens bzw. der Bodenfruchtbarkeit,
Verringerung von Luftschadstoffen aus der Landwirtschaft,
Erhalt der Kulturlandschaft, Schutz der Biodiversität und Hintanhaltung des Biodiversitätsverlusts durch standortangepasste land- und forstwirtschaftliche Nutzung,
Sicherung der genetischen Vielfalt in der Land- und Forstwirtschaft,
Verbesserung ungünstiger Erhaltungszustände sowie Schutz, Erhalt und Wiederherstellung von naturschutzfachlich wertvollen Arten und Lebensräumen,
Forcierung der Berücksichtigung gebietsspezifischer Aspekte zur Erreichung der Biodiversitätsziele,
Verbesserung des Tierwohls,
Gewährleistung einer hohen Lebensmittelsicherheit,
Die Bedarfsanalyse zeigt die Notwendigkeit für die verstärkte Umsetzung einer umwelt- und klimagerechten Landwirtschaft klar auf.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen